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Hundesteuer für Jagdhunde: Münster halbiert nach der Brauchbarkeitsprüfung, Köln nicht

Zwei NRW-Städte kontrollieren im September die Hundesteuerpflicht. In Münster läuft am 30. September die bußgeldfreie Nachmeldung aus – die Jagdhund-Ermäßigung wirkt trotzdem nicht rückwirkend.

LMLauritz Maaßen19. September 2026Hundesteuer, Jagdhund, Brauchbarkeitsprüfung
Hundesteuer für Jagdhunde: Münster halbiert nach der Brauchbarkeitsprüfung, Köln nicht

Münster und Köln prüfen seit September, ob alle gehaltenen Hunde zur Hundesteuer gemeldet sind. Für Jagdhunde entscheidet dabei die Stadtgrenze über den Betrag: In Münster halbiert eine bestandene Brauchbarkeitsprüfung die Steuer, in Köln gibt es diese Vergünstigung nicht.

Die Stadt Münster hat ihre Hundebestandsaufnahme zum September gestartet und lässt bisher nicht gemeldete Tiere noch bis zum 30. September 2026 ohne Bußgeld nachmelden; die Steuer wird dann rückwirkend ab dem tatsächlichen Beginn der Haltung erhoben. Ab Oktober kommen Bußgelder hinzu, die bis zu 10.000 Euro betragen können. Köln kündigte am 16. September Schwerpunktkontrollen an: Außendienst des Steueramts und Kommunaler Ordnungsdienst sind in Parkanlagen und Wohngebieten unterwegs und prüfen neben der Steueranmeldung auch die gesonderte Meldepflicht für große Hunde ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder 20 Kilogramm. Eine Schonfrist hat die Stadt nicht genannt.

Zwei Städte, zwei Rechnungen für denselben Hund

MünsterKöln
Steuer für den ersten Hund120 € im Jahr174 € im Jahr
Ermäßigung für Jagdhundehalber Satz für einen Hund nach bestandener Brauchbarkeitsprüfungnicht vorgesehen
Bußgeldfreie Nachmeldungbis 30. September 2026keine angekündigt
Bußgeldrahmenbis 10.000 €bis 10.000 €
gemeldete Hunde12.337rund 44.000

Münster staffelt zusätzlich nach Kopfzahl: 132 Euro je Hund bei zwei Tieren, 144 Euro ab drei. Ein ermäßigter Jagdhund wird in dieser Staffel mitgezählt, ein vollständig befreiter nicht. Für einen Revierinhaber mit zwei Hunden, von denen einer die Brauchbarkeit nachweist, ergibt das 132 Euro plus 66 Euro – 198 statt 264 Euro im Jahr. Die volle Befreiung bleibt in Münster den Hunden beauftragter Feld- und Forstaufseher vorbehalten, die für den Feld-, Forst- und Jagdschutz eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung bestanden haben.

Ein grauer, weimaranerartig wirkender Vorstehhund sitzt auf einer nebligen Wiese; im Hintergrund steht unscharf eine Person mit Langwaffe.
Die Steuerermäßigung hängt nicht an der Rasse, sondern am Nachweis: Nur die bestandene Brauchbarkeitsprüfung zählt. Foto: Getty Images / Unsplash+ License

Warum die Halbierung nie rückwirkend wirkt

Der Punkt, der bei einer Nachmeldung teuer wird, steht nicht in den Pressetexten, sondern in § 5 der Münsteraner Hundesteuersatzung: Die Vergünstigung wird erst ab dem Ersten des Monats gewährt, der auf den Antragseingang folgt. Wer seinen brauchbaren Jagdhund erst jetzt anmeldet, zahlt die zurückliegenden Jahre also zum vollen Satz nach – die Halbierung greift ausschließlich für die Zukunft. Anmeldung und Vergünstigungsantrag sind zudem zwei getrennte Vorgänge bei zwei Stellen: Die Anmeldung läuft über das Amt für Finanzen und Beteiligungen, der Ermäßigungsantrag muss schriftlich und mit Nachweis dorthin gestellt werden.

Bis Monatsende erledigen

  • Anmeldestatus prüfen: Liegt für jeden gehaltenen Hund ein Steuerbescheid vor?

  • Fehlende Hunde in Münster bis 30. September nachmelden – danach droht zusätzlich das Bußgeld.

  • Ermäßigungsantrag separat und schriftlich stellen, mit Kopie des Brauchbarkeitszeugnisses und der Jagdberechtigung.

  • Bei mehreren Hunden entscheiden, für welchen die Ermäßigung beantragt wird – sie gilt nur für einen.

  • Wegfall der Voraussetzungen, etwa bei Abgabe des Hundes oder Ende der Jagdberechtigung, binnen eines Monats melden.

