In der Waffenrecht-Evaluierung liegt die Antwort der Jäger auf dem Tisch. Der Deutsche Jagdverband lehnt eine Obergrenze für Langwaffen und den Psychotest für alle Antragsteller ab und fordert stattdessen Erleichterungen: einen Jagdschein, der fünf statt drei Jahre gilt, und eine dritte Kurzwaffe ohne Voreintrag.
Die Stellungnahme trägt das Datum 30. September 2026, den letzten Tag der Rückmeldefrist; veröffentlicht hat der Verband sie am 1. Oktober. Sie antwortet auf den Fragebogen des Bundesinnenministeriums mit 209 Fragen an Länder, Behörden und Verbände. Für Jäger und Sportschützen ändert sich damit noch nichts: Das Papier ist eine Verbandsposition, kein Gesetzentwurf. Es zeigt aber, wo die Bruchlinien der kommenden Novelle verlaufen.
Wo der Jagdverband widerspricht – und wo er selbst Forderungen stellt
Der Fragebogen lotet Verschärfungen aus, die in der ersten Beteiligungsrunde Ende 2025 vorgeschlagen worden waren. Die Tabelle stellt die für Jäger und Schützen wichtigsten Punkte neben die Antworten.
| Thema | Im Fragebogen zur Debatte | Antwort des Jagdverbands |
| Zahl der Langwaffen | gesetzliche Höchstgrenze „im mittleren zweistelligen Bereich“, innerhalb derer kein Bedürfnis geprüft wird | Nein – die Stückzahl sage nichts über das Bedürfnis |
| Persönliche Eignung | Bewertung ausschließlich per psychologischem Gutachten | Nein – nicht leistbar, nicht finanzierbar |
| Gutachten in Abständen | Begutachtung beim Erstantrag, danach etwa alle 10 Jahre | abgelehnt, kein Sicherheitsgewinn |
| Bedürfnis bei der Regelüberprüfung | Bedürfnis alle drei Jahre mitprüfen | möglich, dann Intervall fünf Jahre; bei Jägern erledigt das der Jagdschein |
| Geltungsdauer Jagdschein | – | von drei auf fünf Jahre anheben |
| Kurzwaffen für Jäger | – | drei statt zwei ohne Bedürfnisprüfung und Voreintrag |
| Aufbewahrung in unbewohnten Gebäuden | Grenze von drei Langwaffen (§ 13 Abs. 4 AWaffV) | auf zehn anheben, mehr mit Sicherheitskonzept |
| Schalldämpfer, große Magazine, Nachtsichtgeräte | Aufbewahrungsregeln | keine speziellen Aufbewahrungsvorschriften |
| Armbrüste | Erlaubnispflicht für bestimmte Formen des Umgangs | Nein – Armbrüste gehören gar nicht ins Waffengesetz |
Warum eine feste Zahl an Langwaffen nicht passen soll
Heute muss ein Inhaber eines Jahresjagdscheins für Langwaffen kein gesondertes Bedürfnis nachweisen; der gültige Jagdschein gilt nach § 13 Abs. 2 WaffG als Beleg. Eine Obergrenze würde dieses Prinzip ab einer bestimmten Stückzahl aufbrechen. Bemerkenswert ist die Herkunft der Idee: Laut Fragebogen hatten sie in der ersten Runde „Teile der Verbände der Jägerschaft“ selbst für denkbar gehalten.
Der Bundesverband widerspricht. Jäger bräuchten je nach Jagdart, Wildart und Revier unterschiedliche Waffen. Seit Schalldämpfer, Nachtzieltechnik und modulare Systeme verbreitet sind, sei die Zahl eher gestiegen, ebenso durch die ASP-Prävention und die Bejagung invasiver Arten wie Waschbär und Nutria. Eine „übliche Anzahl“ könne man deshalb nicht nennen.
Psychotest: zwei Lager, zwei Argumente
Am deutlichsten prallen die Positionen bei der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) aufeinander. Bisher bewertet die Waffenbehörde sie anhand objektiver Kriterien; ein Gutachten verlangt sie nur aus Anlass oder von einzelnen Gruppen, etwa Sportschützen unter 25 Jahren bei bestimmten Waffen.
Gegen den Pflicht-Test: Jagdverband
Ein Gutachten für jeden Antragsteller koste nach Verbandsangaben einen mittleren dreistelligen Betrag pro Fall, die Wartezeiten lägen schon jetzt bei Monaten. Die Gutachterkapazitäten würden anderswo, vor allem in der Behandlung psychischer Erkrankungen, dringender gebraucht. Jede Begutachtung sei eine Momentaufnahme, die anlassbezogene Prüfung reiche aus.
Für den Pflicht-Test: Psychologenverband
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) forderte schon in der ersten Runde ein Gutachten vor jeder erstmaligen Erlaubnis. Für die Altersgrenze von 25 Jahren gebe es keine wissenschaftliche Grundlage, ebenso wenig für die Annahme, Jäger seien grundsätzlich geeigneter als Sportschützen. Die Jungjägerausbildung reiche von mehrjähriger Begleitung bis zum achtwöchigen Crashkurs.
