Welche Waffen darf ein Jäger besitzen? Mit gültigem Jahresjagdschein sind es Langwaffen ohne Stückzahlgrenze und bis zu zwei Kurzwaffen: Büchsen, Flinten, kombinierte Waffen, Pistolen, Revolver. Verboten bleiben Vollautomaten, kurze Vorderschaftrepetierflinten und Magazine über zehn Schuss. Womit im Revier tatsächlich geschossen werden darf, zieht ein zweites Gesetz deutlich enger.
Fundstellen: § 13 Abs. 1 bis 3 und Abs. 9 WaffG, Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG (verbotene Waffen), § 19 Abs. 1 und 2 BJagdG (sachliche Verbote).
Rechtsstand: September 2026, Fundstellen geprüft am 13. September 2026.
| Waffentyp | Besitz mit Jahresjagdschein | Jagdlicher Einsatz |
| Repetier- und Kipplaufbüchse | erlaubnisfrei erwerbbar, Eintragung binnen zwei Wochen | Schalenwild ab Kaliber 6,5 mm und E100 2.000 Joule, Rehwild ab E100 1.000 Joule |
| Flinte | wie jede andere Langwaffe | Schrot auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde verboten, auch als Fangschuss |
| Kombinierte Waffe (Bockbüchsflinte, Drilling) | wie jede andere Langwaffe | je Lauf nach den Regeln für Büchse oder Flinte |
| Halbautomatische Langwaffe | erlaubnispflichtig, Voreintragung in die WBK | nur mit insgesamt höchstens drei geladenen Patronen |
| Pistole, Revolver | bis zu zwei Stück ohne gesonderte Bedürfnisprüfung | nur Bau- und Fallenjagd sowie Fangschuss ab 200 Joule Mündungsenergie |
| Vollautomat, Vorderschaftrepetierflinte unter 95 cm | verboten | entfällt |
Der Jagdschein ersetzt die Bedürfnisprüfung, nicht die Erlaubnis
§ 13 Abs. 1 WaffG erkennt das Bedürfnis für Schusswaffen an, die ein Jagdscheininhaber zur Jagdausübung oder zum jagdlichen Übungsschießen braucht — vorausgesetzt, das Jagdrecht verbietet sie nicht. Dieser Halbsatz verknüpft beide Gesetze: Was das Jagdrecht verbietet, trägt auch waffenrechtlich kein Bedürfnis.
Für Langwaffen geht das Gesetz noch einen Schritt weiter. Nach § 13 Abs. 3 WaffG braucht der Inhaber eines Jahresjagdscheins für den Erwerb keine vorherige Erlaubnis; er muss die Waffe nur binnen zwei Wochen bei der Waffenbehörde eintragen lassen. Kurzwaffen laufen anders: Bei bis zu zwei Stück entfällt nach § 13 Abs. 2 WaffG die Bedürfnisprüfung, die Voreintragung in die Waffenbesitzkarte bleibt aber Pflicht. Wie viele Waffen insgesamt zusammenkommen dürfen, klärt unser Artikel zur Waffenbesitzkarte und ihrer Stückzahl.
Halbautomaten: Die Grenze liegt bei drei Patronen, nicht bei zwei
Kaum eine Zahl wird so oft falsch erinnert. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG verbietet es, „mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen". Gemeint ist die Gesamtladung: zwei Patronen im Magazin, eine im Patronenlager. Bis zur Novelle von 2016 galt die strengere Lesart mit zwei Patronen insgesamt.
Der Besitz geht weiter als der Einsatz. Eine halbautomatische Büchse mit Zehn-Schuss-Magazin darf legal im Schrank stehen — geladen mit mehr als drei Patronen darf damit kein Stück Wild beschossen werden. Wer auf dem Schießstand übt, füllt das Magazin; wer ins Revier geht, entlädt bis auf drei.
Was auch mit Jagdschein verboten bleibt
Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG zählt die verbotenen Waffen auf, und der Jagdschein öffnet diese Tür nicht. Dazu gehören Vollautomaten, Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff oder einer Gesamtlänge unter 95 Zentimetern, getarnte Schusswaffen sowie Waffen, die sich über das für Jagd und Sport übliche Maß hinaus verkürzen oder zusammenklappen lassen. Verboten sind außerdem die Magazine selbst: über 20 Patronen bei Kurzwaffen, über zehn bei Langwaffen. Ausnahmen erteilt allein das Bundeskriminalamt nach § 40 WaffG — für die Jagd praktisch nie.
