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ASP-Aufwandsentschädigung in Niedersachsen: Bis zu 200 Euro für Jäger – das gilt jetzt

Niedersachsen ist ASP-frei – und zahlt Jägern jetzt gezielt mehr für die Schwarzwildbejagung. Eine neue Verordnung regelt Sätze bis 200 Euro. Was das konkret bedeutet.

LMLauritz Maaßen07. August 2026ASP, Aufwandsentschädigung, Schwarzwild
ASP-Aufwandsentschädigung in Niedersachsen: Bis zu 200 Euro für Jäger – das gilt jetzt

Niedersachsen ist derzeit frei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – und will das mit Geld absichern: Eine neue Verordnung weitet die ASP-Aufwandsentschädigung für Jäger aus. Wer Schwarzwild in gefährdeten Gebieten bejagt, beprobt oder revierübergreifende Bewegungsjagden organisiert, soll künftig gezielter honoriert werden – mit Sätzen von 150 bis 200 Euro. Für alle, die im Revier gegen die Seuche vorsorgen, lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte.

Worum es geht

Kein neuer Ausbruch – im Gegenteil. Niedersachsen ist aktuell ASP-frei. Die neue Verordnung ist reine Vorsorge: Sie soll das Eintragsrisiko der Tierseuche in den heimischen Schwarzwildbestand kleinhalten, indem sie die Bejagung finanziell attraktiver macht.

Was ist passiert?

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine neue Verordnung über Aufwandsentschädigungen zur präventiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest auf den Weg gebracht. Ziel ist laut Ministerium, den gezielten Einsatz von Jägern und Hundeführern zu vergüten und so das Risiko zu senken, dass die Seuche in den heimischen Schwarzwildbestand eingetragen wird.

Der entscheidende Unterschied zu früheren Regelungen: Die Entschädigungen für den Abschuss von Schwarzwild werden nun zielgerichtet in gefährdeten Gebieten gezahlt. Sogenannte Mitnahmeeffekte, die der Landesrechnungshof zuvor bemängelt hatte, sollen ausgeschlossen werden. Das Geld soll also dort ankommen, wo es der Seuchenprävention tatsächlich nützt.

Heidelandschaft in der Lüneburger Heide in Niedersachsen
Niedersachsen – hier die Lüneburger Heide – ist derzeit ASP-frei. Die neue Verordnung soll das mit gezielten Prämien für die Schwarzwildbejagung absichern. Foto: Goldmull / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Die neuen Entschädigungssätze im Überblick

Die Verordnung nennt vier konkrete Leistungen. Vorgesehen sind folgende Aufwandsentschädigungen:

MaßnahmeEmpfängerEntschädigung
Beprobung von verendetem und erlegtem, erkennbar krankem SchwarzwildJagdausübungsberechtigter150 € – mit WilKEA-App 175 €
Organisation revierübergreifender Bewegungsjagden auf SchwarzwildJagdausübungsberechtigter200 €
Einsatz je Hund bei revierübergreifenden DrückjagdenHundeführer30 € pro Hund
Erlegtes Stück Schwarzwild in einem festgelegten RisikogebietJäger30 € pro Stück

Der Bonus von 25 Euro bei der Beprobung ist an die WilKEA-App (Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App) gekoppelt: Wer die Daten des Probenbegleitscheins digital über ein mobiles Endgerät erfasst, statt sie auf Papier auszufüllen, bekommt den höheren Satz. Ein klares Signal, dass die digitale Probenmeldung Standard werden soll.

Wichtig zum Zeitpunkt

Die 30-Euro-Prämie pro erlegtem Stück in einem Risikogebiet greift nicht sofort. Sie wird erst wirksam, sobald ein ASP-Fall im Land oder in Grenznähe nachgewiesen und die entsprechenden Zonen von den Behörden formal ausgewiesen sind. Solange Niedersachsen frei bleibt, bleibt dieser Posten also auf Abruf.

Was bedeutet das für Jäger?

