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Ostsee-Lachs 2027: Die Besatzlachs-Ausnahme soll fallen

Die EU-Kommission will 2027 auch markierte Besatzlachse aus der Freizeitfischerei nehmen. Für 2026 bleibt die Ein-Fisch-Ausnahme vorerst bestehen.

LMLorena de Marco04. September 2026Ostsee, Lachs, Freizeitfischerei
Ostsee-Lachs 2027: Die Besatzlachs-Ausnahme soll fallen

Beim Ostsee-Lachs 2027 soll die allgemeine Behalte-Ausnahme für markierte Besatzlachse entfallen. Für Angler an der deutschen Ostseeküste wäre das eine Verschärfung, beschlossen ist sie noch nicht.

ZeitpunktRegel für Freizeitangler in den ICES-Unterdivisionen 22–31
Aktuell 2026Außerhalb der engen nördlichen Sommerausnahme gilt grundsätzlich ein Lachsfangverbot. Pro Person und Tag darf ein durch Fettflossenschnitt markierter Besatzlachs gefangen und behalten werden. Danach endet die Lachsfischerei für diesen Tag.
Vorschlag für 2027Die allgemeine Ausnahme für markierte Besatzlachse soll entfallen. Unbeabsichtigt gefangene Lachse wären außerhalb der verbleibenden Sonderregel unverzüglich zurückzusetzen.
Nördliche SommerausnahmeNördlich von 59°30′ N, innerhalb von vier Seemeilen zu den Basislinien, besteht vom 1. Mai bis 31. August eine eigene Küstenregel. Sie soll laut EU-Q&A dort fortbestehen, wo und solange kommerzielle Fischerei erlaubt ist.
26.–27. Oktober 2026Der EU-Fischereirat soll eine politische Einigung über die Ostsee-Fangmöglichkeiten suchen.
November 2026Die formale Annahme ist nach dem derzeitigen Fahrplan erst danach vorgesehen.

Für die Planung der Lachssaison

  • Behandle den Kommissionsvorschlag noch nicht als geltendes Verbot.

  • Plane eine Reise für 2027 erst nach Ratsbeschluss und Veröffentlichung der endgültigen Verordnung.

  • Prüfe zusätzlich die nationalen und örtlichen Regeln; Mitgliedstaaten dürfen strengere Maßnahmen festlegen.

  • Setze 2026 an der deutschen Ostseeküste unbeabsichtigt gefangene, nicht markierte Lachse unverzüglich zurück.

  • Beende dort nach einem behaltenen, fettflossenmarkierten Lachs die Lachsfischerei für den restlichen Tag.

An deutschen Küsten entscheidet bislang der Flossenschnitt

Die Europäische Kommission legte ihren Vorschlag für die Ostsee-Fangmöglichkeiten am 24. August 2026 vor. Die Lachsquoten sollen gegenüber 2026 unverändert bleiben: 25.537 Exemplare für das Hauptbecken und 10.232 für den Finnischen Meerbusen. Für Freizeitangler steckt die entscheidende Änderung jedoch nicht in diesen Zahlen, sondern in der gestrichenen Ausnahme für Besatzlachs.

Der Fettflossenschnitt ist eine äußerlich erkennbare Markierung: Bei bestimmten Besatzfischen fehlt die kleine Fettflosse zwischen Rücken- und Schwanzflosse. Die geltende Regel macht genau daran die Entnahme fest. Ein nicht markierter Lachs ist deshalb nicht allein wegen passender Größe oder gutem Zustand entnahmefähig.

Deutsche Ostseeküste bei Rerik mit Strand und offener See
Die deutsche Ostseeküste bei Rerik liegt im von den EU-Regeln erfassten Ostseeraum. Welche Vorgaben an einem konkreten Angelplatz gelten, hängt zusätzlich von nationalen und örtlichen Bestimmungen ab. Foto: Radomianin, CC BY-SA 4.0 / Wikimedia Commons

Die aktuelle EU-Verordnung für 2026 verlangt außerdem, dass ein behaltener Fisch ganz angelandet wird. Die nördliche Sonderregel lässt sich wegen ihrer geografischen Grenze nicht auf deutsche Küstengewässer übertragen.

Gleiche Lachsquote, aber strengere Freizeitregel

Dass die beiden Lachsquoten stabil bleiben sollen, bedeutet keine Öffnung für Angler. Quoten begrenzen vor allem die Gesamtentnahme in der geregelten Fischerei; die Freizeitfischerei kann daneben eigenen Schutzbestimmungen unterliegen. Im aktuellen Paket stehen deshalb unveränderte Lachszahlen und eine strengere Freizeitregel nebeneinander.

Auch bei anderen Ostseebeständen zeigt sich kein einheitlicher Trend. Für westlichen Dorsch soll die Beifangquote um 88 Prozent auf 31 Tonnen sinken, für östlichen Dorsch um 51 Prozent auf 211 Tonnen. Die bestehenden Freizeitfangverbote sollen bleiben. Dagegen schlägt die Kommission für Hering der zentralen Ostsee und Sprotte deutlich höhere Fangmöglichkeiten vor. Eine steigende Quote bei einer Art sagt daher nichts über die Regel für Lachs aus.

Kleines Fischerboot an der Ostseeküste von Pärnumaa in Estland
Die Ostsee-Fangmöglichkeiten umfassen sehr unterschiedliche Bestände und Fischereien. Das Fischerboot liegt vor Pärnumaa in Estland; für Freizeitangler bleibt der einzelne Lachs dennoch eine eigene Rechtsfrage. Foto: Marharyta Laktsevich-Iskryk, CC BY-SA 4.0 / Wikimedia Commons

Anders gelagert ist das bereits geltende Aal-Fangverbot an Nord- und Ostsee. Biologische Bestandswirkungen wiederum ordnet die aktuelle Kormoran-Studie zu Jungdorsch und Flunder ein. Für Reise- und Saisonplanung dürfen diese verschiedenen Regel- und Bestandslagen nicht vermischt werden.

Ende Oktober sucht der Rat die politische Einigung

Bis zur Ratstagung am 26. und 27. Oktober können Mitgliedstaaten den Vorschlag verändern. Eine politische Einigung wäre der entscheidende Schritt, die formale Annahme soll nach dem angekündigten Fahrplan im November folgen. Erst die veröffentlichte Endfassung beantwortet verbindlich, ob die Besatzlachs-Ausnahme 2027 tatsächlich verschwindet und welche Begleitregeln gelten.

Weitere aktuelle Meldungen zu Fangregeln, Gewässern und Fischbeständen findet ihr in der Rubrik Angeln.

Quellen

Aktueller Vorschlag, Quoten und Zeitplan: Europäische Kommission, 24. August 2026. Erläuterung zur verbleibenden nördlichen Sommerausnahme: offizielle Fragen und Antworten zum Vorschlag. Wortlaut des Vorschlags: COM(2026) 437 final. Derzeit geltende Freizeitregel: Verordnung (EU) 2025/2454, Artikel 11.

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