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Rabenkrähen: Wesermarsch verlängert die Jagdzeit bis in den März

Der Landkreis Wesermarsch hebt die Schonzeit für Rabenkrähen bis 2029 auf – wegen erheblicher Schäden in der Landwirtschaft. Was jetzt für Jäger gilt.

LMLorena de Marco12. August 2026Rabenkrähe, Jagdzeit, Wesermarsch
Rabenkrähen: Wesermarsch verlängert die Jagdzeit bis in den März

Die Rabenkrähen-Jagd in der Wesermarsch bekommt mehr Zeit: Der Kreistag des niedersächsischen Landkreises hat die Schonzeit für Rabenkrähen aufgehoben – bejagt werden dürfen die Vögel damit faktisch vom 1. August bis 10. März. Grund sind seit Jahren erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Wir ordnen ein, was der Beschluss konkret bedeutet und worauf Jäger und Jagdschein-Anwärter jetzt achten müssen.

Nicht überall und nicht grenzenlos

Die verlängerte Jagdzeit gilt nur auf definierten, schadensgefährdeten Flächen – und ausdrücklich nicht im 300-Meter-Radius um einen Seeadlerhorst. Wer außerhalb dieses Rahmens schießt, bewegt sich nicht mehr im Rahmen der Ausnahme.

Was ist passiert?

Der Landkreis Wesermarsch hat die Schonzeit für Rabenkrähen für die kommenden Jahre gekippt. Laut Nordwest-Zeitung hebt ein Beschluss des Kreistags die sonst geltende Schonzeit vom 21. Februar bis 10. März auf – befristet bis zum 31. März 2029. Weil die landesrechtliche Jagdzeit auf Rabenkrähen in Niedersachsen am 1. August beginnt und am 20. Februar endet, dürfen die Vögel im Kreisgebiet nun durchgehend vom Saisonstart bis in den März hinein bejagt werden.

Deichschafe und Wildgänse auf Marschland an der Weser bei Elsfleth in der Wesermarsch
Die Wesermarsch bei Elsfleth (Niedersachsen): Deichschafe, Wildgänse und die Weser – Grün- und Ackerland, auf dem Rabenkrähen zum Konflikt mit der Landwirtschaft werden. Foto: JoachimKohler-HB / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Ausschlaggebend war der Druck aus der Landwirtschaft. Seit Jahren häufen sich dort die Beschwerden über erhebliche Schäden: Die Krähen ziehen Saatgut aus frisch bestellten Feldern, richten in Gemüsekulturen Schaden an und beschädigen regelmäßig Silofolien. Die wirtschaftlichen Einbußen für die betroffenen Betriebe seien als erheblich einzustufen, heißt es zur Begründung. Mit der Verlängerung sollen auch Brutpaare in der Nestbauphase im März bejagt werden können, um den Bestand auf einem ausgewogenen Niveau zu halten.

Wo die Ausnahme greift – und wo nicht

Die Schonzeitaufhebung ist kein Freibrief für das gesamte Kreisgebiet. Sie ist an die Flächen gebunden, auf denen die Schäden entstehen.

Erlaubt auf …Ausgenommen
Schadensgefährdeten Getreidefeldern300-Meter-Radius um Seeadlerhorste
GemüsekulturenFlächen ohne Schadensrisiko
Abgedeckten Grün- und Gärfutterhaufen (inkl. Rundballen, Großpackungen)
Baumschul- und Gärtnereiflächen

Was bedeutet das für Jäger?

Für Reviere in der Wesermarsch heißt das: mehr Handlungsspielraum bei der Wildschadensverhütung, aber auch mehr Verantwortung für die saubere Ansprache und die Einhaltung der Flächenvorgaben.

Konkret jetzt tun

  • Den Kreistagsbeschluss bzw. die Bekanntmachung des Landkreises im Original lesen – Geltungsbereich und Frist genau prüfen.

  • Nur auf den zugelassenen, schadensgefährdeten Flächen bejagen, nicht flächendeckend.

  • Den 300-Meter-Radius um bekannte Seeadlerhorste konsequent freihalten.

  • Sicher ansprechen: Rabenkrähe ja, Saatkrähe und Dohle sind tabu.

Hintergrund: Rabenkrähe ist nicht gleich Saatkrähe

Gerade für die Jägerprüfung lohnt der genaue Blick auf die Rabenvögel. Nicht jeder schwarze Vogel auf dem Acker ist jagdbar.

Rabenkrähe (Corvus corone)

Jagdbares Federwild mit einer Jagdzeit, die die Länder festlegen. Einzelgänger oder in kleinen Trupps, komplett schwarz, kräftiger Schnabel.

Saatkrähe (Corvus frugilegus)

Besonders geschützt und nicht bejagbar. Brütet in Kolonien, Alttiere mit hellem, unbefiedertem Schnabelgrund. Verwechslung kann teuer werden.

Rabenkrähe im Flug tief über einer Feldmark
Rabenkrähe im Flug über der Feldmark: Auf frisch bestellten Äckern werden die Vögel zum Problem für Landwirte. Foto: Danrok / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Jagdzeiten sind Ländersache

Ob und wann Rabenkrähen bejagt werden dürfen, regeln die Bundesländer in ihren Jagdzeitenverordnungen – teils ergänzt durch behördliche Schonzeitaufhebungen wie in der Wesermarsch. Ein bundesweit einheitliches Datum gibt es nicht. Wer das Revier wechselt, prüft die örtliche Regelung neu. Wie unterschiedlich das aussieht, zeigt etwa die Thüringer Jagdzeitenverordnung 2026.

Häufige Fragen

Darf ich Rabenkrähen jetzt überall länger jagen?

Nein. Die verlängerte Jagdzeit gilt nur im Landkreis Wesermarsch und dort nur auf den genannten schadensgefährdeten Flächen. In anderen Kreisen und Ländern gelten die jeweiligen Verordnungen.

Worin unterscheiden sich Rabenkrähe und Saatkrähe?

Die Rabenkrähe ist jagdbar, die Saatkrähe ist besonders geschützt und darf nicht bejagt werden. Erwachsene Saatkrähen erkennt man am hellen, unbefiederten Schnabelgrund.

Warum wird gerade im März bejagt?

Der März fällt in die Nestbauphase. Die Behörde will so auch Brutpaare erreichen und den Bestand auf einem ausgewogenen Niveau halten.

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Quelle

Nordwest-Zeitung: „Jagd auf Rabenkrähen in Wesermarsch: Kreistag verlängert Abschusszeit bis März". Zum Artikel

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