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Biber-Verordnung gestoppt: Gericht kippt Baden-Württembergs Abschussregeln – was Jäger jetzt wissen müssen

Der VGH Baden-Württemberg hat die Biberschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt: Vergrämen und Abschuss von Bibern sind vorerst gestoppt. Was das Urteil über den strengen Artenschutz verrät.

LMLauritz Maaßen23. Juli 2026Biber, Artenschutz, Jagdrecht
Biber-Verordnung gestoppt: Gericht kippt Baden-Württembergs Abschussregeln – was Jäger jetzt wissen müssen

Die Biber-Verordnung in Baden-Württemberg ist vorerst Geschichte: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die sogenannte Biberschutzverordnung im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Damit dürfen Biber im Südwesten bis auf Weiteres weder gezielt vergrämt noch geschossen werden. Für Jägerinnen und Jäger ist das ein Lehrstück darüber, wie streng der Artenschutz beim Biber tatsächlich ist – und warum das auch im eigenen Revier zählt.

Kurz gesagt

Der Biber ist eine streng geschützte Art. Ohne behördliche Ausnahmegenehmigung im Einzelfall darf ihm niemand nachstellen – auch nicht bei Schäden an Damm, Ufer oder Feld. Ein Abschuss ohne diese Genehmigung ist eine Straftat.

Was ist passiert?

Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, zuständig für das Naturschutzrecht, hat die Biberschutzverordnung des Landes vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss datiert laut Umweltministerium auf den 17. Juni 2026 und wurde den Beteiligten am 25. Juni bekannt gegeben (Aktenzeichen 5 S 500/26). Er ist unanfechtbar.

Die Landesregierung hatte die Verordnung am 2. Februar 2026 erlassen. Sie sollte den Umgang mit Konflikt-Bibern vereinfachen: In fest definierten Bereichen – etwa an Kläranlagen, Anlagen des Hochwasserschutzes oder Bahndämmen – sollten Fachleute Biber auch ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung vergrämen dürfen. Blieb das über vier Wochen erfolglos, war als letztes Mittel sogar das Fangen und Töten vorgesehen – aber nur, wenn sich der Bereich nicht mit zumutbaren Maßnahmen sichern ließ.

Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte die Verordnung außer Vollzug. Foto: 3268zauber / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Gegen die Regelung zog ein anerkannter Naturschutzverband vor Gericht und beantragte, die Verordnung vorläufig zu stoppen. Mit Erfolg.

Warum das Gericht die Verordnung stoppte

Das Gericht sieht die unionsrechtlichen Vorgaben zum strengen Artenschutz nicht gewahrt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss die zuständige Behörde vor jeder Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot im konkreten Einzelfall prüfen und nachweisen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine anderweitige zufriedenstellende Lösung besteht.

Genau diese präventive Einzelfallprüfung fehlte der Verordnung nach Auffassung des Senats.

Konkret bemängelten die Richter, dass die Verordnung Eingriffe an sämtlichen Orten ermöglichte, an denen sie überhaupt in Betracht kamen – ohne dass zuvor eine behördliche Entscheidung über die Voraussetzungen getroffen wurde. Auch der Kreis der Personen, die solche Maßnahmen veranlassen durften, sei nicht ausreichend begrenzt gewesen. Über die Normenkontrollklage in der Hauptsache ist noch nicht entschieden; der Eilbeschluss gilt aber sofort.

Was bedeutet das für Jäger?

Auch wenn der Biber in Baden-Württemberg nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht unterliegt: Wer im Revier unterwegs ist, begegnet ihm – an Bächen, Gräben und Teichen. Und genau hier lauert eine klassische Prüfungs- und Praxisfalle: die Verwechslung mit dem jagdbar bzw. im Rahmen des Managements bejagbaren Nutria.

Konkret jetzt beachten

  • Biber niemals bejagen oder „entnehmen" – der Schutz gilt ganzjährig und ohne Schonzeit-Ausnahme.

  • Bei Biberschäden nicht selbst handeln, sondern die Untere Naturschutzbehörde oder den ehrenamtlichen Biberberater einschalten.

