Wer in Hessen ein totes Wildschwein findet, kann den Fund seit dem 12. Oktober 2026 über ein landesweit einheitliches Online-Formular melden – ohne Konto, mit dem Fundort direkt per Smartphone-GPS. Für Jäger ändert das den Meldeweg, nicht die Pflichten: In den ASP-Sperrzonen bleibt die Meldung Pflicht, und die 50 Euro für ein beprobtes Indikatortier gibt es weiterhin nur mit Probe.
Das Formular hat das Hessische Landwirtschaftsministerium als weiteren Baustein gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) freigeschaltet. Angegeben werden das Tier und der Fundort, den man entweder per GPS übernimmt oder auf einer Karte setzt. Die Meldung landet ohne Umweg bei der Veterinärbehörde des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Ziel ist, verendete Sauen schneller zu finden und zu untersuchen – denn erst der untersuchte Kadaver zeigt, ob das Virus in einem Gebiet steckt.
Drei Wege zur Veterinärbehörde – und wofür jeder taugt
Neu ist nur der dritte Weg. Die beiden bisherigen bleiben bestehen; die Jagd-Infoseite des Landes nennt sie unverändert.
| Meldeweg | Anmeldung | Fundort | Weiterleitung | Passt für |
| Online-Formular des Landes (neu) | keine | GPS des Smartphones oder Kartenpunkt | direkt an die Veterinärbehörde des Kreises | Spaziergänger, Pilzsammler, Jäger ohne App |
| App Tierfund-Kataster des DJV | App auf dem Smartphone | GPS in der App | über das Friedrich-Loeffler-Institut an das Veterinäramt | Jäger, die Fallwild ohnehin dort erfassen |
| Anruf beim Veterinäramt | keine | mündlich, Koordinaten angeben | entfällt, direkter Kontakt | Fälle mit Rückfrage, etwa ein noch lebendes, auffälliges Stück |
Für die Rechtslage zählt der Ort, nicht der Kanal. In den ausgewiesenen Sperrzonen gilt eine Meldepflicht für verendet aufgefundene Wildschweine aufgrund veterinärbehördlicher Anordnung – maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des jeweiligen Kreises. Außerhalb der Zonen ist die Meldung eine dringende Bitte des Landes, keine Pflicht. Auffällig kranke Sauen gehören ebenfalls gemeldet.
Wo die 50 Euro für Jäger herkommen
Das Formular ist ein Meldeweg, keine Probenahme. In ASP-freien Gebieten zahlt Hessen Jagdausübungsberechtigten weiterhin 50 Euro Aufwandsentschädigung, wenn sie ein Indikatortier finden und beproben. Indikatortiere sind Fallwild, Unfallwild und schwerkrankes Wild im Sinne von § 22a Bundesjagdgesetz – also genau die Stücke, bei denen ein Seucheneintrag zuerst auffallen würde. Die Proben gehen in voradressierten Umschlägen kostenfrei an das Hessische Landeslabor; die Umschläge geben die Veterinärbehörden der Kreise aus. Pflichtangabe sind die Koordinaten des genauen Fundorts.
Ob eine Meldung über das neue Formular für diese Entschädigung genügt oder ob der bisherige Weg über Probenumschlag und Veterinäramt nötig bleibt, sagt die Mitteilung des Landes nicht. Wer die 50 Euro beansprucht, klärt das vorab mit dem eigenen Kreisveterinäramt.
Totes Wildschwein gefunden – so gehen Sie vor
Kadaver nicht anfassen und nicht bewegen, Abstand halten.
Fundstelle kennzeichnen, etwa mit Flatterband, und genaue Koordinaten festhalten.
Melden: online, per Tierfund-Kataster oder telefonisch beim Veterinäramt des Kreises.
Bergen dürfen nur geschulte Kräfte der Veterinärbehörde – auch Jäger nicht auf eigene Faust.
