Alternativer Fragenkatalog
Für Sachsen ist kein offizieller Fragenkatalog öffentlich verfügbar. Die Landesverbände geben die Prüfungsfragen nur an Jagdschulen heraus. Wir haben Thüringen als die am nächsten übereinstimmende Alternative recherchiert und stellen dir diesen Katalog in der App zur Verfügung.
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Jägerprüfung in Sachsen
So läuft die Jägerprüfung in Sachsen ab — mit allen drei Prüfungsteilen.
Schriftliche Prüfung
Schriftliche Multiple-Choice-Prüfung in den 5 Sachgebieten. Die Prüfung wird durch die unteren Jagdbehörden in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Sachsen durchgeführt.
Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss mit Schwerpunkten auf Wolfsmanagement, Waldökologie und den spezifischen Regelungen des Sächsischen Jagdgesetzes.
Praktische Prüfung
Praktische Prüfung mit Waffenhandhabung und Schießprüfung (Kugel und Schrot). Zudem wird die Ansprache von Schalenwild und das Verhalten bei Wildunfällen geprüft.
Besonderheiten in Sachsen
Das solltest du über die Jagd und Jägerprüfung in Sachsen wissen.
- Sachsen ist eines der Kerngebiete der Wolfspopulation in Deutschland — das Wolfsmanagement und der Umgang mit Großraubtieren sind zentrale Prüfungsthemen.
- Die großen zusammenhängenden Waldgebiete im Erzgebirge und der Sächsischen Schweiz bieten vielfältige Jagdreviere mit hohem Rot- und Schwarzwildbestand.
- Das Sächsische Jagdgesetz enthält besondere Regelungen zum Umgang mit Wolf und Luchs, die Jäger kennen müssen.
- Sachsen setzt auf nachhaltige Waldbejagung — die Reduktion von Schalenwild zum Schutz der Waldverjüngung ist ein wichtiges Prüfungsthema.
Prüfungsverordnung Sachsen
Die rechtlichen Grundlagen der Jägerprüfung in Sachsen.
SächsJagdVO — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung – SächsJagdVO)
vom 29. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 534) – aktuelle konsolidierte Fassung über revosax.sachsen.de
Volltext der VerordnungZuständige Behörde
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft; Durchführung: untere Jagdbehörden
Bestehensvoraussetzungen
Bestanden bei Erreichen der Mindestleistung in jedem Sachgebiet.
Schießprüfung
Rehbock ≥ 4 Treffer (9.–10. Ring), Keiler (50 m) ≥ 3 Treffer (3.–10. Ring); Flinte ≥ 4 von 15 Wurftauben.
Maßgebliche Paragraphen
§§ 13 ff. SächsJagdVO
Jagdschulen in Sachsen
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