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Wasserentnahme aus dem Main: Miltenberg gibt 2.000 Liter pro Revier und Woche für Wildtränken frei

Der Landkreis Miltenberg stuft die Wasserentnahme aus dem Main für Wildtränken als Gemeingebrauch ein. Aus allen anderen Gewässern des Kreises bleibt sie verboten.

LMLorena de Marco26. August 2026Trockenheit, Niedrigwasser, Wasserentnahme
Wasserentnahme aus dem Main: Miltenberg gibt 2.000 Liter pro Revier und Woche für Wildtränken frei

Die Trockenheit 2026 löst in vielen Landkreisen Entnahmeverbote aus. Der Landkreis Miltenberg geht den umgekehrten Weg: Die Wasserentnahme aus dem Main zur Versorgung des Wildes ist dort im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig – 1.000 bis maximal 2.000 Liter pro Woche und Revier. Aus allen übrigen Gewässern des Kreises bleibt sie tabu.

Gewässer im Landkreis MiltenbergEntnahme für WildtränkenGrenze
Mainzulässig als Gemeingebrauch1.000 bis 2.000 Liter je Woche und Revier
Bäche und kleinere Flüssenicht zulässignur mit wasserrechtlicher Erlaubnis
Teiche und stehende Gewässernicht zulässignur mit wasserrechtlicher Erlaubnis

Warum die Behörde ausgerechnet beim Main eine Tür öffnet

Angestoßen hat die Prüfung der Bayerische Jagdschutzverein Miltenberg: Die Kreisgruppe fragte beim Landratsamt an, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Wasser aus öffentlichen Gewässern für das Wild entnommen werden darf. Der Fachbereich Wasserrecht des Landratsamts Miltenberg beantwortete das kurzfristig – und kam beim Main zu einem anderen Ergebnis als bei den kleinen Gewässern, deren Wasserstände und Abflüsse bereits sehr niedrig sind.

Gemeingebrauch bedeutet: Jede Person darf ein oberirdisches Gewässer in geringen Mengen benutzen, ohne dafür eine Erlaubnis zu beantragen. Geregelt ist das in Paragraf 25 des Wasserhaushaltsgesetzes, in Bayern konkretisiert durch Artikel 18 des Bayerischen Wassergesetzes. Der Regelfall ist das Schöpfen mit Handgefäßen; eine Entnahme mit Pumpe fällt nur bei Flüssen mit größerer Wasserführung und nur in geringen Mengen darunter. Genau hier setzt die Miltenberger Einstufung an: Gemessen am derzeitigen Abfluss des Mains gelten 1.000 bis 2.000 Liter je Woche und Revier als geringe, für den Fluss verkraftbare Menge.

Die Freigabe steht ausdrücklich unter Vorbehalt: Anderslautende Vorgaben übergeordneter Stellen können sie jederzeit kassieren.

Blick mainabwärts auf die Mainbrücke und die Altstadt von Miltenberg
Miltenberg am Main: Nur aus diesem Fluss darf im Landkreis derzeit Wasser für Wildtränken entnommen werden – aus Bächen und Teichen nicht. Foto: K1008 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Vor der ersten Fuhre

  • Jagdschein einstecken – er ist bei der Entnahme der geforderte Nachweis.

  • Nur vorhandene Zufahrten nutzen: Rampen, Slipanlagen oder Fähranleger.

  • Saugkorb kontrollieren: maximal zwei Millimeter Maschenweite.

  • Pumpe mindestens einen Meter vom Ufer entfernt und einen Meter unter der Wasseroberfläche betreiben.

  • Entnommene Mengen notieren, damit die Wochengrenze je Revier belegbar bleibt.

Zwei Millimeter Maschenweite entscheiden über den Fischschutz

Die Auflagen sind keine Formalie, sondern Gewässerschutz im Kleinen. Der engmaschige Saugkorb soll verhindern, dass Fische und andere Wasserlebewesen mit angesaugt und geschädigt werden. Der Meter Abstand zum Ufer und der Meter Tiefe halten die Pumpe aus der warmen, sauerstoffarmen Flachwasserzone heraus, in der jetzt besonders viele Organismen stehen. Weil die Nutzung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt abgestimmt ist, entfällt die sonst zusätzlich nötige Vereinbarung zur Gewässernutzung.

Wer stattdessen aus einem Bach, einem kleineren Fluss oder einem Teich pumpt, benutzt ein Gewässer ohne die dafür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis. Die Kreisgruppen bitten die Revierverantwortlichen ausdrücklich, ausschließlich die für den Main eröffnete Möglichkeit zu nutzen – und sie sparsam auszuschöpfen.

