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Wolf am Schluchsee getötet: Nach Welpe und Fähe könnte es nun Rüde GW1129m sein

Bei Schluchsee wurde am 28. September ein schwer verletzter Wolfsrüde getötet, ein Schuss scheidet aus. Ist es GW1129m, verliert das Territorium sein letztes Tier.

LMLorena de MarcoWolf, Schluchsee, Baden-Württemberg

Bei Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist am 28. September ein schwer verletzter Wolfsrüde gefunden und getötet worden. Welcher Wolf es war, muss jetzt die Genetik klären. In der Gegend lebt der Rüde GW1129m, das letzte Tier eines Territoriums, in dem 2023 der Welpe und 2024 die trächtige Fähe auf der Straße starben. Ist er es, bleiben Baden-Württemberg fünf sesshafte erwachsene Wölfe.

Kein Schuss, womöglich ein Auto: der Stand der Untersuchung

Der Wolf lebte noch, als er am Montag entdeckt wurde. Tierärztlich wurde festgestellt, dass er nicht überlebensfähig war; um ihm weiteres Leid zu ersparen, wurde er getötet. So teilte es das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart noch am selben Tag mit. Herkunft und Identität ließen sich zunächst nicht bestimmen.

Einen Tag später schloss ein Ministeriumssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur aus, dass die schweren Verletzungen von einem Schuss stammen. Denkbar sei, dass das Tier angefahren wurde. Ergebnisse der Untersuchung sind für die nächsten Tage angekündigt. Nicht mitgeteilt wurde, wer den Wolf gefunden hat und ob er eingeschläfert oder erschossen wurde. Dieser Artikel gibt den Stand vom 30. September 2026 wieder.

Der Schluchsee im Hochschwarzwald: Rund um den See liegt das Territorium des Rüden GW1129m, hier wurde am 28. September der schwer verletzte Wolf gefunden. Foto: GerritR / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Drei tote Wölfe aus einem Territorium in knapp drei Jahren

Im Territorium Schluchsee entstand 2023 ein Wolfsrudel. Im Juni 2023 zeigte eine Fotofalle der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) eine Fähe mit erkennbarem Gesäuge: GW2407f hatte sich zum territorialen Rüden GW1129m gesellt, aus dem Paar war nach den nationalen Monitoringkriterien ein Rudel geworden. Danach folgte ein Verlust auf den nächsten.

DatumEreignisOrt
2017Ein Wolf wird illegal erschossen und tot aus dem See geborgenSchluchsee
6. Juni 2023Fotofalle zeigt die säugende Fähe GW2407f, Nachwuchs im Territorium von GW1129m ist belegtGemeinde Schluchsee
25. Dezember 2023Welpe GW3699m wird überfahrenGemeinde Schluchsee
17. April 2024Trächtige Fähe überfahren, mit hoher Wahrscheinlichkeit GW2407fGemeinde Lenzkirch
28. September 2026Schwer verletzter Rüde gefunden und getötet, Identität offenbei Schluchsee

Nach dem Tod des Welpen war aus dem Rudel wieder ein Paar geworden, mit der Fähe starb im April 2024 auch der Nachwuchs, den sie trug. Seitdem führt das Monitoring GW1129m in seinem Territorium als Einzeltier.

Lenzkirch grenzt an den Schluchsee. In der Gemeinde wurde im April 2024 die trächtige Fähe überfahren, die Partnerin von GW1129m. Foto: Mussklprozz / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Warum erst die Genetik sagt, wer hier gestorben ist

Einen Wolf erkennt man nicht an Fellfarbe oder Statur. Kennungen wie GW1129m stammen aus genetischen Analysen und funktionieren wie ein Fingerabdruck: Jedes nachgewiesene Tier erhält eine Nummer, das „m" steht für männlich, das „f" für weiblich. Den überfahrenen Welpen untersuchten 2023 die FVA, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung und das Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik gemeinsam. Eine Probe des toten Tiers wird mit bekannten Profilen abgeglichen. Deshalb dauert die Antwort Tage und nicht Stunden. Wie viel an einer einzelnen Kennung hängt, zeigt der Fall GW2478m im Westerwald: Dort gilt eine Abschussanordnung nur für genau ein genetisch identifiziertes Tier.

Ob ein Wolf als sesshaft zählt, legen die bundesweiten Monitoringstandards fest. Ein Einzeltier gilt als territorial, wenn es mindestens sechs Monate lang im selben Gebiet eindeutig nachgewiesen wurde. Eindeutig heißt Kategorie C1, etwa ein Totfund, eine genetische Probe oder ein klares Foto. Ein von erfahrenen Fachleuten geprüfter Hinweis wie eine vermessene Spur kann als C2 bestätigt werden, alles Übrige bleibt ein unbestätigter C3-Hinweis. Aussagen zu Bestand und Reproduktion stützen sich ausschließlich auf C1- und C2-Daten.

Die bundesweite Bestandszahl ist zudem ein Index aus Rudeln und Paaren, erhoben im Monitoringjahr vom 1. Mai bis 30. April. Einzeltiere wie GW1129m tauchen darin nicht auf. Für Baden-Württemberg zählt der Index derzeit also allein das Enztal. Ob der Schluchsee-Rüde lebt, ändert die offizielle Zahl nicht, wohl aber die Aussicht auf ein Paar im Südschwarzwald.

