Beim Ostsee-Lachs 2027 soll die allgemeine Behalte-Ausnahme für markierte Besatzlachse entfallen. Für Angler an der deutschen Ostseeküste wäre das eine Verschärfung, beschlossen ist sie noch nicht.
| Zeitpunkt | Regel für Freizeitangler in den ICES-Unterdivisionen 22–31 |
| Aktuell 2026 | Außerhalb der engen nördlichen Sommerausnahme gilt grundsätzlich ein Lachsfangverbot. Pro Person und Tag darf ein durch Fettflossenschnitt markierter Besatzlachs gefangen und behalten werden. Danach endet die Lachsfischerei für diesen Tag. |
| Vorschlag für 2027 | Die allgemeine Ausnahme für markierte Besatzlachse soll entfallen. Unbeabsichtigt gefangene Lachse wären außerhalb der verbleibenden Sonderregel unverzüglich zurückzusetzen. |
| Nördliche Sommerausnahme | Nördlich von 59°30′ N, innerhalb von vier Seemeilen zu den Basislinien, besteht vom 1. Mai bis 31. August eine eigene Küstenregel. Sie soll laut EU-Q&A dort fortbestehen, wo und solange kommerzielle Fischerei erlaubt ist. |
| 26.–27. Oktober 2026 | Der EU-Fischereirat soll eine politische Einigung über die Ostsee-Fangmöglichkeiten suchen. |
| November 2026 | Die formale Annahme ist nach dem derzeitigen Fahrplan erst danach vorgesehen. |
Für die Planung der Lachssaison
Behandle den Kommissionsvorschlag noch nicht als geltendes Verbot.
Plane eine Reise für 2027 erst nach Ratsbeschluss und Veröffentlichung der endgültigen Verordnung.
Prüfe zusätzlich die nationalen und örtlichen Regeln; Mitgliedstaaten dürfen strengere Maßnahmen festlegen.
Setze 2026 an der deutschen Ostseeküste unbeabsichtigt gefangene, nicht markierte Lachse unverzüglich zurück.
Beende dort nach einem behaltenen, fettflossenmarkierten Lachs die Lachsfischerei für den restlichen Tag.
An deutschen Küsten entscheidet bislang der Flossenschnitt
Die Europäische Kommission legte ihren Vorschlag für die Ostsee-Fangmöglichkeiten am 24. August 2026 vor. Die Lachsquoten sollen gegenüber 2026 unverändert bleiben: 25.537 Exemplare für das Hauptbecken und 10.232 für den Finnischen Meerbusen. Für Freizeitangler steckt die entscheidende Änderung jedoch nicht in diesen Zahlen, sondern in der gestrichenen Ausnahme für Besatzlachs.
Der Fettflossenschnitt ist eine äußerlich erkennbare Markierung: Bei bestimmten Besatzfischen fehlt die kleine Fettflosse zwischen Rücken- und Schwanzflosse. Die geltende Regel macht genau daran die Entnahme fest. Ein nicht markierter Lachs ist deshalb nicht allein wegen passender Größe oder gutem Zustand entnahmefähig.
Die aktuelle EU-Verordnung für 2026 verlangt außerdem, dass ein behaltener Fisch ganz angelandet wird. Die nördliche Sonderregel lässt sich wegen ihrer geografischen Grenze nicht auf deutsche Küstengewässer übertragen.
Gleiche Lachsquote, aber strengere Freizeitregel
Dass die beiden Lachsquoten stabil bleiben sollen, bedeutet keine Öffnung für Angler. Quoten begrenzen vor allem die Gesamtentnahme in der geregelten Fischerei; die Freizeitfischerei kann daneben eigenen Schutzbestimmungen unterliegen. Im aktuellen Paket stehen deshalb unveränderte Lachszahlen und eine strengere Freizeitregel nebeneinander.
Auch bei anderen Ostseebeständen zeigt sich kein einheitlicher Trend. Für westlichen Dorsch soll die Beifangquote um 88 Prozent auf 31 Tonnen sinken, für östlichen Dorsch um 51 Prozent auf 211 Tonnen. Die bestehenden Freizeitfangverbote sollen bleiben. Dagegen schlägt die Kommission für Hering der zentralen Ostsee und Sprotte deutlich höhere Fangmöglichkeiten vor. Eine steigende Quote bei einer Art sagt daher nichts über die Regel für Lachs aus.
Anders gelagert ist das bereits geltende Aal-Fangverbot an Nord- und Ostsee. Biologische Bestandswirkungen wiederum ordnet die aktuelle Kormoran-Studie zu Jungdorsch und Flunder ein. Für Reise- und Saisonplanung dürfen diese verschiedenen Regel- und Bestandslagen nicht vermischt werden.
Ende Oktober sucht der Rat die politische Einigung
Bis zur Ratstagung am 26. und 27. Oktober können Mitgliedstaaten den Vorschlag verändern. Eine politische Einigung wäre der entscheidende Schritt, die formale Annahme soll nach dem angekündigten Fahrplan im November folgen. Erst die veröffentlichte Endfassung beantwortet verbindlich, ob die Besatzlachs-Ausnahme 2027 tatsächlich verschwindet und welche Begleitregeln gelten.
Weitere aktuelle Meldungen zu Fangregeln, Gewässern und Fischbeständen findet ihr in der Rubrik Angeln.
Quellen
Aktueller Vorschlag, Quoten und Zeitplan: Europäische Kommission, 24. August 2026. Erläuterung zur verbleibenden nördlichen Sommerausnahme: offizielle Fragen und Antworten zum Vorschlag. Wortlaut des Vorschlags: COM(2026) 437 final. Derzeit geltende Freizeitregel: Verordnung (EU) 2025/2454, Artikel 11.