Was die Brauchbarkeitsprüfung mit dem Steuerbescheid verbindet

Die Satzung knüpft die Ermäßigung an zwei Bedingungen gleichzeitig: Der Hund muss von einer zur Jagdausübung berechtigten Person tatsächlich zur Jagd eingesetzt werden und die vorgeschriebene Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben. Brauchbarkeit ist dabei kein Zuchtmerkmal, sondern ein Prüfungsergebnis nach der Brauchbarkeitsprüfungsordnung, die der Landesjagdverband NRW in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium erlässt. § 30 des Landesjagdgesetzes NRW verlangt brauchbare Jagdhunde bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei jeder Jagd auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild – genau den Jagdarten, die in den kommenden Wochen beginnen.

Das Zeugnis, das ohnehin für die Drückjagdsaison gebraucht wird, ist damit zugleich der Beleg gegenüber dem Steueramt. Wer die Prüfung in diesem Jahr abgelegt hat, sollte den Antrag deshalb nicht bis zum nächsten Steuerbescheid liegen lassen: Jeder Monat Verzögerung schiebt die Ermäßigung um einen Monat nach hinten.

Giebelhäuser und Arkaden am Prinzipalmarkt in Münster.
Münster zählt derzeit 12.337 gemeldete Hunde und nimmt über die Hundesteuer rund 1,5 Millionen Euro im Jahr ein. Foto: Dietmar Rabich / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0

Der Hund, der allein jagt, kostet 750 Euro

Eine Klausel der Münsteraner Satzung trifft Jagdhundeführer härter als andere Halter: Als gefährlich gilt dort auch ein Hund, der bewiesen hat, dass er unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzt oder reißt. Die Folge ist doppelt – der Steuersatz steigt auf 750 Euro jährlich, und Ermäßigung wie Befreiung entfallen für solche Hunde vollständig. Ein wildernder Hund kostet seinen Führer in Münster also nicht nur die Halbierung, sondern das Sechsfache des Normalsatzes. Die jagdrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen kommen unabhängig davon hinzu.

Beide Regelwerke sind kommunales Satzungsrecht. Nordrhein-Westfalen überlässt Befreiungen und Ermäßigungen den Gemeinden, seit die frühere Mustersatzung die Jagdhund-Regelung Ende 1996 gestrichen hat – ein Blick in die eigene Satzung ersetzt jede Faustregel. Wie lange die Kölner Schwerpunktaktion läuft, ist den veröffentlichten Unterlagen nicht zu entnehmen.

Mehrere Personen in wetterfester Jagdkleidung stehen mit einem hellen Retriever auf einer trockenen Wiese zusammen.
Ab Oktober sind brauchbare Hunde bei Drück- und Treibjagden Pflicht – dasselbe Zeugnis begründet in Münster die Steuerermäßigung. Foto: Getty Images / Unsplash+ License

Häufige Fragen zur Hundesteuer für Jagdhunde

Muss ein Jagdhund auch dann angemeldet werden, wenn eine Vergünstigung greift?

Ja. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig von Ermäßigung oder Befreiung; sie entfällt in Münster nur für Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in der Stadt aufhalten und die Versteuerung anderswo nachweisen. Auch ausschließlich beruflich gehaltene Hunde sind anzumelden.

Was passiert, wenn der Hund nicht mehr jagdlich geführt wird?

Der Wegfall der Voraussetzungen ist innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Wer das vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, handelt ordnungswidrig – die Steuer wird zum Ersten des Folgemonats neu festgesetzt.

Jagdrecht, Landesrecht und kommunale Satzungen greifen hier ineinander – genau die Verzahnung, die in der Jägerprüfung abgefragt wird. Wer sie systematisch lernen will, findet die passenden Fragen und Erklärungen in der Jagdkompass-App; weitere Beiträge zur Rechtslage stehen in unserer Rubrik Recht. Welche Prüfungen und Nachweise die Jagdausübung sonst noch verlangt, zeigt unser Überblick dazu, welche Waffen ein Jäger besitzen darf; wann die Drückjagdsaison in Ihrem Bundesland beginnt, steht in den Jagd- und Schonzeiten 2027.

Quelle

  • Stadt Münster, Meldung „Hundesteuer: Stadt führt Bestandsaufnahme durch" vom 24. August 2026: stadt-muenster.de

  • Hundesteuersatzung der Stadt Münster (Ortsrecht 20.01) vom 20. Dezember 2021 in der Fassung vom 12. Dezember 2025: stadt-muenster.de

  • Stadt Köln, Pressemitteilung „Stadt Köln kontrolliert Hundesteuerpflicht im Stadtgebiet" vom 16. September 2026 sowie die Dienstleistungsseite „Anmeldung eines Hundes": stadt-koeln.de

  • Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen, Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden: ljv-nrw.de

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.

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