Sechs sesshafte Wölfe im Land – oder fünf

Derzeit gelten im Südwesten sechs erwachsene Wölfe als sesshaft, verteilt auf fünf Territorien.

TerritoriumSesshafte TiereStatus
EnztalPaar mit der Fähe GW4816f, mutmaßliche Eltern eines kürzlich per Fotofalle nachgewiesenen WelpenRudel
Hornisgrindeein RüdeEinzeltier
Reichenbacher Waldein RüdeEinzeltier
Ostbaarein RüdeEinzeltier
SchluchseeRüde GW1129mEinzeltier, ob er noch lebt, ist offen

Die fünf sesshaften Rüden tragen die Kennungen GW5057m, GW852m, GW2672m, GW1129m und GW4389m. Über den Wolf an der Hornisgrinde haben wir im August nach erneuten Annäherungen berichtet.

Der neue Welpe schließt die Lücke im Süden nicht. Jungwölfe verlassen das elterliche Territorium in der Regel mit 10 bis 22 Monaten, um ein eigenes Revier und einen Partner zu suchen. Wohin ein Wolf aus dem Enztal dann zieht, lässt sich nicht vorhersagen.

Acht Verkehrstote seit 1991, der Schluchsee-Rüde fehlt noch

Nach der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) starben in Baden-Württemberg zwischen 1991 und 2026 acht Wölfe bei Verkehrsunfällen, zuletzt im März im Rhein-Neckar-Kreis nahe Walldorf. Ein weiterer wurde 2017 am Schluchsee illegal erschossen, bei einem zehnten ist die Todesursache ungeklärt. Der jetzt getötete Rüde ist in dieser Statistik noch nicht erfasst. Bestätigt sich ein Unfall, wäre er der dritte Verkehrstote aus demselben Territorium.

Verletzter Wolf, toter Wolf, Drückjagd: der Meldeweg im Schwarzwald

Seit der Wolf im Bundesjagdgesetz steht, trifft Jäger eine eigene Anzeigepflicht. Wer einen Wolf erlegt oder als Jagdausübungsberechtigter tot auffindet, muss das der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen und eine Untersuchung samt Probennahme ermöglichen (§ 22d Abs. 1 BJagdG). Für die Jägerprüfung lohnt sich ein Blick auf diese Norm: Sie bündelt Jagdzeit, Abschussregeln und Anzeigepflicht beim Wolf.

Wenn im Revier ein verletzter oder toter Wolf liegt

  • Abstand halten, das Tier nicht anfassen und nicht verfolgen.

  • Sofort das FVA-Wolfsmonitoring anrufen: 0761 4018-274, täglich von 8 bis 18 Uhr, auch am Wochenende, oder per E-Mail an info@wildtiermonitoring.de. Alternativ die untere Jagdbehörde oder die Polizei.

  • Nach einem Zusammenstoß mit dem Auto gilt dasselbe: den Kadaver liegen lassen und melden, wie bei jedem Wildunfall.

  • Als Jagdausübungsberechtigter einen Totfund unverzüglich der Behörde anzeigen und die Probennahme ermöglichen.

  • Vor Bewegungsjagden mit frei laufenden Hunden alle Beteiligten auf mögliche Wölfe hinweisen. Das sehen die Landeshinweise für Gebiete mit Wolfsvorkommen ausdrücklich vor.

Eine Spannung bleibt: § 22a BJagdG verpflichtet grundsätzlich dazu, schwerkrankes Wild unverzüglich zu erlegen, wie es bei der Nachsuche Alltag ist. Die Verhaltenshinweise des Landes nennen für verletzte Wölfe dagegen nur den Anruf. Wie beides im Einzelfall zusammenspielt, erläutern die Hinweise des Landes nicht. Am Schluchsee stand vor der Tötung eine tierärztliche Einschätzung.

Offen bis zum Laborbefund

Drei Fragen kann derzeit niemand beantworten: ob der getötete Rüde tatsächlich GW1129m ist, woher seine Verletzungen stammen, und wer ihn gefunden und getötet hat. Bestätigt die Genetik die Identität, stünde das Territorium Schluchsee leer, bis ein neuer Wolf zuwandert und sich dort mindestens ein halbes Jahr lang nachweisen lässt.

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Quelle

Fund, Tötung und Stand der Identifizierung nach der Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg vom 28. September 2026. Ausschluss eines Schusses, sesshafte Wölfe und DBBW-Totfundstatistik nach einer Meldung der dpa vom 29. September 2026, veröffentlicht unter anderem in der Ludwigsburger Kreiszeitung und im Wochenblatt-Reporter. Chronik des Territoriums nach den Pressemitteilungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 13. Juni 2023, 27. Dezember 2023 und 17. April 2024. Melde- und Verhaltenshinweise sowie Abwanderungsalter: Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Verhalten beim Zusammentreffen und Vorkommen des Wolfs in BW. Monitoringkategorien: DBBW. Rechtsgrundlagen: § 22d BJagdG, § 22a BJagdG. Bilder: Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 und CC BY-SA 4.0).

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