Der Fluss, aus dem getränkt wird, steht selbst unter Warnung

Wie angespannt die Lage ist, zeigt der Niedrigwasser-Lagebericht des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom 14. August 2026: Das Niederschlagsdefizit des laufenden Abflussjahres liegt bei rund 36 Prozent, an etwa 80 Prozent der Pegel unterschreiten die Flüsse den langjährigen mittleren Niedrigwasserabfluss, 86 Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen zeigen niedrige Verhältnisse. Für den gesamten staugeregelten Main von der Landesgrenze bis Bamberg gilt weiterhin die Meldestufe „Warnung“; dort werden nach wie vor Wassertemperaturen über 26 Grad gemessen. Bayernweit werden Fischsterben gemeldet, besonders bei Kaltwasserarten wie Huchen, Bachforelle und Äsche.

Ein Widerspruch ist das nicht, sondern eine Frage der Größenordnung: 2.000 Liter sind zwei Kubikmeter – gegen den Abfluss eines staugeregelten Stroms. Es erklärt aber, warum die Auflagen so kleinteilig ausfallen. Wie lange die Freigabe trägt, ist offen; ein Enddatum nennt die Einstufung nicht.

Freiliegendes Flussbett bei extremem Niedrigwasser im Sommer 2026
Sommer 2026 in Zahlen und Bildern: freiliegendes Flussbett am Mittelrhein bei Koblenz am 12. August. Auch am bayerischen Main gilt die Meldestufe „Warnung“. Foto: Rolf Kranz / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Warum Jungwild und säugende Ricken zuerst leiden

Fehlende Niederschläge und ausbleibender Tau bedeuten für Wildtiere, dass sie ihren Flüssigkeitsbedarf im Revier kaum noch decken können. Am empfindlichsten trifft das Jungwild und säugende Muttertiere: Während der Säugezeit hängt die Milchbildung mit am Wasserhaushalt der Ricke. Bleibt beides über Wochen knapp, schwächt das den Nachwuchs – bis hin zu Verlusten. Belastbare Zahlen dazu, wie viele Kitze die Trockenheit 2026 in Bayern gekostet hat, liegen bislang nicht vor.

Rehkitz liegt geduckt im hohen Gras
Jungwild ist zuerst betroffen: Kitze bleiben in der Deckung und sind auf die Versorgung durch die Ricke angewiesen. Foto: Stefubex / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Was Reviere außerhalb des Landkreises daraus mitnehmen

Übertragbar ist die Miltenberger Lösung nicht automatisch. Was als geringe Menge im Sinne des Gemeingebrauchs gilt, entscheidet die zuständige Kreisverwaltungsbehörde anhand der aktuellen Wasserführung vor Ort. Andernorts fällt das Ergebnis gegenteilig aus – im thüringischen Landkreis Schmalkalden-Meiningen etwa gilt ein weitreichendes Wasserentnahmeverbot. Wer im eigenen Revier tränken will, fragt deshalb bei der unteren Wasserbehörde an, und zwar konkret: welches Gewässer, welche Menge, welche Entnahmetechnik.

Für Jagdscheinanwärter ist der Fall ein gutes Beispiel dafür, dass die Hege nach dem Bundesjagdgesetz an anderen Rechtsgebieten nicht vorbeigeht. Die Pflicht, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, begründet keine eigene Befugnis, Wasser aus einem Gewässer zu entnehmen – dafür gilt das Wasserrecht.

Häufige Fragen zur Wasserentnahme für Wildtränken

Darf ich mit dem Eimer schöpfen, wenn keine Pumpe da ist?

Das Schöpfen mit Handgefäßen ist in Bayern der klassische Fall des Gemeingebrauchs. Die Miltenberger Klarstellung betrifft darüber hinaus die technische Entnahme mit Pumpe, für die die genannten Auflagen gelten.

Wie lange gilt die Freigabe für den Main?

Ein Enddatum ist nicht genannt. Die Einstufung beruht auf dem derzeitigen Abfluss des Mains und steht unter dem Vorbehalt anderslautender Vorgaben übergeordneter Stellen – die Lage ist also weiter zu beobachten.

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Quelle

Mitteilung des Bay. Jagdschutzvereins Miltenberg e.V. zur Prüfung des Landratsamts Miltenberg, veröffentlicht am 14. August 2026 auf meine-news.de. Wetter-, Abfluss- und Grundwasserdaten: Niedrigwasser-Lagebericht Bayern des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom 14. August 2026. Rechtsgrundlagen: § 25 Wasserhaushaltsgesetz, Art. 18 Bayerisches Wassergesetz. Stand: 19. August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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