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Asiatische Hornisse: Förderung läuft bis 31. Juli – was Jäger jetzt melden müssen

Baden-Württemberg zahlt 60 Euro je Primärnest der Asiatischen Hornisse – noch bis 31. Juli 2026. Warum das auch Jäger betrifft und wie du die invasive Art richtig erkennst und meldest.

LMLorena de Marco24. Juli 2026Asiatische Hornisse, Vespa velutina, Invasive Arten
Asiatische Hornisse: Förderung läuft bis 31. Juli – was Jäger jetzt melden müssen

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich im Sommer 2026 weiter aus – und Baden-Württemberg zieht die Schrauben an: Noch bis zum 31. Juli fördert das Land die Entnahme der kleinen Frühjahrs-Nester mit 60 Euro je Nest. Für Jägerinnen und Jäger, die täglich im Revier unterwegs sind, ist das mehr als eine Randnotiz: Wer die invasive Art früh erkennt und meldet, hilft mit, ganze Völker zu verhindern – und darf dabei die streng geschützte heimische Hornisse nicht verwechseln.

Nicht selbst ans Nest

Ein Nest der Asiatischen Hornisse eigenhändig zu entfernen ist gefährlich – die Tiere verteidigen ihre Behausung, es drohen mehrfache Stiche. Melden ja, selbst entfernen nein. Das übernehmen geschulte Fachleute.

Was ist passiert?

Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) setzt sein Maßnahmenpaket gegen die Asiatische Hornisse 2026 fort – mit einem Strategiewechsel. Statt vorrangig große Nester im Spätsommer zu bekämpfen, greift das Land nun früher ein: Gefördert wird die Entnahme der sogenannten Primärnester, die junge Königinnen ab dem Frühjahr bauen. Wird ein solches Gründungsnest rechtzeitig entfernt, entwickelt sich gar nicht erst ein großes Volk.

Laut MLR stehen dafür 95.000 Euro bereit, ausgezahlt werden 60 Euro je entnommenem Primärnest – genug für über 1.500 Nestentnahmen. Der Förderzeitraum läuft vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2026. Danach ist das Zeitfenster für die geförderte Primärnest-Entnahme in dieser Saison geschlossen.

Nestentfernungen seien ein zentraler Baustein bei der Bekämpfung dieser invasiven Art, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk sinngemäß; man übernehme Verantwortung, um Schäden für Landwirtschaft, Imkerei und Bevölkerung zu begrenzen.

Der Hintergrund: Wird das Primärnest für ein wachsendes Volk zu klein, zieht dieses in ein Sekundärnest um. Das kann bis zu einem Meter groß werden und mehrere tausend Tiere beherbergen – und richtet dann Schäden im Obst- und Weinbau sowie an Bienenvölkern an.

Weinberg, Streuobstwiese und Wald bei Beilstein in Baden-Württemberg
Weinberg und Streuobst bei Beilstein (Baden-Württemberg): Genau solche Kulturlandschaften will das Land vor der Asiatischen Hornisse schützen. Foto: Roman Eisele / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Die Förderung im Überblick

PunktRegelung 2026 (Baden-Württemberg)
Gefördert wirdEntnahme von Primärnestern (Frühjahrs-Gründungsnester)
Betrag60 Euro je Nestentnahme
Gesamtbudget95.000 Euro (über 1.500 Nester)
Zeitraum1. Mai bis 31. Juli 2026
VoraussetzungNest vorab über die LUBW-Meldeplattform gemeldet und verifiziert (Nest-ID)
Ausführungnur registrierte, geschulte Nestentferner – nicht selbst

Zum Vergleich: Im Vorjahr wurde die Entnahme großer Sekundärnester gefördert; das Kontingent von 500 Nestern und 100.000 Euro war laut Ministerium voll ausgeschöpft, die Entfernungsquote lag bei über 50 Prozent. Die Zahl der geschulten Nestentferner stieg im Zuge des Programms deutlich an.

Asiatische oder heimische Hornisse? Nicht verwechseln

Für Jäger ist ein Punkt besonders wichtig: Die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt – ihre Nester dürfen nicht einfach zerstört werden. Nur die eingeschleppte Asiatische Hornisse ist das Ziel der Bekämpfung. Wer im Revier ein Nest oder einzelne Tiere findet, sollte deshalb genau hinschauen, bevor er meldet oder gar handelt.

Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Etwas kleiner als die heimische Art, überwiegend dunkler, fast schwarzer Körper mit einer einzelnen gelb-orangen Binde am Hinterleib und auffällig gelben Beinenden ("gelbe Socken"). Baut oft hohe, kugelige Nester in Baumkronen.

