An drei oberbayerischen Flussabschnitten soll der Gänsesäger weitere fünf Jahre geschossen werden – bis 2031. Den Antrag hat die beim Bezirk Oberbayern angesiedelte Fachberatung für Fischerei gestellt. Brisant ist weniger die Forderung als ihr Zeitpunkt: Das Forschungsprojekt, das klären sollte, ob der Abschuss den Äschen überhaupt hilft, ist seit Juni 2025 beendet. Einen Ergebnisbericht gibt es bis heute nicht.
Sechs Jahre Projekt, rund 700 geschossene Vögel – und ein offener Befund
Der Streit hat eine Vorgeschichte, die sich in wenigen Daten erzählen lässt. Nach einem Beschluss des bayerischen Landtags startete 2019 ein Projekt, das eine Arbeitsgruppe aus Behörden, Fischerei, Naturschutz und Wissenschaft zusammenbrachte. Geleitet wird es vom Institut für Fischerei an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), finanziert vom Landwirtschaftsministerium mit 800.000 Euro. Im Rahmen des Projekts wurden nach Angaben des BUND Naturschutz bereits rund 700 Gänsesäger außerhalb der Brutsaison erlegt, vor allem an der Mittleren Isar.
| Datum | Was passierte |
| 2019 | Landtagsbeschluss, Projektstart mit begleitender Arbeitsgruppe |
| 01.07.2020 | Offizieller Projektbeginn (LfL-Förderkennzeichen A/20/03) |
| Juni 2024 | Die drei Naturschutzverbände treten unter Protest aus der Arbeitsgruppe aus |
| 30.06.2025 | Projektlaufzeit endet; laut LfL-Projektseite waren „umfassende Ergebnisse" für 2025 angekündigt |
| 31.08.2026 | Drei Naturschutzverbände machen den Verlängerungsantrag öffentlich und kündigen rechtliche Schritte an |
Warum die Fischerei auf die Äsche zeigt
Der fachliche Ausgangspunkt ist unstrittig und ernst: Die Äschenbestände in Bayern sind seit Ende der 1980er-Jahre dramatisch eingebrochen, besonders im Süden. Vielerorts liegt der Bestand unter der kritischen Größe, ab der sich eine Population aus eigener Kraft wieder aufbaut; das Institut für Fischerei warnt zusätzlich vor genetischer Verarmung und nennt als eine Ursache den Fraßdruck des Gänsesägers – eines Entenvogels, der sich fast ausschließlich von Fischen ernährt und in Bayern als Brutvogel nur südlich der Donau vorkommt.
Genau das sollte das Projekt messbar machen. Angelegt ist es als Vergleich: Auf einer Strecke wird letal vergrämt – also werden gezielt einzelne Vögel getötet, um die übrigen dauerhaft zu vertreiben –, auf einer strukturell vergleichbaren Referenzstrecke mindestens vier Kilometer entfernt nicht. Beide Strecken dürfen nicht durch Querbauwerke getrennt sein, damit Fische wandern können. Jeweils im Frühjahr und Herbst erfasst die Elektrofischerei den Fischbestand, parallel zählen Beobachter die Gänsesäger. Die ornithologische Seite verantwortet die TU München, den fischereifachlichen Teil das Institut für Fischerei mit den Fachberatungen der Bezirke Oberbayern und Schwaben.
Bemerkenswert ist, was das Institut in seiner eigenen Zielsetzung ausdrücklich ausschließt: eine flächendeckende Bejagung des Gänsesägers oder eine Reduktion des bayerischen Bestands. Das Projekt sollte Managementwissen für einzelne Pilotstrecken liefern – nicht die Grundlage für einen Dauerzustand.
Notmaßnahme oder Sündenbock: die zwei Kernargumente
Fischerei
Die Äsche steht in vielen Voralpenflüssen so schlecht da, dass Zuwarten die Population endgültig kosten kann. Wo ein Bestand die kritische Größe unterschritten hat, wirkt jeder zusätzliche Verlust überproportional. Aus Sicht der Fachberatung ist der Abschuss einzelner Vögel deshalb eine gezielte, örtlich begrenzte Notmaßnahme, die den Bestand über die Zeit trägt, bis langfristige Maßnahmen greifen. Der Bezirksfischereiverein Bad Tölz berichtete zuletzt von einem starken Einfall fischfressender Vögel an der Isar; Gewässerwart Franz Rampf verwies zugleich darauf, dass die Entnahme durch Angler im Verhältnis zum Besatz äußerst gering ausfalle.
