Jagdkompass
RechtJagdrecht

Wolf GW2478m im Westerwald: Der Abschuss ist angeordnet und vorerst verboten – vor Gericht geht es um die Zaunhöhe

Der Westerwaldkreis hat den Rüden aus dem Greifensteiner Rudel nach 75 gerissenen oder verletzten Schafen und Ziegen freigegeben. Das VG Koblenz hat die Jagd vorerst gestoppt.

LMLauritz Maaßen26. September 2026Wolf, Westerwald, Rheinland-Pfalz
Wolf GW2478m im Westerwald: Der Abschuss ist angeordnet und vorerst verboten – vor Gericht geht es um die Zaunhöhe

Im Westerwaldkreis ist der Abschuss eines Wolfs angeordnet, und trotzdem darf niemand schießen. Die Untere Jagdbehörde hat den Rüden GW2478m aus dem Greifensteiner Rudel am 11. September zur Jagd freigegeben. Zehn Tage später hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Allgemeinverfügung vorläufig ausgesetzt. Im Eilverfahren geht es vor allem um die Frage, ob die Zäune der Schafhalter hoch genug waren.

Stand 26. September: keine Jagd auf den Wolf

Solange das Gericht nicht über den Eilantrag entschieden hat, ist die Jagd auf GW2478m nach Mitteilung der Unteren Jagdbehörde „zurzeit nicht zulässig". Das gilt auch in den Revieren, die die Allgemeinverfügung ausdrücklich nennt.

19 Übergriffe, 75 Tiere: warum der Kreis gerade diesen Rüden meint

Die Allgemeinverfügung richtet sich gegen ein einzelnes, genetisch identifiziertes Tier. Nach Angaben der Kreisverwaltung Westerwaldkreis haben DNA-Proben den Rüden zwischen April und August mindestens 19 Übergriffen zugeordnet. Dabei wurden 75 Schafe und Ziegen getötet oder verletzt. Der Kreis stützt die Freigabe auf § 22d Bundesjagdgesetz. Diese Vorschrift regelt die Jagd auf den Wolf, seit er am 2. April 2026 ins Bundesjagdrecht aufgenommen wurde.

Der Kreis begründet die Freigabe damit, dass der Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden hat, auch elektrifizierte Zäune. Dieses Verhalten sei erlernt und könne an Nachkommen weitergegeben werden. Weiteren Herdenschutz hält die Behörde deshalb nicht für eine gleich geeignete Alternative. Die Verfügung wurde mit sofortiger Vollziehung erlassen. Ein Widerspruch sollte die Jagd also nicht automatisch aufhalten.

Im Kreis halten 45 Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe rund 2.300 Schafe und Ziegen. Fünf davon sind Wanderschäfereien, vier züchten vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen.

Luftaufnahme von Bad Marienberg mit Basaltpark-See, Wiesen und Waldstücken im Hohen Westerwald
Bad Marienberg im Hohen Westerwald: Zwischen den Verbandsgemeinden Rennerod und Bad Marienberg sowie im Norden der Verbandsgemeinde Westerburg liegen die Reviere, die die Allgemeinverfügung nennt. Foto: -stk / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0

Zehn Tage von der Freigabe bis zum Stopp

DatumSchritt
April bis August 202619 Übergriffe per DNA dem Rüden GW2478m zugeordnet
11. SeptemberAllgemeinverfügung der Unteren Jagdbehörde, sofort vollziehbar
18. SeptemberDie Naturschutzinitiative (NI) legt Widerspruch ein und stellt einen Eilantrag beim VG Koblenz
21. SeptemberDas Gericht setzt die Verfügung per Zwischenverfügung aus, die Jagdbehörde untersagt die Jagd
22. SeptemberDas Gericht bestätigt: Über den Eilantrag ist noch nicht entschieden
23. SeptemberDer Kreis legt seine Begründung öffentlich dar

Die Zwischenverfügung vom 21. September wird oft als „Hängebeschluss" bezeichnet. Sie friert die Lage ein, bis das Gericht über den eigentlichen Eilantrag entscheidet. Nach Darstellung des Gerichts, die die Nachrichtenagentur dpa wiedergibt, genügt dafür, dass der Eilantrag nicht von vornherein aussichtslos ist. Ein erschossener Wolf ließe sich nicht mehr zurückholen, deshalb soll bis zur Entscheidung nichts Unumkehrbares geschehen. Über den Ausgang des Verfahrens sagt die Zwischenverfügung nichts.

0,90 bis 1,10 Meter gegen 1,20 Meter

Den Kern des Streits bilden wenige Zentimeter. Nach Angaben der NI waren die Zäune der betroffenen Halter 0,90 bis 1,10 Meter hoch. Der Verband hält mindestens 1,20 Meter für erforderlich. Bevor ein Wolf getötet werden dürfe, müssten die Halter nachrüsten oder Schutzmaßnahmen kombinieren, etwa mit nächtlicher Aufstallung oder Herdenschutzhunden. Beides werde in Rheinland-Pfalz gefördert. Außerdem stellt die NI die Frage, wie sich die Entnahme auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation auswirkt.

Für die Entscheidung ist das der Kernpunkt. Einen schadenstiftenden Wolf darf eine Behörde nur dann gezielt töten lassen, wenn er einen zumutbaren Schutz überwunden hat. Hält das Gericht die Zäune für zu niedrig, fehlt der Freigabe ihre Grundlage, ganz gleich, wie viele Tiere gerissen wurden. Genügen die Zäune dagegen dem Zumutbaren, spricht die Zahl der Übergriffe für die Behörde.

