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Jagdzeiten und Schonzeiten 2027: 16 Bundesländer, 16 Verordnungen – die Bundesfrist gilt fast nie

Das Jagdjahr 2027 beginnt am 1. April. Was dann gilt, steht nicht in der Bundesverordnung, sondern in der Verordnung des Landes – beim Rehbock weichen 13 von 16 Ländern ab.

LMLauritz Maaßen16. September 2026Jagdzeiten, Schonzeiten, Jagdrecht
Jagdzeiten und Schonzeiten 2027: 16 Bundesländer, 16 Verordnungen – die Bundesfrist gilt fast nie

Wer die Jagdzeiten für das Jagdjahr 2027 nachschlägt, liest meistens die falsche Norm. Maßgeblich ist nicht die Bundesverordnung, sondern die Jagdzeitenverordnung des eigenen Bundeslands. Beim Rehbock weichen 13 der 16 Länder vom Bundeszeitraum ab: Neun geben den Bock schon im April frei, zwölf lassen ihn bis in den Januar bejagen.

Rechtsgrundlage ist § 22 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zusammen mit der Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV) in der Fassung vom 25. April 2002. Das Jagdjahr läuft nach § 11 Abs. 4 BJagdG vom 1. April bis zum 31. März. Landesrecht geht vor, soweit es abweicht.

Rechtsstand: September 2026, Fundstellen geprüft am 14.09.2026.

Wozu die Bundesverordnung dann noch taugt

Sie ist der Boden, auf dem alles andere steht. Die JagdzeitV setzt für jede bundesweit jagdbare Art einen Zeitraum fest; außerhalb dieses Zeitraums besteht Jagdschonung. Die Länder dürfen diese Zeiten verkürzen, verlängern oder ganz aufheben – und sie tun es. Die aktuelle Fassung der Bundesverordnung stammt aus dem Jahr 2002, die Landesverordnungen dagegen werden laufend novelliert. Bayern hat seine Jagdzeiten zum 1. April 2026 neu gefasst, Hessen ebenfalls, Baden-Württemberg im Januar 2026.

Als Orientierung bleibt die Bundesfassung trotzdem nützlich: Sie zeigt, wovon Ihr Land abweicht.

WildartJagdzeit nach JagdzeitV (Bund)
Rehwild, Böcke1. Mai – 15. Oktober
Rehwild, Schmalrehe1. Mai – 31. Januar
Rehwild, Ricken1. September – 31. Januar
Rehwild, Kitze1. September – 28. Februar
Rotwild, Hirsche und Alttiere1. August – 31. Januar
Rotwild, Kälber1. August – 28. Februar
Schwarzwild16. Juni – 31. Januar; Frischlinge und Überläufer ganzjährig
Feldhase1. Oktober – 15. Januar
Fuchs und Wildkaninchenganzjährig
Dachs1. August – 31. Oktober
Stein- und Baummarder16. Oktober – 28. Februar
Stockente1. September – 15. Januar
Waldschnepfe16. Oktober – 15. Januar
Fasan1. Oktober – 15. Januar

Neun Länder geben den Bock im April frei, drei halten am 1. Mai fest

Am Rehbock lässt sich der Abstand zwischen Bund und Ländern am genauesten messen, weil ihn jedes Land geregelt hat. Der Bundeszeitraum 1. Mai bis 15. Oktober steht unverändert nur noch in drei Verordnungen: Bremen, Hamburg und Thüringen. In Hessen, Niedersachsen und im Saarland reicht die Bockjagd vom 1. April bis zum 31. Januar und dauert damit zehn Monate – knapp doppelt so lang wie der Bundeszeitraum.

Die dritte Spalte ist die wichtigste: Sie führt zur geltenden Norm Ihres Landes. Verordnungen ändern sich, diese Übersicht ist der Einstieg, nicht der Nachweis.

