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Wolf reißt Rinder im Montafon: Entnahme nach drei Tagen – was der Fall für Jäger zeigt

Ein Wolf tötet auf einer Alpe bei Tschagguns ein Jungrind, einen Esel und ein weiteres Rind. Drei Tage nach der Freigabe erlegt ein Jäger die Wölfin – Rinder rücken als Beute in den Fokus.

LMLorena de Marco09. August 2026Wolf, Wolfsmanagement, Nutztierrisse
Wolf reißt Rinder im Montafon: Entnahme nach drei Tagen – was der Fall für Jäger zeigt

Wenn ein Wolf Rinder reißt, verschiebt sich die Debatte über Nutztierrisse spürbar: Im Vorarlberger Montafon tötete ein Wolf innerhalb von zwei Nächten ein Jungrind, einen Esel und mindestens ein weiteres Rind. Drei Tage nach der behördlichen Freigabe erlegte ein Jäger die Wölfin. Der Fall ist mehr als eine Regionalmeldung – er zeigt, wie schnell eine Entnahmeverordnung greifen kann, wenn Herdenschutz im Steilgelände praktisch ausfällt. Genau diese Konstellation hat auch der deutsche Gesetzgeber seit April 2026 im Blick.

Kein Freibrief für Eigenmächtigkeit

Die Entnahme lief ausschließlich innerhalb einer befristeten behördlichen Verordnung und nur in den darin benannten Jagdgebieten. Ohne eine solche Rechtsgrundlage bleibt der Abschuss eines Wolfs auch bei Nutztierrissen strafbar – in Österreich wie in Deutschland.

Was ist passiert?

Am Sonntag, den 2. August 2026, entdeckte ein Alphirt auf einer Alpe im Gemeindegebiet von Tschagguns ein totes Jungrind, etwa eineinhalb Jahre alt. Riss- und Fraßbild sowie die Spurenlage sprachen nach Darstellung des Landes Vorarlberg mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für einen Wolfsriss; andere Ursachen schloss die Behörde aus. Noch am Sonntagabend erließ das Land eine Maßnahmenverordnung und gab den Wolf zur Entnahme frei – befristet bis einschließlich 30. September und beschränkt auf die betroffenen Jagdgebiete, wie der ORF Vorarlberg berichtete.

In der folgenden Nacht ging es weiter: Nach Angaben des Landes tötete dasselbe Tier einen Esel und mindestens ein weiteres Rind. Am Dienstagmorgen, dem 4. August, meldete das Land dann den Vollzug. Erlegt wurde eine ein- bis zweijährige Wölfin, die nach Einschätzung des Landeswildbiologen Hubert Schatz noch nie Junge geführt hatte – ablesbar an den Zitzen. Mit dem Tod des Tieres trat die Verordnung automatisch außer Kraft. Das erlegte Tier wird nun genetisch untersucht, um zweifelsfrei zu klären, ob es tatsächlich der Verursacher war.

Panoramablick auf die Gemeinde Tschagguns im Montafon vor der Bergkulisse
Tschagguns im Montafon (Vorarlberg): Auf einer Alpe im Gemeindegebiet begann die Rissserie. Foto: böhringer friedrich / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.5

Vom Riss zur Entnahme: die Chronologie

Bemerkenswert ist weniger der Abschuss selbst als das Tempo – und die jagdliche Organisation dahinter. Die Jägerschaft verteilte sich im Rissgebiet und arbeitete mit einem abgestimmten Ansitzplan; auf genau der Fläche des jüngsten Risses tauchte das Tier nachts auf.

DatumEreignis
So., 2. AugustJungrind auf der Alpe tot aufgefunden; Verordnung zur Entnahme tritt am Abend in Kraft
Mo., 3. AugustEsel und mindestens ein weiteres Rind gerissen
Di., 4. August (Nacht)Wölfin von einem Jäger erlegt; Verordnung außer Kraft
danachGenetische Untersuchung zur Identifizierung des Tieres

Der Wolf sei „auf angemessene Distanz weidgerecht und schmerzfrei entnommen“ worden, erklärte Wildbiologe Hubert Schatz.

Warum Rinder in den Fokus rücken

Der eigentlich neue Befund steckt in der Beuteart. Bislang trafen Wolfsrisse in den Alpen überwiegend Schafe. Dass nun wiederholt Rinder betroffen sind, wertet Schatz als erlerntes Verhalten einzelner Tiere: Manche Wölfe griffen Rinder nie an, andere hätten das womöglich von den Elterntieren übernommen. Solche Individuen sollen nach der Vorarlberger Wolfsmanagement-Verordnung rasch entnommen werden, damit sich das Verhalten nicht in der Population weiterträgt.

