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Jagdgesetz Rheinland-Pfalz: Die Novelle soll greifen, bevor das alte Gesetz überhaupt gilt

Das Kabinett in Mainz hat den Verordnungsentwurf beschlossen: Der Wolf kommt ins Landesjagdrecht, lebende Enten sind in der Hundeausbildung wieder erlaubt, der jährliche Schussnachweis entfällt.

LMLauritz Maaßen06. September 2026Jagdgesetz, Rheinland-Pfalz, Jagdrecht
Jagdgesetz Rheinland-Pfalz: Die Novelle soll greifen, bevor das alte Gesetz überhaupt gilt

Das Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz wird korrigiert, bevor es je gegolten hat: Die Fassung der früheren Ampel-Koalition tritt erst im April 2027 in Kraft, doch das Kabinett in Mainz hat bereits den Entwurf der zugehörigen Verordnung beschlossen — und Forst-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Christine Schneider (CDU) legt zeitgleich eine eigene Novelle vor. Sie holt den Wolf ins Landesjagdrecht, lässt lebende Enten in der Jagdhundausbildung wieder zu und streicht den jährlichen Schussnachweis. Grüne, Kommunen und Naturschützer halten dagegen.

Ein Gesetz wird repariert, bevor es je gegolten hat

Die Novelle der Vorgängerregierung war jahrelang Streitgegenstand: Jägerinnen und Jäger protestierten lautstark gegen sie, die heutige Regierungspartei lehnte sie im Wahlkampf ab. In Kraft ist sie bis heute nicht — das Inkrafttreten steht erst im April 2027 an. Genau dieses Fenster nutzt die neue Ministerin. Nach Angaben von lokalo.de beschloss das Kabinett den Entwurf der Landesjagdverordnung, Gesetz und Verordnung sollen gemeinsam gelten und beide befinden sich derzeit in der Anhörung. Der Landtag soll sich spätestens im Februar erstmals damit befassen.

Schneider begründet den Schritt mit dem Zustand der Wälder: „Wir wollen einen Wald mit Wild. Wir müssen unsere Wälder aber auch schützen." Sie stünden unter dem Stress des Klimawandels, Wildschäden und Wildverbiss — also das Abfressen junger Triebe und Knospen, das Naturverjüngung verhindert — sollten sinken. Zugleich soll das Gesetz in der Fläche breiter akzeptiert werden und die Interessen auch der Landwirtschaft abbilden.

Dass es überhaupt so weit kommt, war absehbar: Schon im Sommer fehlten Verordnungsentwurf und Verbändebeteiligung, während der Stichtag stand — wie wir im August berichtet haben. Diese Lücke ist jetzt geschlossen, allerdings mit anderen Inhalten als von der alten Koalition vorgesehen.

Deutschhaus und Neues Zeughaus in Mainz, Sitz von Landtag und Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz
Mainz: Im Deutschhaus (links, Landtag) fällt spätestens im Februar die erste Entscheidung über die Novelle, im Neuen Zeughaus (rechts) sitzt die Staatskanzlei. Foto: Andreas Praefcke, CC BY 4.0 / Wikimedia Commons

Fünf Punkte, in denen der Regierungsentwurf vom Ampel-Gesetz abweicht

RegelungFassung der Ampel-KoalitionEntwurf von Ministerin Schneider
WolfOhne eigene jagdrechtliche RegelungJagdbare Art, landesweiter Managementplan
Jagdhundausbildung an lebenden EntenVerbot, später ersetzt durch Verbot „tierschutzwidriger Praktiken"Wieder ausdrücklich erlaubt
Jährlicher SchussnachweisPflichtEntfällt
Rotwildbewirtschaftung, MindestabschusspläneObere JagdbehördeZurück an die untere Jagdbehörde
Mufflon und DamwildDuldungsgebieteSollen wieder Bewirtschaftungsgebiete werden

Der Mindestabschussplan legt fest, wie viele Stücke einer Wildart in einem Revier mindestens erlegt werden müssen. Wer darüber entscheidet, ist keine Formalie: „Vor Ort kennt man die Situation immer am besten", begründet Schneider die Rückverlagerung. Verbiss müsse nicht an zu viel Wild liegen — auch fehlende Ruhezonen, Rückzugs- oder Äsungsflächen kämen als Ursache infrage. Jäger, Grundbesitzer und Forst sollten die Konzeption gemeinsam erarbeiten: „Es ist nicht nur mit Abschießen getan."

Adulter Rothirsch äst mit gesenktem Kopf in einem parkartigen Laubwald
Wer den Mindestabschussplan für Rotwild aufstellt, entscheidet künftig wieder die untere Jagdbehörde — die Kritik daran zielt genau auf diesen Punkt. Foto: Diana Parkhouse / Unsplash+ License

Der Wolf steht im Jagdrecht, der Managementplan kommt erst

Seit der Wolf im EU-Recht nicht mehr als streng geschützte Art gilt, wurde er im April 2026 ins Bundesjagdrecht aufgenommen; die Landesnovelle setzt das nun um. Die Obere Jagdbehörde soll einen landesweiten Managementplan für die Wolfspopulation erarbeiten, den die unteren Jagdbehörden umsetzen. Nach einem Riss von Nutztieren dürfen sogenannte Problemwölfe unter bestimmten Voraussetzungen und mit Blick auf den Herdenschutz bejagt werden. Der Schütze soll dabei anonymisiert werden, um ihn vor Anfeindungen zu schützen.

