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Hornisgrinde-Wolf: Neue Vergrämung nach weiteren Annäherungen

Der Hornisgrinde-Wolf folgt erneut Menschen mit Hunden. Der Nationalpark plant neue Vergrämungsversuche – das gilt jetzt für Jäger und Hundeführer.

LMLorena de Marco27. August 2026Wolf, Hornisgrinde, Schwarzwald
Hornisgrinde-Wolf: Neue Vergrämung nach weiteren Annäherungen

Der Hornisgrinde-Wolf GW2672m nähert sich im Nordschwarzwald erneut Menschen mit Hunden und folgt ihnen teilweise. Der Nationalpark Schwarzwald will deshalb in den kommenden Wochen neue Vergrämungsversuche starten und setzt mehr Ranger im betroffenen Gebiet ein. Einen Übergriff gab es bislang nicht; auch eine neue Abschussgenehmigung ist nicht beschlossen.

Abstand halten statt Begegnungen suchen

Wer rund um Hornisgrinde und Herrenwies unterwegs ist, sollte Hinweisschilder und Anweisungen der Ranger beachten. Gezielte Annäherungen erschweren die Vergrämung und können dazu beitragen, dass der Wolf seine Distanz zum Menschen weiter verliert.

Was ist passiert?

Nach Angaben von SWR Aktuell wurde GW2672m auch nach der Ranzzeit wiederholt nahe bei Besuchern und deren Hunden beobachtet. Teilweise folgte der Wolfsrüde den Menschen. Die aktuelle Meldung nennt weder eine Zahl der jüngsten Begegnungen noch konkrete Abstände. Fest steht jedoch: Der Nationalpark reagiert mit verstärkter Rangerpräsenz und kündigt neue Vergrämungsversuche für die kommenden Wochen an.

Bis zum Berichtsstand wurde kein Angriff registriert. Die erneuten Annäherungen gelten trotzdem als unerwünscht, weil ein wild lebender Wolf grundsätzlich Abstand zu Menschen halten soll. Rund um die Hornisgrinde und den Ortsteil Herrenwies weisen Schilder auf das richtige Verhalten bei Begegnungen hin.

Bergwald auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald
Hornisgrinde im Nordschwarzwald: In diesem Gebiet lebt der Wolfsrüde GW2672m. Foto: Leonhard Lenz / Wikimedia Commons (CC0)

Was bedeutet Vergrämung beim Wolf?

Vergrämung soll ein Tier dazu bringen, Menschen und bestimmte Orte künftig zu meiden. Sie ist keine Jagd und keine Freigabe zum Abschuss. Die Maßnahmen werden von beauftragten Fachleuten durchgeführt; Besucher, Jäger oder Hundeführer dürfen nicht eigenmächtig eingreifen.

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg bewertet Meldungen zu GW2672m seit Jahren. Ihr fachlicher Stand vom Januar 2026: Der Rüde toleriert offenbar die Nähe von Menschen, während er Kontakt zu Hunden sucht. Die dokumentierten Nahbegegnungen werden deshalb als unerwünschtes Verhalten eingeordnet. Auf Basis des Monitorings entscheiden die zuständigen Behörden über weitere Managementmaßnahmen.

Aktueller PunktStand vom 7. August 2026
BegegnungenWiederholt nahe bei Menschen mit Hunden, teils folgend
ÜbergriffBislang keiner gemeldet
MaßnahmeNeue Vergrämungsversuche in den kommenden Wochen
Präsenz vor OrtRanger verstärkt im betroffenen Gebiet
EntnahmeKeine neue Entscheidung oder Genehmigung

Was bedeutet das für Jäger und Hundeführer?

Für Jäger ist vor allem der Bezug zu Hunden relevant. Jagdhunde können die Aufmerksamkeit des Rüden stärker binden als Menschen allein. Das heißt nicht, dass im gesamten Nordschwarzwald keine Hunde mehr geführt oder jagdlich eingesetzt werden dürften. Im bekannten Aufenthaltsgebiet sind aber eine enge Kontrolle des Hundes, aktuelle Ortskenntnis und eine abgestimmte Einsatzplanung besonders wichtig.

Jägerin mit zwei Jagdhunden in Warnkleidung im Wald
Jagdhunde müssen im betroffenen Wolfsgebiet besonders eng kontrollierbar bleiben. Foto: Jagdexperte / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Vor Ort besonnen handeln

  • Vor Reviergang oder Hundearbeit aktuelle Hinweise des Nationalparks prüfen.

  • Den Hund im betroffenen Gebiet eng kontrollierbar halten und keine Annäherung zulassen.

  • Weder den Wolf suchen noch für Fotos oder Beobachtungen anlocken.

  • Sichtungen mit Ort, Zeit und Beobachtung zeitnah an das Wolfsmonitoring melden.

  • Bei einer Begegnung den ausgeschilderten Hinweisen und Anweisungen der Ranger folgen.

Jäger können das Monitoring zudem mit sachlichen Beobachtungen unterstützen. Entscheidend sind belastbare Angaben statt Vermutungen: Wo wurde das Tier gesehen, wie verhielt es sich, war ein Hund beteiligt und wie entwickelte sich die Distanz? Solche Daten helfen, einzelne Sichtungen von einem wiederkehrenden Muster zu unterscheiden.

Hintergrund: Warum der Wolf nicht mehr zum Abschuss freigegeben ist

Für GW2672m bestand Anfang 2026 zeitweise eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme. Sie lief am 10. März aus und wurde nicht verlängert. Damals waren die Sichtungen bereits vor Ende der Ranzzeit zurückgegangen. Das Land ließ zugleich neue Konzepte für Monitoring und Vergrämung ausarbeiten, weil Fachleute ohne Eingriffe keine dauerhafte Verhaltensänderung erwarteten.

Die jetzigen Annäherungen sind damit ein materielles Update: Das auffällige Verhalten zeigt sich erneut außerhalb der Paarungszeit. Eine Tötung ist daraus aber nicht automatisch abzuleiten. Erst wenn die Vergrämung scheitert und die Sichtungszahlen zur nächsten Ranzzeit wieder steigen, soll nach dem angekündigten Ablauf neu geprüft werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Wer die rechtliche Entwicklung beim Wolf verfolgen möchte, findet in unserer Einordnung zum Wolf im Jagdrecht Brandenburg den Unterschied zwischen Jagdrecht, Schutzstatus und konkreter Entnahme. Ein anderer Managementfall aus Österreich zeigt, wie Behörden nach bestätigten Nutztierrissen vorgingen: Wolf reißt Rinder im Montafon.

Häufige Fragen

Ist der Hornisgrinde-Wolf aktuell zum Abschuss freigegeben?

Nein. Die frühere Ausnahmegenehmigung endete am 10. März 2026. Aktuell angekündigt sind neue Vergrämungsversuche und mehr Rangerpräsenz, keine Entnahme.

Hat der Wolf Menschen angegriffen?

Bis zum Stand der aktuellen Meldung wurde kein Übergriff gemeldet. Das wiederholte Annähern und Folgen wird dennoch ernst genommen, weil der Wolf seine natürliche Distanz zum Menschen behalten soll.

Wo sollten Sichtungen gemeldet werden?

Zuständig ist das Wolfsmonitoring der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Wichtig sind möglichst genaue, sachliche Angaben zu Ort, Zeit, Verhalten und beteiligten Hunden.

Bleib bei Wildtiermanagement, Jagdrecht und Reviersicherheit auf dem Laufenden. Weitere aktuelle Meldungen findest du in den Jagdkompass-Nachrichten.

Quellen

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