Wo Landesrecht enger ist als der Bund
§ 19 Abs. 2 BJagdG erlaubt den Ländern, die sachlichen Verbote zu erweitern. Genutzt wird das vor allem bei der Munition, nicht bei den Waffentypen:
| Land | Zusätzliche Einschränkung | Fundstelle |
| Niedersachsen | bleihaltige Büchsenmunition und bleihaltige Flintenlaufgeschosse bei der Jagd verboten (seit 1. April 2025) | NJagdG in der Fassung der Novelle vom Mai 2022 |
| Brandenburg | bleihaltige Munition auf Schalenwild grundsätzlich verboten (seit April 2021); bleihaltiger Schrot auf Wasserfederwild an und über Gewässern seit 28. Juni 2019 | § 4 Abs. 11 und 12 BbgJagdDV |
Bundesweit gilt zusätzlich die EU-Beschränkung nach Verordnung 2021/57: Bleischrot darf seit dem 16. Februar 2023 in Feuchtgebieten und in einer 100-Meter-Pufferzone weder verschossen noch mitgeführt werden. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum Bleischrotverbot und seinen Übergangsfristen. Auch bei der Nachtzieltechnik weichen die Länder ab — nachzulesen im Artikel dazu, ob Jäger nachts schießen dürfen.
Vor dem Kauf klären
Waffentyp gegen Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG prüfen, nicht gegen die Beschreibung des Händlers.
Bei Selbstladern die mitgelieferte Magazinkapazität erfragen — über zehn Patronen ist das Magazin selbst verboten.
Kurzwaffen vor dem Kauf in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen, Langwaffen binnen zwei Wochen danach.
Beim Landkreis oder der Kreisverwaltung nachfragen, welche Munitionsvorgaben im eigenen Bundesland gelten.
Das fragt die Prüfung
In den Fragenkatalogen der Länder erscheint dieser Stoff meist als „Mit welchen Waffen und welcher Munition darf auf Schalenwild geschossen werden?". Vollständig ist die Antwort erst mit der verbotenen Seite: Schrot, Posten, gehacktes Blei, Bolzen und Pfeile — samt dem Zusatz „auch als Fangschuss", der in der Prüfung regelmäßig vergessen wird.
Der Merksatz dazu: Das Waffengesetz sagt, was in den Schrank darf. Das Bundesjagdgesetz sagt, was mit ins Revier darf.
Häufige Fragen zu erlaubten und verbotenen Jagdwaffen
Darf ich mit Bogen oder Armbrust jagen?
Auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde nicht: § 19 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG verbietet Bolzen und Pfeile ausdrücklich, auch als Fangschuss. Für das übrige Wild entscheidet das jeweilige Landesjagdgesetz, das die Bogenjagd vielfach ebenfalls ausschließt.
Braucht ein Jäger für einen Schalldämpfer eine eigene Erlaubnis?
Nein, das Bedürfnis ist mit dem Jagdschein abgedeckt. § 13 Abs. 9 WaffG beschränkt die Verwendung aber auf für die Jagd zugelassene Langwaffen und auf Jagd sowie jagdliches Übungsschießen — der Dämpfer gehört zur Waffe, nicht in die Sportschützentasche.
Ändert sich an all dem 2026 etwas?
Die Evaluierung des Waffenrechts läuft, in Kraft getreten ist für Jäger bislang nichts. Den Stand hält der Beitrag zur Änderung des Waffengesetzes nach; weitere Rechtsfragen sammelt die Rubrik Recht.
In der Jagdkompass-App ist der Fragenkatalog deines Bundeslands nach Waffenrecht und Waffenkunde sortiert; die Fehlerstatistik zeigt nach jedem Durchgang, welche Paragrafen du noch verwechselst.
Quelle
Waffengesetz (§ 13, § 40, Anlage 2 Abschnitt 1) und Bundesjagdgesetz (§ 19), Bundesamt für Justiz: § 13 WaffG · § 19 BJagdG · Anlage 2 WaffG. Verbotene Waffen und Munition: Generalzolldirektion. Halbautomaten-Novelle: Deutscher Jagdverband. Landesrecht: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und MLEUV Brandenburg.