Naturschutz
Der Gänsesäger diene als Sündenbock für Fischbestände, deren Rückgang vor allem an verbauten, begradigten und aufgeheizten Fließgewässern liege – dauerhaft wirksam sei nur die Renaturierung. Bei einem geschätzten bayerischen Brutbestand von rund 500 Brutpaaren komme ein Antrag über weitere fünf Jahre einem „Ausrottungsfeldzug" gleich, sagt Marc Kurzmann, Vorsitzender der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern. Die drei Verbände kritisieren außerdem das Verfahren: Die Genehmigung werde ohne Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden im Schnellverfahren angestrebt. Sie kündigen an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.
Was belegt ist – und was in der Zahlendebatte untergeht
Die Gegenüberstellung „700 geschossene Vögel gegen 500 Brutpaare" trägt die Empörung, aber sie vergleicht zwei verschiedene Dinge. Die 700 Abschüsse verteilen sich auf mehrere Jahre und fallen ins Winterhalbjahr, wenn an den bayerischen Flüssen auch Gänsesäger aus nördlicheren Brutgebieten stehen. Wie stark der bayerische Brutbestand tatsächlich betroffen ist, lässt sich aus dieser Zahl allein nicht ableiten – dafür bräuchte es genau die Bestandsdaten, die im Projekt erhoben, aber noch nicht veröffentlicht wurden.
Ebenso offen ist die Kernfrage: Ob sich die Äschen auf den Vergrämstrecken messbar besser entwickelt haben als auf den Referenzstrecken, ist bislang nicht öffentlich belegt. Ohne diesen Vergleich fehlt beiden Seiten das entscheidende Argument – der Fischerei der Wirksamkeitsnachweis, dem Naturschutz der Beleg für die Wirkungslosigkeit.
Die Entscheidung steht aus, der Zeitdruck ist real
Über den Antrag entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde; ein Termin ist bislang nicht öffentlich bekannt. Dass überhaupt verlängert werden soll, spricht dafür, dass die bisherige Genehmigung ausläuft – im Projektdesign war die letale Vergrämung ganzjährig vorgesehen, weibliche Vögel waren lediglich zwischen dem 1. April und dem 16. August ausgenommen. In welchem Umfang derzeit noch geschossen wird, ist öffentlich nicht dokumentiert.
An den eigenen Regeln der Angler ändert sich vorerst nichts. Wer allerdings Vogelzahlen oder Fangdaten dokumentiert, sollte das jetzt sauber tun: Kommt es zur Klage, sind belastbare Zählungen und Fangstatistiken genau das Material, an dem sich die Debatte entscheidet. Wer Wasservögel sicher ansprechen will, findet in unserer Angel-Rubrik laufend Beiträge zu Arten, Gewässern und Regeln.
Für die Praxis am Gewässer
Fangstatistik und Besatzmengen getrennt und datiert führen – beides wird in solchen Verfahren gegeneinandergestellt.
Beobachtungen fischfressender Vögel mit Datum, Strecke und Anzahl notieren, nicht nur als Eindruck weitergeben.
Bei geplanten Zählungen den Verein oder die zuständige Fachberatung einbeziehen, damit Daten methodisch vergleichbar bleiben.
Wie schnell ein Gewässerkonflikt kippen kann, wenn belastbare Daten fehlen, zeigt der Fall der Goldalge im Oder-Zufluss. Und dass Bestandsentscheidungen auch ohne abgeschlossene Forschung fallen, war zuletzt beim Ostsee-Lachs und der Besatzlachs-Ausnahme zu beobachten. Wie stark einzelne Vogelarten dabei zum politischen Streitfall werden, zeigt auch die Novelle des rheinland-pfälzischen Jagdgesetzes.
Regeln, Arten und Prüfungswissen kompakt: In der Jagdkompass-App lernst du Wasservögel sicher anzusprechen und die rechtlichen Grundlagen dahinter – mit Fragen im Originalformat der Prüfung.
Quelle
Pressemitteilung von LBV, BUND Naturschutz in Bayern und Ornithologischer Gesellschaft in Bayern vom 31.08.2026: Nach 700 getöteten Gänsesägern: Jetzt muss endlich Schluss sein
Projektbeschreibung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei: Auswirkung der Gänsesägervergrämung auf die Entwicklung der Äschenpopulationen
Radio Alpenwelle, 31.08.2026: Fischbestände an der Isar: Streit um Gänsesäger-Jagd