Für Revierpächter und Jagdausübungsberechtigte ist das mehr als eine Fußnote. Wer ohnehin gegen die steigenden Schwarzwildbestände arbeitet, kann den Mehraufwand jetzt zumindest teilweise erstattet bekommen – und hat einen zusätzlichen Anreiz, sich an revierübergreifenden Bewegungsjagden zu beteiligen, die gegen die Seuche besonders wirksam sind.

Konkret jetzt tun

  • Antragsfenster merken: Die Bewilligung läuft über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Anträge sind zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres möglich, das auf die Maßnahme folgt.

  • WilKEA einrichten: Wer beprobt, sollte die App vor der nächsten Drückjagd-Saison installieren – 25 Euro mehr pro Probe summieren sich.

  • Nachweise dokumentieren: Bewegungsjagd-Organisation, Hundeeinsätze und Beprobungen sauber festhalten, damit der Antrag später belegbar ist.

  • Risikogebiete beobachten: Ändert sich die Lage an der Grenze, greifen die Abschussprämien – informiert bleiben lohnt sich.

Hintergrund: Warum die Schwarzwildbejagung so zentral ist

Die Afrikanische Schweinepest ist für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich, für den Menschen dagegen ungefährlich. Verbreitet wird sie vor allem über direkten Tierkontakt, Kadaver und kontaminierte Gegenstände. Genau deshalb ist ein dünn gehaltener, gesunder Schwarzwildbestand die beste Versicherung: Weniger Tiere auf engem Raum bedeuten weniger Übertragungswege.

Rotte Wildschweine auf einer Wiese
Dichte Schwarzwildbestände begünstigen die Ausbreitung der ASP – die konsequente Bejagung ist deshalb Kernstück der Prävention. Foto: 4028mdk09 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Für das Schwarzwild

Ein reduzierter, kontrollierter Bestand senkt die Kontaktrate und damit das Risiko, dass sich das Virus rasant ausbreitet. Fallwildsuche und Beprobung liefern zudem das Frühwarnsystem.

Für die Landwirtschaft

Ein ASP-Fall im Wildbestand zieht Sperr- und Restriktionszonen nach sich, die auch Landwirte und Schweinehalter hart treffen. Prävention im Revier schützt am Ende ganze Regionen.

Für Jagdschein-Anwärter ist die ASP Pflichtstoff: Übertragungswege, Anzeigepflicht, Biosicherheit und die Rolle der Jägerschaft bei der Bekämpfung sind klassische Prüfungsthemen. Wer die niedersächsische Verordnung versteht, hat den Praxisbezug gleich mitgeliefert.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Entschädigung automatisch?

Nein. Die Bewilligung läuft über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, und der Antrag muss im Zeitfenster vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres gestellt werden. Ohne Antrag keine Auszahlung.

Gilt das auch, wenn Niedersachsen ASP-frei bleibt?

Die Sätze für Beprobung, Bewegungsjagd-Organisation und Hundeeinsatz sind auf Vorsorge ausgelegt und unabhängig von einem Ausbruch gedacht. Nur die 30-Euro-Abschussprämie im Risikogebiet greift erst, wenn ein Fall nachgewiesen und Zonen ausgewiesen sind.

Was ist die WilKEA-App?

Die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App erfasst die Daten des Probenbegleitscheins digital. Wer sie bei der Beprobung nutzt, erhält statt 150 Euro den erhöhten Satz von 175 Euro.

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Mehr zum Thema: Wie ein weiteres Bundesland die Schwarzwildbejagung per Verordnung neu regelt, zeigt die Thüringer Jagdzeitenverordnung 2026. Wie hart um Landesjagdgesetze gerungen wird, lest ihr im Streit ums Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz. Und wer selbst noch vor der Prüfung steht, findet Einordnung in unserem Beitrag zur Jägerprüfung 2025.

Quelle

Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP): Niedersachsen weitet Aufwandsentschädigungen für Jäger aus – Meldung auf Basis der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. top agrar, 1. August 2026

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