Schafe grasen auf einer Wiese hinter einem niedrigen, weiß-blauen Elektronetz
Mobiles Elektronetz an einer Schafweide: Im Westerwälder Verfahren streiten Behörde und Naturschützer darüber, ob 0,90 bis 1,10 Meter als zumutbarer Herdenschutz genügen. Symbolfoto aus Berlin. Foto: RobbieIanMorrison / Wikimedia Commons / CC BY 4.0

Dasselbe Rudel, zwei Länder, zwei Rechtswege

Das Greifensteiner Rudel lebt über die Landesgrenze hinweg. Es hat seinen Schwerpunkt im hessischen Lahn-Dill-Kreis und nutzt auch den Westerwald. Auf beiden Seiten wird gejagt oder soll gejagt werden, allerdings auf verschiedenen Wegen:

Hessen (Lahn-Dill-Kreis)

Das Regierungspräsidium Kassel gibt auf Grundlage des Wolfsmanagementplans bis zu vier Jungwölfe frei, befristet auf die Jagdzeit bis 31. Oktober. Vor Gericht ging es um den günstigen Erhaltungszustand. Das VG Kassel hat die Eilanträge im August abgelehnt, mehr dazu in unserem Beitrag zum Wolfsabschuss im Lahn-Dill-Kreis.

Rheinland-Pfalz (Westerwaldkreis)

Die Untere Jagdbehörde gibt einen einzelnen erwachsenen Rüden frei, weil er wiederholt Schaden angerichtet hat. Vor Gericht geht es um den Herdenschutz, also darum, ob die Halter genug getan haben. Das VG Koblenz hat den Eilantrag noch nicht entschieden.

Das Beispiel zeigt, wie unterschiedlich der Wolf im neuen Jagdrecht bejagt werden kann. In Hessen richtet sich die Jagd nach einem Plan für die Population, im Westerwald nach dem Verhalten eines einzelnen Tiers. Rheinland-Pfalz arbeitet außerdem gerade an seiner Jagdgesetz-Novelle mit eigenem Wolfsmanagement.

Für Revierinhaber im Verfügungsgebiet

  • Bis zur Entscheidung des Gerichts nicht auf den Wolf jagen. Maßgeblich ist die nächste Mitteilung der Unteren Jagdbehörde, die der Kreis „umgehend" angekündigt hat.

  • Die Freigabe gilt nur für GW2478m. Andere Tiere des Rudels sind durch die Verfügung nicht gedeckt.

  • Wer einen Wolf erlegt oder als Jagdausübungsberechtigter tot auffindet, muss das der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen (§ 22d Abs. 1 BJagdG).

  • Nutztierrisse sofort melden, damit Proben genommen werden. Die Freigabe im Westerwald beruht genau auf solchen DNA-Zuordnungen.

Was im Westerwald noch offen ist

Wann das VG Koblenz über den Eilantrag entscheidet, hat es nicht mitgeteilt. Wie das Gericht die Zaunhöhe gewichtet, ist ebenfalls offen. Eine eigene Pressemitteilung zu dem Verfahren hat das Gericht bislang nicht veröffentlicht. Die veröffentlichten Unterlagen beantworten auch eine praktische Frage nicht: Wie soll ein Schütze im Revier sicher erkennen, dass er den Rüden GW2478m vor sich hat und nicht ein anderes Tier des Rudels? Das Ende der Freigabe nennt die Pressemitteilung des Kreises ebenfalls nicht.

Häufige Fragen zum Verfahren um GW2478m

Was passiert, wenn das Gericht den Eilantrag ablehnt?

Dann wird die Allgemeinverfügung wieder vollziehbar, und die Jagdausübungsberechtigten der genannten Reviere dürfen den Rüden bejagen. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kann umgekehrt der Kreis Beschwerde einlegen.

Gilt die Freigabe auch auf der hessischen Seite des Rudelgebiets?

Nein. Die Untere Jagdbehörde des Westerwaldkreises kann nur für Reviere in ihrem Kreis entscheiden. In Hessen gilt die eigene Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel für Jungwölfe. Nach dpa-Angaben laufen dort weiterhin Rechtsstreitigkeiten.

Der Wolf ist seit April 2026 eine jagdbare Art, und damit auch Prüfungsstoff. Anzeigepflicht, Herdenschutz und die Voraussetzungen einer Entnahme kommen im Jagdrecht der Jägerprüfung vor. Mit Jagdkompass lernst du sie an echten Prüfungsfragen für dein Bundesland. Weitere Fälle findest du in der Rubrik Recht, etwa zur Bilanz des Wolf-Schnellabschusses in Niedersachsen.

Quelle

Zur Allgemeinverfügung und ihrer Begründung: Kreisverwaltung Westerwaldkreis, „Westerwaldkreis erlaubt Jagd auf schadenstiftenden Wolf", 23. September 2026, sowie „Hinweis der Unteren Jagdbehörde", 21. September 2026.

Zum Gerichtsverfahren und zur Position der Naturschutzinitiative: dpa-Meldung vom 22. September 2026, erschienen in der Rhein-Zeitung: „Abschussgenehmigung für Wolf gestoppt – Gericht prüft weiter".

Zum hessischen Verfahren: hessenschau.de, „Abschuss von Jungwölfen: Eilantrag stoppt Wolfsjagd im Lahn-Dill-Kreis", Juli 2026.

Rechtsgrundlage: § 22d Bundesjagdgesetz. Zum Inkrafttreten: Bundesregierung, „Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen". Stand: 26. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Teilen:WhatsAppFacebookX