BundeslandJagdzeit auf RehböckeFundstelle
Baden-Württemberg1. Mai – 31. JanuarDVO JWMG § 10
Bayern16. April – 15. OktoberAVBayJG § 19
Berlin1. April – 31. Mai und 1. August – 31. JanuarJagdA/ZV BE § 2
Brandenburg16. April – 15. JanuarBbgJagdDV § 5
Bremen1. Mai – 15. OktoberBremJagdZVO
Hamburg1. Mai – 15. OktoberJagd- und Schonzeiten Hamburg
Hessen1. April – 31. JanuarHJagdV § 2
Mecklenburg-Vorpommern16. April – 31. JanuarJagdZVO M-V § 1
Niedersachsen1. April – 31. JanuarDVO-NJagdG §§ 2–3
Nordrhein-Westfalen1. Mai – 31. JanuarLJZeitVO § 1
Rheinland-Pfalz1. Mai – 31. JanuarLJVO § 42
Saarland1. April – 31. JanuarDV-SJG Anlage 3
Sachsen16. April – 31. JanuarSächsJagdVO § 4
Sachsen-Anhalt15. April – 31. JanuarJagdzeiten-Übersicht des Landesverwaltungsamts
Schleswig-Holstein1. Mai – 31. JanuarJagdZV SH § 2
Thüringen1. Mai – 15. Oktober; Gesellschaftsjagd bis 15. JanuarThürJZVO § 1

Für Schmalrehe – einjährige, noch nicht führende weibliche Stücke – gelten in mehreren Ländern eigene, oft zweigeteilte Zeiträume. Wer den Bock nach Landesrecht plant, prüft die Schmalrehzeile derselben Verordnung gleich mit. Wie die Termine mit dem biologischen Ablauf zusammenhängen, steht im Artikel zur Blattzeit und Rehbrunft; das Gegenstück im Herbst ist die Hirschbrunft beim Rotwild.

Beim Fuchs ist das Land strenger als der Bund

Die Abweichung läuft nicht immer in Richtung längerer Jagdzeit. Auf Füchse darf nach der Bundesverordnung das ganze Jahr gejagt werden. Nordrhein-Westfalen begrenzt das auf den 16. Juli bis 28. Februar, Niedersachsen auf den 16. Juni bis 28. Februar – Jungfüchse bleiben in beiden Ländern ganzjährig freigegeben. Bayern und Hessen halten dagegen an der ganzjährigen Jagdzeit fest; Hessen hat sie zum 1. April 2026 ausdrücklich auch für den Waschbären festgeschrieben.

Rotfuchs sitzt aufmerksam auf felsigem Waldboden zwischen Moos und dunklem Nadelgehölz.
Ganzjährig nach Bundesrecht, monatelang geschont nach Landesrecht: Beim Fuchs engen mehrere Länder die Bundesfrist ein, statt sie auszuweiten. Foto: Katerina Bartosova / Unsplash+ License

Schwarzwild: ganzjährig – in Nordrhein-Westfalen aber befristet

Umgekehrt der Fall, der in der Prüfung am häufigsten falsch beantwortet wird: Die Bundesverordnung erlaubt die Jagd auf Schwarzwild nur vom 16. Juni bis 31. Januar, ganzjährig lediglich auf Frischlinge – Wildschweine im ersten Lebensjahr – und Überläufer, also einjährige Stücke. Praktisch bedeutungslos ist das, weil die Länder wegen der Afrikanischen Schweinepest und der Wildschäden durchweg ganzjährige Jagdzeiten festgesetzt haben – in Bayern und Niedersachsen dauerhaft, in Nordrhein-Westfalen dagegen befristet bis zum 31. Januar 2028. Läuft die Frist aus, ohne verlängert zu werden, fällt das Land auf seine reguläre Zeit zurück.

