Ein Wolf reißt Schafe – und plötzlich fällt die erste Abschussfreigabe: In der steirischen Gemeinde Sölk wurde Mitte Juli 2026 erstmals ein Wolf legal erlegt, nachdem er über Wochen Weidetiere getötet hatte. Der Fall zeigt exemplarisch, wie sich die Spielregeln seit der Herabstufung des EU-Schutzstatus verschoben haben – und warum das Thema Wolfsmanagement auch für die Jägerprüfung immer wichtiger wird.
Worum es geht
Der gesenkte Schutzstatus macht den Wolf nicht vogelfrei. Entnahmen bleiben streng an behördliche Freigaben gebunden – wer ohne Ausnahmegenehmigung schießt, begeht eine Straftat.
Was ist passiert?
Am Sonntag, den 12. Juli 2026, wurde im Bezirk Liezen ein Wolf erlegt. Es war laut der Steiermärkischen Landesregierung der erste Wolf, der im Bundesland nach einer offiziellen Freigabe geschossen wurde. Vorausgegangen waren Übergriffe auf Weidetiere: Offiziell wurden seit Juni zehn gerissene Schafe gezählt, die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen.
Die Behörde hatte den Abschuss innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius rund um die Rissorte freigegeben; ortsansässige Jäger übernahmen die Entnahme. Der erlegte Wolf wurde anschließend zur Untersuchung an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (FIWI) der Veterinärmedizinischen Universität Wien gebracht. Dort sollen DNA-Proben und die Analyse des Mageninhalts klären, in welchem Gesundheitszustand das Tier war und ob es tatsächlich für die Risse verantwortlich ist.
Man wolle „kein Tier ausrotten, aber wirksamen Schutz für die Alm- und Weidewirtschaft", erklärte die zuständige Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer sinngemäß zur Freigabe.
Warum das jetzt möglich ist
Der Fall steht für eine grundlegende Weichenstellung auf europäischer Ebene. Der Wolf war jahrzehntelang streng geschützt – doch dieser Status wurde 2025 abgesenkt.
| Schritt | Zeitpunkt | Wirkung |
| Berner Konvention stuft den Wolf herab | Frühjahr 2025 | völkerrechtliche Grundlage für die Absenkung |
| EU-Parlament stimmt der Änderung der FFH-Richtlinie zu | 8. Mai 2025 | politisches Signal zur Lockerung |
| EU-Rat gibt finale Zustimmung | 5. Juni 2025 | Beschluss wird rechtskräftig |
| Neuer Status „geschützt" tritt in Kraft | 24. Juni 2025 | mehr Managementspielraum für Mitgliedstaaten |
Der Wolf gilt seither in der EU nicht mehr als „streng geschützt", sondern als „geschützt". Für die Mitgliedstaaten bedeutet das mehr Spielraum bei der Steuerung der Bestände. Entscheidend: Die Länder müssen weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand der Art sicherstellen und dürfen den Wolf national strenger schützen, als es die EU-Mindestvorgabe verlangt.
Was bedeutet das für Jäger?
Für Jägerinnen und Jäger rückt der Wolf damit von einer rein zu beobachtenden Art näher an das aktive Wildtiermanagement heran. Wo Bundesländer Entnahmen anordnen, sind es in der Regel ortskundige Revierinhaber, die die Umsetzung übernehmen – so wie im steirischen Fall.
Konkret im Blick behalten
Eine Entnahme ist ausschließlich mit gültiger behördlicher Ausnahmegenehmigung zulässig – nie eigenmächtig.
Rissverdacht dokumentieren: Fundort, Zeitpunkt und Zustand melden, Kadaver möglichst unberührt lassen, damit Rissgutachter DNA sichern können.
Bei Verwechslungsgefahr mit Hunden im Zweifel nicht schießen – die Ansprache eines Wolfs ist anspruchsvoll.
Herdenschutz und Entnahme greifen ineinander: Ohne dokumentierten, überwundenen Grundschutz gibt es meist keine Freigabe.
Hintergrund: Die Lage in Deutschland
Auch in Deutschland ist der Wolf längst wieder flächig präsent. Im Monitoringjahr 2023/24 zählte das Bundesamt für Naturschutz bundesweit 209 Wolfsrudel – die meisten in Brandenburg (58), gefolgt von Niedersachsen (48) und Sachsen (37).
Die Zahl der Nutztierrisse hängt dabei weniger an der reinen Wolfsdichte als am Herdenschutz. Nach Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden bei einem Übergriff im Jahr 2024 im Schnitt 3,9 Tiere getötet; Schafe und Ziegen machten dabei rund 91 Prozent der betroffenen Nutztiere aus.
Für Weidetierhalter
Schafe und Ziegen sind die mit Abstand häufigsten Opfer. Fachgerechter Grundschutz mit hohen Zäunen und Schutzhunden senkt das Risiko deutlich – und ist meist Voraussetzung für eine spätere Entnahmegenehmigung.
Für das Wildtiermanagement
Der Wolf bleibt eine geschützte Art. Entnahmen sind Einzelfallentscheidungen der Behörden, kein Freibrief zur Bejagung. Ziel ist ein Ausgleich zwischen Artenschutz und Weidewirtschaft.
Häufige Fragen
Darf ich als Jäger jetzt einfach einen Wolf schießen?
Nein. Trotz gesenktem Schutzstatus bleibt der Wolf geschützt. Ein Abschuss ist nur mit einer konkreten behördlichen Ausnahmegenehmigung für ein bestimmtes Tier und Gebiet erlaubt. Ohne diese Freigabe ist die Tötung strafbar.
Wie viele Wölfe leben in Deutschland?
Für das Monitoringjahr 2023/24 bestätigte das Bundesamt für Naturschutz 209 Rudel. Hinzu kommen Paare und einzelne, sesshafte Tiere, sodass die tatsächliche Zahl der Wölfe deutlich höher liegt.
Ist der Wolf für Menschen gefährlich?
Angriffe auf Menschen sind extrem selten. Problematisch sind vor allem Übergriffe auf ungeschützte Weidetiere – dort setzt das Wolfsmanagement an.
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Quelle
Diese Meldung basiert auf einem Bericht von ORF Steiermark (12.07.2026) sowie auf Daten des Bundesamts für Naturschutz, der DBBW und des Europäischen Parlaments. Redaktionell aufbereitet für die Jagdkompass-Leserschaft.