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Waffenbörse Greding 2026: 20 Euro pro Tag, Zutritt ab 18 – und verkauft wird nur an Berechtigte

WSBG International am 6. und 7. November im Hippodrom Greding: Sammlerwaffen, Blankwaffen und Militaria für 20 Euro Eintritt pro Tag. Was erlaubnisfrei ist und was Käufer vorlegen müssen.

LMLauritz MaaßenWSBG International, Waffenbörse, Greding

Die Waffen- und Sammlerbörse WSBG International füllt am 6. und 7. November das Hippodrom Greding zwischen Nürnberg und Ingolstadt mit Sammlerwaffen, Blankwaffen und Militaria. Hinein kommt nur, wer 18 ist, der Tag kostet 20 Euro – und eine erlaubnispflichtige Waffe bekommt nur, wer seine Erwerbsberechtigung vorlegt.

20 Euro pro Tag, ein langer Freitag und ein kurzer Samstag

Die Besucherseite des Veranstalters Expo Management GmbH aus Kiel nennt für 2026 diese Eckdaten (Stand 3. Oktober 2026):

Freitag, 6. NovemberSamstag, 7. November
Öffnungszeit10 bis 18 Uhr10 bis 15 Uhr
Eintritt20 Euro20 Euro

Veranstaltungsort ist das Hippodrom Greding in der Industriestraße 21, 91171 Greding. Ermäßigungen, eine Zweitageskarte oder einen Online-Vorverkauf weist die Seite nicht aus. Wer an beiden Tagen kommt, zahlt nach dem veröffentlichten Stand also 40 Euro. Ob an der Kasse auch Kartenzahlung möglich ist, steht dort ebenfalls nicht. Eine Ausnahme von der Altersgrenze für Jugendliche in Begleitung Erwachsener wird nicht genannt.

Verkaufen darf nur, wer eine Ausnahme vom Landratsamt Roth hat

Dass auf einer Börse überhaupt Waffen den Besitzer wechseln, ist keine Selbstverständlichkeit. § 35 des Waffengesetzes verbietet den Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition sowie Hieb- und Stoßwaffen auf Messen, Ausstellungen, Märkten und Sammlertreffen; auf Messen bleibt nur das Entgegennehmen von Bestellungen erlaubt. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen. Für Greding ist das das Landratsamt Roth: Jeder Anbieter von Schusswaffen, erlaubnisfreien Waffen sowie Hieb- und Stoßwaffen muss dort vor Beginn eine eigene Ausnahmebewilligung beantragen. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen nach den Ausstellungsbedingungen ausdrücklich angeboten werden.

Für Käufer gilt die zweite Hälfte der Regel: Waffen und Munition dürfen nur an berechtigte Personen überlassen werden, und die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden (§ 34 WaffG). Wer am Stand keine passende Erlaubnis vorzeigen kann, geht ohne die Waffe nach Hause.

Drei Warengruppen, drei verschiedene Regeln

Jagd- und Sportwaffen: Für die Langwaffe reicht der Jahresjagdschein

Jäger mit gültigem Jahresjagdschein brauchen zum Erwerb einer Langwaffe keine gesonderte Erlaubnis (§ 13 Abs. 3 WaffG). Binnen zwei Wochen nach dem Kauf müssen sie bei ihrer Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte beantragen. Für Kurzwaffen gilt diese Ausnahme nicht; dafür braucht auch ein Jäger vorher eine Erwerbserlaubnis der Behörde. Welche Karte was erlaubt, erklärt unser Überblick Grüne, gelbe, rote WBK.

Flinten in den Verkaufsvitrinen eines Waffengeschäfts: Auch an einem Börsenstand bekommt der Käufer eine solche Waffe nur gegen Nachweis seiner Berechtigung – mit Waffenbesitzkarte oder, bei Langwaffen, mit gültigem Jahresjagdschein. Foto: Frankie Lu / Unsplash+ License

Perkussionswaffen: erlaubnisfrei nur als Einzellader von vor 1871

Wer bei Zündhütchen an „erlaubnisfrei“ denkt, liegt nur halb richtig. Ohne Erlaubnis erwerben und besitzen dürfen Erwachsene einläufige Einzellader mit Perkussionszündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde; dasselbe Stichjahr gilt für Waffen mit Lunten-, Funken- oder Zündnadelzündung (Anlage 2 WaffG). Mehrschüssige Perkussionswaffen und jüngere Modelle fallen nicht unter diese Freistellung. Das Antragsformular der Börse nennt Perkussionswaffen ausdrücklich als Beispiel für erlaubnisfreie Ware. Wie mit Vorderladern heute Wettkämpfe geschossen werden, zeigt unser Bericht von der Vorderlader-WM 2026.

