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ASP-Prämie Thüringen: 584.000 Euro sind geflossen – die Sommerabrechnung endet am 15. Oktober

Thüringens Jäger haben für das Jagdjahr 2025/26 gut 584.000 Euro ASP-Aufwandspauschale erhalten. Wer im Sommerhalbjahr Sauen gestreckt hat, muss bis 15. Oktober abrechnen – auf Papier.

LMLauritz Maaßen20. September 2026ASP, Schwarzwild, Thüringen
ASP-Prämie Thüringen: 584.000 Euro sind geflossen – die Sommerabrechnung endet am 15. Oktober

Für das Jagdjahr 2025/26 hat Thüringen gut 584.000 Euro an ASP-Prämie ausgezahlt – rund 1.300 Anträge wurden zumindest teilweise bewilligt. Wer im laufenden Sommerhalbjahr Sauen gestreckt hat, sieht von diesem Geld allerdings nur etwas, wenn der Antrag bis zum 15. Oktober beim Forstamt Sondershausen liegt. Und zwar auf Papier.

Die Zahlen stammen aus der Antwort des Umweltministeriums auf eine parlamentarische Anfrage im Thüringer Landtag. Die Pauschale ist keine Entschädigung für einen Schaden, sondern Ausgleich für Aufwand und Anreiz zugleich: Wildschweine tragen das Virus der Afrikanischen Schweinepest und verbreiten es weiter, ein dünnerer Bestand verlangsamt jeden Eintrag. Thüringen ist bislang seuchenfrei – Hessen und Sachsen sind es nicht.

WofürPauschaleBagatellgrenze je AntragHeißt in der Praxis
Erlegtes Stück Schwarzwild35 Euro140 Euromindestens 4 Sauen
Einsatztag eines brauchbaren Jagdhundes25 Euro50 Euromindestens 2 Einsatztage

Unter vier Sauen bleibt die Kasse zu

Die Bagatellgrenze ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern, bevor sie überhaupt geprüft werden. 140 Euro Mindestsumme bei 35 Euro je Stück bedeuten schlicht: Drei erlegte Sauen reichen nicht, vier schon. Rechnet man die 584.000 Euro auf die rund 1.300 bewilligten Anträge herunter, liegt der Schnitt bei etwa 450 Euro – also grob dreizehn Stück Schwarzwild pro Antrag, wenn man den Hundeanteil einmal beiseitelässt. Das ist kein Nebenerwerb, aber es deckt Diesel, Patronen und Kühlhausmiete.

Mehrere Wildschweine unterschiedlicher Größe ziehen gemeinsam durch verschneiten Wald
Eine Rotte im Winter: Weil die Pauschale je Stück gezahlt wird, entscheidet die Streckenzahl darüber, ob ein Antrag die 140-Euro-Grenze überhaupt erreicht. Foto: Tim Schmidbauer / Unsplash+ License

Der Hund zählt nur über die Reviergrenze hinweg

Für den zweiten Fördertatbestand gilt eine Bedingung, die im Formular leicht überlesen wird: Die 25 Euro je Einsatztag gibt es für brauchbare Jagdhunde – also solche mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung – ausschließlich bei jagdbezirksübergreifenden Treib- oder Drückjagden. Der Hund auf der eigenen Revierjagd ist nicht gemeint. Hundeführer mit nur einem oder zwei Hunden kommen über die Bagatellgrenze von 50 Euro oft nur, wenn sie mehrere Einsatztage in einem Antrag bündeln; genau dazu rät ThüringenForst ausdrücklich.

Jagdgesellschaft in wetterfester Kleidung steht mit einem hellen Retriever auf einer Wiese zusammen
Gefördert wird der Hundeeinsatz nur bei Treib- und Drückjagden über die Jagdbezirksgrenze hinaus – die Nachbarschaftsjagd ist damit förderrechtlich etwas anderes als die Ansitzdrückjagd im eigenen Revier. Foto: Getty Images / Unsplash+ License

Warum der Antrag nach Sondershausen fahren muss

Die Abwicklung liegt beim Forstamt Sondershausen von ThüringenForst, und die Formvorschriften sind strenger, als es 2026 zu erwarten wäre. Der Antrag muss auf den vorgesehenen Formularen, im Original, persönlich unterschrieben und vollständig postalisch eingehen. Anträge per E-Mail oder Fax werden nicht zugelassen – auch dann nicht, wenn sie nur die Frist wahren sollen. Wer den Umschlag am 15. Oktober noch nicht auf dem Weg hat, verliert den Anspruch für das gesamte Halbjahr. Bis zur Auszahlung vergehen danach je nach Antragsaufkommen bis zu drei Monate.