Adultes Wildschwein steht mit fast vollständig sichtbarem Körper in Dreiviertelansicht.
Die ganzjährige Schwarzwildjagd steht in Nordrhein-Westfalen nur bis zum 31. Januar 2028 in der Verordnung – ein Datum, das im Reviervorplan gehört. Foto: Ilie Barna / Unsplash+ License

Was für 2027 noch offen ist

Die meisten Länder novellieren ihre Jagdzeiten zwischen Januar und März, rechtzeitig vor dem Jagdjahresbeginn am 1. April. Für 2027 liegt deshalb noch nicht alles vor. In Thüringen ist eine Novelle der Jagdzeitenverordnung im Verfahren, die den Rehbock in den April vorverlegen soll; bis zu ihrem Inkrafttreten gilt der bisherige Zeitraum weiter – der Stand dazu steht im Artikel zur Thüringer Jagdzeitenverordnung. Auch die zuletzt veröffentlichten Übersichten einzelner Länder sind unterschiedlich alt; wo Übersicht und Verordnungstext auseinandergehen, entscheidet die Verordnung.

Nicht abgebildet sind hier die örtlichen Abweichungen: Untere Jagdbehörden können Jagdzeiten für einzelne Kreise verkürzen oder Schonzeiten zeitweise aufheben – bei Rabenvögeln kommt das regelmäßig vor, wie die Krähenjagd im Ländervergleich zeigt.

Vor dem 1. April 2027 erledigen

  • Die Fundstelle des eigenen Landes aus der Tabelle öffnen und das Datum der Fassung prüfen – nicht die Bundesverordnung.

  • Zwischen Januar und März 2027 noch einmal nachsehen, ob die Verordnung neu gefasst wurde.

  • Bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises nach Allgemeinverfügungen fragen, die Jagdzeiten örtlich verkürzen oder Schonzeiten aufheben.

  • Die Termine für Rehbock, Schwarzwild und Raubwild in den Reviervorplan übertragen, bevor das Jagdjahr beginnt.

Das fragt die Prüfung

Frage: Was versteht man unter der Schonzeit?

Antwort: Die Zeit außerhalb der festgesetzten Jagdzeit. In ihr besteht nach § 22 Abs. 1 BJagdG Jagdschonung, das Wild darf also nicht bejagt werden. Merksatz: Die Jagdzeit ist die Ausnahme, die Schonung der Regelfall.

Prüfungsrelevant ist dabei immer der Fragenkatalog des eigenen Bundeslands – und genau der ist der Grund, warum Sie die Bundesfassung in der Prüfung nur selten brauchen. Im Jagdkompass-Lernbereich üben Sie den Katalog Ihres Landes mit fachweiser Fehlerstatistik und im Prüfungsmodus, bis die Termine sitzen. Weitere Beiträge rund um Revier und Saison stehen in der Rubrik Jagdpraxis & Revier.

Häufige Fragen zu den Jagdzeiten 2027

Was gilt für Arten, für die keine Jagdzeit festgesetzt ist?

Sie sind nach § 22 Abs. 2 BJagdG während des ganzen Jahres zu schonen. Dass eine Art dem Jagdrecht unterliegt, heißt also nicht, dass sie auch bejagt werden darf.

Darf ich innerhalb der Jagdzeit jedes Stück erlegen?

Nein. § 22 Abs. 4 BJagdG verbietet in den Setz- und Brutzeiten den Abschuss der Elterntiere, die ihre Jungen noch aufziehen – unabhängig davon, ob die Jagdzeit läuft. Der Elterntierschutz wirkt auch dort, wo ein Land eine ganzjährige Jagdzeit festgesetzt hat.

Quelle

Bundesjagdgesetz §§ 11 und 22 sowie Verordnung über die Jagdzeiten § 1, veröffentlicht auf Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz). Landesrecht: die in der Tabelle verlinkten amtlichen Fassungen der 16 Länder. Ergänzend: Jagdzeiten in Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen) und die Mitteilung Hessen modernisiert Jagdrecht zum 1. April 2026 (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt).

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