Einschüssige Gürtelpistole des Londoner Büchsenmachers Edward London, um 1830: ein Lauf, ein Schuss, gezündet über ein Zündhütchen, auf das der seitliche Hahn schlägt. Nur solche Einzellader, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind ab 18 erlaubnisfrei. Foto: Auckland Museum / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Bajonette, Säbel, Militaria: frei ab 18, aber mit klaren Grenzen

Hieb- und Stoßwaffen wie Bajonette, Säbel oder Dolche fallen nicht unter die Erlaubnispflicht, die das Waffengesetz nur für Schusswaffen vorsieht; erwerben darf sie, wer 18 ist (§ 2 WaffG). Verbotene Waffen nach § 40 WaffG haben in Greding nichts zu suchen, Fälschungen und Nachprägungen ebenso wenig. Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen dürfen an den Ständen nicht sichtbar sein: Die Ausstellungsbedingungen verlangen mit Verweis auf § 86a StGB, sie abzukleben. Bei Verstößen kann die Messeleitung einen Stand sofort schließen.

Bajonette verschiedener Bauarten in einer Ausstellung in Österreich: Als Hieb- und Stoßwaffen brauchen sie keine Erwerbserlaubnis – wer sie in Greding verkauft, braucht trotzdem eine Ausnahmebewilligung des Landratsamts Roth. Foto: Thomas Quine / Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Sammlergemeinschaften und Militaria-Händler statt Jagdmesse

Das vorläufige Ausstellerverzeichnis führt am 3. Oktober 34 Einträge, einige Händler mit mehreren Ständen. Die meisten Aussteller kommen aus Bayern, dazu aus Baden-Württemberg, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Hamburg sowie aus Frankreich, Großbritannien und Österreich. Gemeldet sind Sammlergemeinschaften aus Brandenburg, Nürnberg, Franken und dem Unterallgäu, mehrere Händler für militärische Antiquitäten und ein Anbieter für Sport- und Sammlerwaffen. Hersteller moderner Jagdwaffen stehen nicht auf der Liste. Wer neue Büchsen, Optik oder Bekleidung sucht, ist auf einer Jagdmesse wie den Jagd- und Schützentagen Grünau besser aufgehoben.

Vor der Fahrt nach Greding

  • Lichtbildausweis einstecken: Zutritt gibt es erst ab 18.

  • Für erlaubnispflichtige Waffen die Waffenbesitzkarte mitnehmen, für Langwaffen genügt der gültige Jahresjagdschein.

  • Nach dem Kauf einer Langwaffe auf Jahresjagdschein binnen zwei Wochen die Waffenbesitzkarte beantragen.

  • Zahlungsweise und Ermäßigungen vorab beim Veranstalter erfragen: Telefon 0431 680380, mail@expomanagement.de.

  • Das Ausstellerverzeichnis kurz vor der Abfahrt erneut ansehen – es ist ausdrücklich vorläufig.

Was der Veranstalter noch offenlässt

Nicht veröffentlicht sind bisher Angaben zum Parken am Hippodrom, zur Verpflegung, zu Hunden und zum Fotografieren an den Ständen. Offen ist auch, ob Besucher eigene Waffen zum Tausch oder Verkauf mitbringen dürfen; die Ausnahmebewilligungen beantragen nach den Unterlagen die Aussteller, nicht die Besucher. Ein Rahmenprogramm mit Vorträgen oder Vorführungen kündigt die Börse nicht an.

Die WSBG ist keine Verbandsveranstaltung, sondern eine gewerbliche Börse: Ein Kieler Veranstalter vermietet die Stände an Händler und Sammler, der Aufbau läuft am Mittwoch und Donnerstag vor der Öffnung. Weitere Termine für Jäger, Schützen und Sammler sammeln wir unter Messen & Veranstaltungen.

Quelle

Termin, Öffnungszeiten, Eintritt, Altersgrenze und Adresse nach der Besucherseite der WSBG International der Expo Management GmbH; Aussteller nach dem vorläufigen Ausstellerverzeichnis; Ausnahmegenehmigung, Standregeln und Aufbauzeiten nach den Besonderen Ausstellungsbedingungen und dem Antrag auf Ausnahmebewilligung; alle abgerufen am 3. Oktober 2026. Rechtslage nach § 2, § 13, § 34, § 35 und Anlage 2 des Waffengesetzes.

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