Hatte etwas Kontakt mit dem Kadaver: Kleidung bei 60 °C waschen, Schuhe und Gerät gegebenenfalls desinfizieren.
Warum Hessen gerade jetzt um jede Meldung bittet
Seit dem ersten bestätigten Fall im Juni 2024 hat die ASP vor allem Südhessen getroffen. Bis Ende Januar 2026 hatte das Ministerium 6.567 beprobte Funde gezählt, 2.307 davon positiv:
| Kreis bzw. Stadt | Positive Wildschweine (Stand 28.01.2026) |
| Landkreis Bergstraße | 1.127 |
| Kreis Groß-Gerau | 605 |
| Landkreis Darmstadt-Dieburg | 409 |
| Stadt Darmstadt | 89 |
| Rheingau-Taunus-Kreis | 42 |
| Odenwaldkreis | 35 |
| Hessen gesamt | 2.307 |
Seitdem hat sich die Lage beruhigt. Nach Angaben des Landesjagdverbands Hessen gab es im August 2026 erstmals seit Seuchenbeginn keinen neuen positiven Fall; die Sperrzone im Norden musste seit dem 27. Mai 2026 nicht mehr erweitert werden. Hessen und Rheinland-Pfalz bereiten einen gemeinsamen Antrag vor, die Sperrzonen zurückzustufen. Er soll im November in Brüssel vorliegen, eine Entscheidung wird für den 8. oder 9. Dezember 2026 erwartet. Im Lahn-Dill-Kreis laufen die Kadaversuchen weiter.
Daraus folgt die Logik hinter dem Formular: Eine ruhige Lage lässt sich nur belegen, wenn tote Sauen weiterhin gefunden und untersucht werden. Ein Kadaver, den niemand meldet, ist kein Beleg für Seuchenfreiheit – er ist eine Lücke. Mit den Bewegungsjagden im Herbst sind wieder mehr Menschen im Wald, die solche Lücken schließen können.
Was das Formular nicht regelt
Offen ist, ob das Land die App-Meldung und das Formular künftig zusammenführt; derzeit stehen beide Wege nebeneinander. Ebenso wenig ändert das Formular etwas an Zaunpflege, Kadaversuche oder Jagdregeln in den Zonen. Beschädigte Zäune meldet man weiterhin beim zuständigen Kreis. Wer mit dem eigenen Hund dauerhaft bei der Suche helfen will, kann sich die Ausbildung zum Kadaversuchteam mit bis zu 500 Euro fördern lassen – der Antrag muss vor Beginn des Lehrgangs gestellt sein.
Wie andere Länder den Aufwand der Jäger vergüten, zeigen die ASP-Aufwandsentschädigung in Niedersachsen und die ASP-Prämie in Thüringen. Was in einer Sperrzone konkret gilt, steht beispielhaft im Beitrag zu den Sperrzonen um Mannheim, und worauf es bei Gesellschaftsjagden im Herbst ankommt, im Überblick zu Organisation, Ablauf und Sicherheit der Drückjagd.
Tierseuchen, Fallwild und Wildbrethygiene sind Prüfungsstoff: Die Jagdkompass-App bringt den Fragenkatalog aller Bundesländer aufs Handy – kostenlos und ohne Werbung. Weitere Meldungen aus dem Revier sammeln wir in der Rubrik Jagdpraxis & Revier.
Quelle
Pressemitteilung zum digitalen Meldeweg: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 12.10.2026
Aufwandsentschädigung, Probenahme, Verhalten am Fundort und Kadaversuche: Hessen Schweinepest – Informationen zur Jagd
Fallzahlen nach Kreisen (HMLU, Stand 28.01.2026): Landesjagdverband Hessen – Chronik der ASP in Hessen
Lage im August 2026 und Rückstufungsantrag: Landesjagdverband Hessen, 11.09.2026
Stand: 15. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Allgemeinverfügungen der Kreise und die Angaben der Veterinärbehörden.