Europäische Hornisse (Vespa crabro)

Deutlich größer, mit rotbraun-gelber Zeichnung und rötlichem Brustbereich. Heimisch, nützlich und geschützt. Nistet gern in Hohlräumen, Nistkästen oder Baumhöhlen.

Europäische Hornisse Vespa crabro mit rotbraun-gelber Zeichnung
Die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist besonders geschützt – ihre rotbraune Zeichnung unterscheidet sie von der dunklen Vespa velutina. Foto: Flocci Nivis / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Was bedeutet das für Jäger?

Jägerinnen und Jäger sind flächendeckend in der Landschaft unterwegs und entdecken Nester oft früher als andere. Damit sind sie ein wichtiger Teil des Frühwarnsystems – vorausgesetzt, sie melden richtig.

Konkret jetzt tun

  • Verdacht melden statt handeln: Einzeltiere oder Nester über die offizielle Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) eintragen. Fachleute prüfen die Art.

  • Nicht selbst entfernen: Bei bestätigtem Fund vergibt die Meldeplattform eine Nest-ID; die Entnahme übernehmen registrierte Nestentferner.

  • Heimische Hornisse schützen: Im Zweifel Foto machen und Bestimmung abwarten – die geschützte Vespa crabro darf nicht angetastet werden.

  • Frist im Blick: Die 60-Euro-Förderung für Primärnester in Baden-Württemberg gilt nur noch bis 31. Juli 2026.

Hintergrund: eine invasive Art von unionsweiter Bedeutung

Warum die Hornisse so ein Thema ist

Die Asiatische Hornisse stammt aus Südostasien und gelangte über den Handel nach Europa. Sie steht auf der EU-Liste der invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung – für solche Arten gelten europaweit besondere Melde- und Bekämpfungspflichten. Ein einzelnes Volk kann pro Tag zahlreiche Honigbienen erbeuten und so Imkereien empfindlich treffen.

Das macht das Thema auch für die Jägerprüfung interessant: Neozoen, invasive Arten und der Unterschied zwischen geschützten und zu bekämpfenden Arten gehören zum Prüfungsstoff in Wildbiologie und Naturschutzrecht. Wer die Systematik hinter Meldepflichten und Artenschutz verstanden hat, ist auch bei Wildschwein, Waschbär oder Nutria sattelfester.

Großes kugeliges Sekundärnest der Asiatischen Hornisse in einer Baumkrone
Ein Sekundärnest kann bis zu einen Meter groß werden und mehrere tausend Tiere beherbergen – deshalb setzt Baden-Württemberg jetzt auf die frühe Entnahme kleiner Primärnester. Foto: Marie-Lan Taÿ Pamart / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Häufige Fragen

Darf ich als Jäger ein Hornissennest im Revier selbst entfernen?

Nein. Nester der Asiatischen Hornisse sollten ausschließlich geschulte Fachleute entnehmen – wegen der Stichgefahr und weil für die Förderung eine Verifizierung nötig ist. Nester der heimischen Europäischen Hornisse sind ohnehin geschützt und tabu.

Wie unterscheide ich die beiden Hornissen schnell?

Die Asiatische Hornisse ist kleiner, überwiegend dunkel gefärbt und hat auffällig gelbe Beinenden. Die heimische Europäische Hornisse ist größer und rotbraun-gelb gezeichnet. Im Zweifel: Foto machen und die Bestimmung den Fachstellen überlassen.

Gibt es die Förderung auch außerhalb Baden-Württembergs?

Die hier beschriebene 60-Euro-Förderung gilt für Baden-Württemberg. Andere Bundesländer haben eigene Regelungen und teils andere Zuschüsse – informiere dich bei der zuständigen Naturschutz- oder Umweltbehörde deines Landes.

Fit für Wildbiologie und Naturschutzrecht? Invasive Arten, Neozoen und Artenschutz sind fester Prüfungsstoff. Mit der Jagdkompass App lernst du alle prüfungsrelevanten Themen – kostenlos und offline. Verwandte Meldungen findest du bei den Nandus am Schaalsee, im Artenporträt zu heimischen Schlangen und rund um die gekippte Biber-Verordnung. Weitere aktuelle Themen in unserer Rubrik Nachrichten.

Quelle

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: „Asiatische Hornisse: Erfolgreiches Engagement in der Bekämpfung wird fortgesetzt". Pressemitteilung. Meldung von Funden über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

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