  • Im Zweifel nicht schießen: Biber und Nutria am Wasser sicher ansprechen, bevor der Finger krumm wird.

Der Unterschied entscheidet über Straftat oder nicht. Wer einen Biber für einen Nutria hält und schießt, macht sich strafbar – Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Biber (streng geschützt)

Bis über 30 kg schwer, breiter, abgeplatteter Kescherschwanz. Streng geschützte Art nach Bundesnaturschutzgesetz, Anhang der FFH-Richtlinie. Kein jagdbares Wild – Nachstellen nur mit Ausnahmegenehmigung.

Nutria (invasiv)

Deutlich leichter, runder, drahtiger Schwanz, auffällig orange Nagezähne. Invasive Art, die vielerorts bejagt oder im Rahmen des Managements entnommen wird. Trotzdem: Landesrecht und Reviervorgaben beachten.

Hintergrund: Warum der Biber so streng geschützt ist

Bibermanagement in Zahlen

Nach Schätzungen aus dem Jahr 2024 leben in Baden-Württemberg rund 11.500 Biber. Das Land betreibt seit 2004 ein Bibermanagement mit inzwischen über 220 ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Biberberatern, die bei Konflikten vor Ort beraten. Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg.

Der Biber war in Mitteleuropa nahezu ausgerottet und ist erst durch konsequenten Schutz zurückgekehrt. Als „Ökosystem-Ingenieur" schafft er mit seinen Dämmen wertvolle Feuchtlebensräume – bringt aber dort Ärger, wo er Verkehrswege, Hochwasserschutz oder land- und forstwirtschaftliche Flächen beeinträchtigt.

Von einem Biber aufgestauter Bach an einer Bahnbrücke
Aufgestaute Gewässer an Bahndämmen sind ein typischer Biberkonflikt – und Anlass der gekippten Verordnung. Foto: UuMUfQ / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Für die meisten Konflikte gibt es erprobte, gewaltfreie Lösungen: Dammdrainagen senken den Wasserpegel, Drahthosen schützen einzelne Bäume, Elektrozäune halten Biber von Flächen fern. Der Abschuss ist rechtlich das letzte Mittel – und bleibt an eine Einzelfallgenehmigung gebunden.

Von einem Biber angenagter Baumstamm mit typischen Nagespuren
Typische Biber-Fraßspuren: An solchen Nagestellen erkennt man ein besetztes Revier. Foto: Gzzz / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Häufige Fragen

Darf ich einen Biber schießen, wenn er meinen Damm oder mein Feld schädigt?

Nein. Der Biber ist streng geschützt. Eingriffe sind nur mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde im Einzelfall zulässig. In Baden-Württemberg ist diese Grundlage durch den Gerichtsbeschluss aktuell zusätzlich eng gefasst.

Gehört der Biber zum jagdbaren Wild?

In Baden-Württemberg unterliegt der Biber dem Naturschutzrecht, nicht dem Jagdrecht. Für die Jägerprüfung heißt das: Biber sicher von Nutria und Bisam unterscheiden können und den strengen Schutzstatus kennen.

Was gilt jetzt konkret in Baden-Württemberg?

Bis zur Entscheidung in der Hauptsache dürfen Biber auf Grundlage der Verordnung weder vergrämt noch getötet werden. Wer Konflikte hat, wendet sich an die Untere Naturschutzbehörde oder den Biberberater.

Artenschutzrecht ist eines der Themen, an denen in der Jägerprüfung viele stolpern – dabei lässt es sich mit klaren Fällen gut lernen. Mit der Jagdkompass-App übst du genau solche Prüfungsfragen zu geschützten Arten, Schonzeiten und Recht, abgestimmt auf dein Bundesland. Mehr dazu auf unserer Jagdschein-Seite für Baden-Württemberg und in der Kategorie Nachrichten. Wie schnell ein streng geschütztes Tier zum Streitfall wird, zeigen auch unsere Beiträge zu invasiven Arten wie dem Nutria und zum ersten Wolfsabschuss 2026.

Quelle

Bibermanagement und Gerichtsbeschluss: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg – Bibermanagement in Baden-Württemberg. Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 17. Juni 2026, Az. 5 S 500/26.

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