Belastbare Daten fehlen beiden Seiten. Der Jagdverband verweist auf eine Auswertung aus Nordrhein-Westfalen, nach der 2019 bis 2024 nur 0,01 Prozent der legalen Waffenbesitzer ein Tötungsdelikt begangen hätten, und fordert, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik künftig legale von illegalen Waffen sowie Lang- von Kurzwaffen trennt. Diese Aufschlüsselung gibt es bislang nicht.
Was sich für Jäger im Alltag ändern würde
Die Lockerungen zielen auf Verwaltungsaufwand. Der Jagdschein wird heute für höchstens drei Jagdjahre gelöst, und mit jeder Verlängerung prüft die Behörde auch Zuverlässigkeit und Eignung. Fünf Jahre würden diese Runde seltener machen. Die zwei Kurzwaffen auf den Jahresjagdschein kann ein Jäger heute ohne Bedürfnisprüfung erwerben, braucht aber vorab einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Den bezeichnet der Verband als reine Formalie, weil die Behörde ihn ohne sachliche Prüfung erteilt; wer ohne ihn kauft, begeht trotzdem eine Straftat nach § 52 WaffG.
Bei der Aufbewahrung geht es um die Folgen kleiner Fehler. Wer heute gegen § 36 WaffG verstößt, riskiert die Unzuverlässigkeit und damit alle Erlaubnisse. Der Verband will minder schwere Fälle einführen, etwa vereinzelt aufgefundene Munition außerhalb des Waffenschranks, die nicht mehr zwingend zum Entzug führen. Für zurückliegende Verfehlungen schlägt er kürzere Fristen als die üblichen fünf Jahre vor.
Schützenvereine: Vereinswaffen und Nachwuchs
Für Sportschützen sind zwei Antworten relevant. Weil in unbewohnten Gebäuden wie einem Vereinsheim nur drei Langwaffen lagern dürfen, müssen Vereinswaffen teils bei Mitgliedern zu Hause liegen. Zehn Langwaffen, mit Sicherheitskonzept nach § 14 AWaffV auch mehr, würden das ändern. Außerdem unterstützt der Verband den Vorschlag aus der ersten Runde, das Mindestalter für das Schießen auf Schießstätten (§ 27 Abs. 3 WaffG) auf 10 beziehungsweise 12 Jahre zu senken; Zahlen zu jugendlichen Mitgliedern konnte er nicht liefern.
Bis zur Novelle gilt das geltende Recht
Jagdschein und Waffenbesitzkarte unverändert weiterführen; keine der Forderungen ist in Kraft.
Vor dem Kauf einer Kurzwaffe weiter den Voreintrag bei der Waffenbehörde beantragen.
Munition, Schalldämpfer und Waffen nach § 36 WaffG und AWaffV aufbewahren, auch wenn Lockerungen diskutiert werden.
Eigene Praxisfälle über den Landesjagdverband oder den Schützenverein einbringen; Einzelpersonen sind am Fragebogen nicht beteiligt.
Ohne Zeitplan: was jetzt im Ministerium passiert
Das Bundesinnenministerium wertet die Antworten aus. Nach Einschätzung des Jagdverbands dauert das Monate; ein Termin für einen Referentenentwurf ist nicht bekannt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Waffenrecht bis 2026 weiterzuentwickeln; bei Monaten Auswertung ist dieser Rahmen kaum noch zu halten. Offen ist auch, wie das Ministerium die teils gegensätzlichen Antworten gewichtet und welche der Vorschläge überhaupt in einen Entwurf einfließen.
DJV-Vizepräsident Jürgen Ellenberger fasst die Linie des Verbands so zusammen: „Symbolische Verschärfungen des Waffenrechts zu Lasten von Jägern und Sportschützen ohne nachgewiesenen Sicherheitsgewinn müssen der Vergangenheit angehören.“ Wie der Fragebogen entstand und welche Gerichtsentscheidungen die Debatte über Langwaffen geprägt haben, steht in Waffenrecht-Evaluierung: Das BMI fragt nach einer Zahlengrenze für Jagd-Langwaffen und Obergrenze für Langwaffen: Zwei Gerichte sortieren die Debatte.
Bedürfnis, Voreintrag, Aufbewahrung: Das Waffenrecht ist ein eigenes Prüfungsfach. Mit der Jagdkompass-App lernst du es mit über 2.500 Prüfungsfragen. Den Rechtsstand für Jäger im Überblick liefert Waffengesetz 2026: Für Jäger ist noch keine Änderung in Kraft; alle Beiträge zu Jagd- und Waffenrecht stehen unter Recht.
Quelle
Deutscher Jagdverband, Waffenrecht auf dem Prüfstand (1. Oktober 2026) und Stellungnahme zur Evaluierung des Waffengesetzes vom 30. September 2026 (PDF) · Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Stellungnahme zur Themenabfrage im Rahmen der Evaluierung des Waffenrechts vom 6. Oktober 2025 (PDF) · Gesetzestexte: WaffG und AWaffV
Stand: 6. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.