Luftbild von Schloss Sondershausen und der umgebenden Stadt in Nordthüringen
Sondershausen in Nordthüringen: Hier, in der Possenallee, sitzt das Forstamt, das die ASP-Anträge aus dem ganzen Land bearbeitet – jeder Antrag muss physisch hierher. Foto: Carsten Steger / CC BY-SA 4.0 / Wikimedia Commons
Erlegungs- bzw. EinsatzzeitraumAntrag muss vorliegen bis
1. April bis 30. September15. Oktober desselben Jagdjahres
1. Oktober bis 31. März15. April

Bis zum 15. Oktober erledigen

  • Streckenliste und Wildursprungsscheine für den Zeitraum ab 1. April zusammenstellen und prüfen, ob die vier Stück erreicht sind.

  • Hundeeinsätze mehrerer jagdbezirksübergreifender Drückjagden in einem Antrag bündeln, sonst greift die 50-Euro-Grenze.

  • Antragsformulare in der aktuellen Fassung ziehen – die Vordrucke liegen im Formularcenter von ThüringenForst.

  • Original unterschreiben, alle Nachweise als Kopie beilegen, per Post an das Forstamt Sondershausen, Possenallee 54, 99706 Sondershausen.

  • Rückfragen zur Auszahlung: montags und donnerstags 13.00 bis 15.30 Uhr unter 03632 713970.

Was Ende September mit der Richtlinie passiert

Die geltende Förderrichtlinie läuft zum Monatsende aus. Das Ministerium hat angekündigt, sie fortzuführen; eine veröffentlichte Nachfolgefassung mit konkreten Sätzen liegt zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht vor. Ob die 35 und 25 Euro unverändert bleiben und ob sich an der Bagatellgrenze etwas ändert, ist damit offen. Die laufende Antragsfrist zum 15. Oktober berührt das nicht – abgerechnet wird nach der Richtlinie, die im Erlegungszeitraum galt.

Verwirrung stiftet noch ein Detail: Das Kürzel der Richtlinie, FR-ASP-Jagd, trägt bis heute die Herkunft aus dem früheren Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium, während die Zuständigkeit inzwischen im Umweltressort liegt. Wer nach dem Volltext sucht, findet ihn deshalb unter dem alten Ressortnamen im Landesrecht.

Häufige Fragen zur ASP-Prämie in Thüringen

Zählen Sauen, die nach dem 30. September fallen, noch zum Sommerhalbjahr?

Nein, maßgeblich ist der Erlegungstag. Alles ab dem 1. Oktober gehört in den Winterzeitraum, dessen Frist erst am 15. April endet. Wer über den Monatswechsel hinweg jagt, stellt also zwei getrennte Anträge – und muss die Bagatellgrenze in beiden Zeiträumen einzeln erreichen.

Gilt die Prämie überhaupt, obwohl Thüringen ASP-frei ist?

Gerade deshalb. Die Richtlinie fördert nach ihrem eigenen Wortlaut vorbeugende Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Seuche nach Thüringen. Ein bestätigter Fall im Land ist keine Voraussetzung – nach Übersichten des Friedrich-Loeffler-Instituts liegt bislang auch kein bekannter Fall unmittelbar an der Thüringer Landesgrenze.

Wer sein Jagdjahr in Thüringen plant, findet die aktuellen Zeiträume in unserer Übersicht zu den Jagdzeiten in Thüringen. Wie eine geförderte Gemeinschaftsjagd organisatorisch aufgesetzt wird, steht im Beitrag zu Organisation, Ablauf und Sicherheit der Drückjagd. Einen Vergleichsmaßstab für die Höhe der Pauschale liefert die ASP-Aufwandsentschädigung in Niedersachsen, und wie sich die bundesweite Schwarzwildstrecke entwickelt, zeigt die Streckenstatistik 2024/25.

Fristen, Jagdzeiten und Prüfungswissen immer griffbereit: Die Jagdkompass-App bringt den Fragenkatalog aller Bundesländer aufs Handy – kostenlos und ohne Werbung. Weitere Meldungen aus dem Revier sammeln wir in der Rubrik Jagdpraxis & Revier.

Quelle

Stand: 20. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Förderrichtlinie.

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