Schneider betont, die Sicherheit von Menschen und ihren Tieren stehe an erster Stelle, der günstige Erhaltungszustand der Population — der Zustand, bei dem eine Art langfristig als gesichert gilt — bleibe zugleich gewährleistet. Die Größenordnung ist überschaubar: Der WW-Kurier beziffert den aktuellen Bestand auf 13 erwachsene Wölfe in Rheinland-Pfalz, mit der Erwartung, dass die Population in den kommenden Jahren wächst. Wie eng die Voraussetzungen für eine Entnahme am Ende gefasst werden, steht im Verordnungstext und ist damit Gegenstand der laufenden Anhörung. Andere Länder gehen den Weg schon länger — Brandenburg etwa hat den Wolf bereits ins Landesjagdrecht überführt.

Warum Grüne, Kommunen und Naturschützer den alten Kompromiss verteidigen

Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Paul Bunjes, wirft der Ministerin vor, ihr Entwurf richte sich vor allem an den Jagdverband; eine ausführliche Anhörung habe nicht stattgefunden. „Die Interessen von Kommunen und Waldbesitzenden fallen unter den Tisch." Der unter Ministerin Katrin Eder (Grüne) ausgehandelte Kompromiss sei ausgewogen gewesen: 28 Gespräche mit 17 Verbänden habe es damals gegeben, ergänzt der klimapolitische Sprecher Fabian Ehmann.

Inhaltlich zielt die Kritik auf drei Punkte. Erstens den Tierschutz: dass lebende Enten wieder zugelassen werden, und dass der jährliche Schussnachweis wegfällt — die Übung sei sinnvoll, damit Jäger rennendes Wild sicher träfen. Zweitens Mufflon und Damwild, die als nicht heimische Arten in Bewirtschaftungsgebieten nicht geschossen werden müssten; in Meckenbach im Kreis Bad Kreuznach sei es durch Schäden zu einem Erdrutsch gekommen. Drittens die Zuständigkeit: Die Entscheidungen der unteren Jagdbehörden über Abschussziele hätten sich nicht bewährt. Der Gemeinde- und Städtebund argumentiert ähnlich — die Änderungen schnürten einen Kompromiss wieder auf, der das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses war, der Ansatz, Wald und Wild in Einklang zu bringen, werde geschwächt.

Aus dem Naturschutz kommt ein eigenes Argument gegen die Wolfsbejagung: Gabriele Neumann von der Naturschutzinitiative verweist darauf, dass Rudel stark territorial sind und ihr Revier gegen umherstreifende Tiere verteidigen. Werde ein Rudelmitglied getötet, schwäche das Sozialstruktur und Verteidigungsfähigkeit — zuwandernde Einzelwölfe kämen leichter hinein und könnten die Zahl der Nutztierübergriffe sogar erhöhen.

Jäger mit Flinte führt einen kurzhaarigen Jagdhund an der Leine über eine Wiese
Die Ausbildung an der lebenden Ente ist der schärfste Streitpunkt der Novelle — im Ampel-Gesetz verboten, im neuen Entwurf wieder erlaubt. Foto: Getty Images / Unsplash+ License

Was belegt ist und was die Anhörung erst klären muss

Belegt sind der Kabinettsbeschluss zum Verordnungsentwurf, die laufende Anhörung und der Zeitplan bis Februar. Belegt ist auch, dass die Entnahme-Regelung an den Herdenschutz gekoppelt bleibt. Offen ist dagegen der endgültige Wortlaut: Wie viele Änderungen die Anhörung noch bringt, ist nicht absehbar, und für die Ausbildung an Enten war zwischenzeitlich eine veterinärmedizinische Prüfung vorgesehen, ob und in welchem Rahmen solche Praktiken tierschutzgerecht möglich sind. Ob diese Klärung neben der ausdrücklichen Erlaubnis noch stattfindet, geht aus dem bisher Bekannten nicht hervor. Wer sich für die tierschutzrechtliche Seite der Hundearbeit interessiert: Auch die EU-Tierschutzverordnung für Hunde greift in die Jagdhundehaltung ein.

Für Jäger in Rheinland-Pfalz jetzt sinnvoll

  • Den Entwurfstext über den eigenen Verband anfordern und Rückmeldungen innerhalb der laufenden Anhörungsfrist einreichen.

  • Den Schießnachweis weiterführen, auch wenn die Pflicht fällt: Viele Einladungen zu Gesellschaftsjagden setzen ihn unabhängig vom Landesrecht voraus.

  • Bei Rotwild frühzeitig das Gespräch mit unterer Jagdbehörde, Forst und Grundeigentümern suchen; dort fallen die Abschussziele künftig wieder.

  • Nutztierrisse dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) melden — ohne amtliche Dokumentation lässt sich später kein Fall belegen.

Der Fahrplan bis zur ersten Lesung

Die Anhörung zu Gesetz und Verordnung läuft. Der Landtag befasst sich spätestens im Februar erstmals damit, in Kraft treten sollen beide gemeinsam — und zwar so rechtzeitig, dass die Ampel-Fassung im April 2027 gar nicht erst wirksam wird. Für Reviere in Rheinland-Pfalz heißt das: Bis zur Verabschiedung gilt weiter geltendes Recht, die Weichen für die Saison danach werden aber in den kommenden Monaten gestellt. Weitere Entwicklungen im Jagd- und Waffenrecht sammeln wir laufend in der Rubrik Recht.

Rechtsfragen sind Prüfungsfragen. Landesjagdgesetze, Jagdzeiten und Behördenzuständigkeiten gehören in jeder Jägerprüfung zum Pflichtstoff — in der kostenlosen Jagdkompass-App lernst du sie bundeslandgenau mit dem aktuellen Fragenkatalog.

Quelle

Stand: 2. September 2026. Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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