Für die Alpwirtschaft ist das ein handfestes Problem. Bei der betroffenen Alpe handelt es sich um eine typische Hochalpe mit weitläufigen Weideflächen; Herdenschutzmaßnahmen sind unter den dortigen Gelände- und Vegetationsverhältnissen nach Einschätzung des zuständigen Landesrats Christian Gantner nicht praktikabel. Der Alpmeister der betroffenen Alpe zeigte sich erleichtert, hält die Vorsichtsmaßnahmen aber vorerst aufrecht: Jungrinder bleiben nachts im Stall, die Kühe auf der Nachtweide direkt am Alpgebäude.

Rinderherde auf einer Alpe im Rellstal im Montafon
Rinder auf einer Alpe im Rellstal (Montafon): Weitläufige Hochalpen lassen sich kaum einzäunen. Foto: Asurnipal / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Was bedeutet das für Jäger in Deutschland?

Der Fall liegt in Österreich – die Mechanik dahinter ist für deutsche Jäger trotzdem hochrelevant. Seit dem 2. April 2026 ist der Wolf über das geänderte Bundesjagdgesetz auch hierzulande dem Jagdrecht zugeordnet, nachdem der Bundestag am 5. März und der Bundesrat am 27. März zugestimmt hatten.

Zwei Regelungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums treffen die Montafoner Konstellation fast punktgenau: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine erleichterte, rechtssichere Entnahme unabhängig vom Erhaltungszustand möglich. Zusätzlich können die Länder Weidegebiete ausweisen, in denen präventiver Herdenschutz geografisch nicht zumutbar ist – ausdrücklich genannt sind Almwiesen in den Alpen und Deiche an den Küsten. Für ein regionales Bestandsmanagement in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand sieht das Gesetz eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vor.

Das gehört ins Revierwissen

  • Verdacht auf Nutztierriss: Kadaver möglichst unberührt lassen, Behörde bzw. Rissgutachter informieren – die Spurenlage entscheidet über die Bewertung.

  • Entnahme nur auf Grundlage einer konkreten Verordnung oder Ausnahmegenehmigung, mit Blick auf Gebiet, Frist und benanntes Zielobjekt.

  • Landesrecht schlägt Bauchgefühl: Jagdzeiten und Managementregeln unterscheiden sich je Bundesland – Details finden sich in den jeweiligen Jagdzeitenverordnungen.

  • Rissdokumentation und Genetikprobe sind kein Formalismus, sondern die Beweisgrundlage für jede spätere Entscheidung.

Hintergrund: Wolfsbestand und Rissbilanz

Zahlen zur Einordnung

Der Wolfsbestand in Europa wuchs laut Bundeslandwirtschaftsministerium von rund 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben demnach derzeit 219 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere gerissen – überwiegend Schafe und Ziegen, zum Teil trotz Zäunen und Herdenschutzhunden.

Deutschland hat der EU-Kommission 2026 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet; zuvor war der Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft worden. Wie sich das regional auswirkt, zeigt etwa die Debatte um den Wolf im Jagdrecht Brandenburgs. Wie ein Entnahmeverfahren in Deutschland praktisch abläuft, ließ sich bereits am ersten Wolfsabschuss nach Schafsrissen 2026 beobachten.

Weidende Rinder auf einem Almweg im Montafon mit Blick auf die Bergkette
Alpwirtschaft im Montafon: Zäune und Herdenschutzhunde stoßen im Steilgelände an Grenzen. Foto: Asurnipal / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Häufige Fragen

Darf ein Jäger einen Wolf erlegen, der Nutztiere gerissen hat?

Nur dann, wenn eine Behörde das Tier durch Verordnung oder Ausnahmegenehmigung ausdrücklich freigegeben hat. Diese Freigaben sind räumlich und zeitlich begrenzt. Ein Riss allein begründet keine Abschussbefugnis.

Warum wird das erlegte Tier genetisch untersucht?

Die Genetik klärt, ob tatsächlich das für die Risse verantwortliche Individuum entnommen wurde. Ohne diesen Abgleich bleibt offen, ob weitere Tiere im Gebiet aktiv sind – für die betroffenen Alpen eine praktisch entscheidende Frage.

Ändert das neue Bundesjagdgesetz etwas an der Bejagbarkeit in meinem Revier?

Nicht automatisch. Der Bund schafft den Rahmen; ob und wo ein Bestandsmanagement oder ausgewiesene Weidegebiete gelten, entscheiden die Länder. Maßgeblich bleibt das jeweilige Landesjagdrecht.

Wolfsmanagement, Nutztierrisse und Rissbegutachtung sind längst Prüfungsstoff. In der Jagdkompass-App trainierst du Wildbiologie und Jagdrecht mit den amtlichen Fragen deines Bundeslandes – weitere aktuelle Meldungen findest du in unseren Nachrichten.

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