Die Blauzungenkrankheit bleibt auch im Sommer 2026 ein Thema – und sie betrifft nicht nur Rinder und Schafe im Stall. Rot-, Reh- und Damwild sind für das über Gnitzen übertragene Virus ebenfalls empfänglich. Für Jäger heißt das: auffällig krankes oder verendetes Schalenwild ernst nehmen, richtig einordnen und melden.
Kurz gesagt
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar, kann aber Wildbestände treffen. Wer im Revier verdächtig kranke oder tote Wiederkäuer findet, informiert das zuständige Veterinäramt.
Was ist passiert?
Nach der massiven Ausbreitung des Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) im Jahr 2024, die laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schwere Krankheitsverläufe und zahlreiche Todesfälle bei empfänglichen Tieren verursachte, hatte sich die Lage 2025 durch natürliche Durchseuchung und umfangreiche Impfkampagnen beruhigt. Ganz vorbei ist die Seuche damit aber nicht.
In der Gnitzensaison 2025/26 wurden weiterhin einzelne BTV-3-Ausbrüche nachgewiesen, ihre Zahl lag jedoch deutlich unter der des Vorjahreszeitraums. Zusätzlich kursiert seit Herbst 2025 wieder das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8): Es wurde nach Angaben der Landesbehörden bei Rindern im Landkreis Meißen (Sachsen, Dezember 2025), im Odenwaldkreis (Hessen, April 2026) und im Landkreis Fulda (Hessen, Juni 2026) festgestellt. Rund um betroffene Bestände richten die Behörden Restriktionszonen mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern ein – Gebiete, die bis tief in klassische Reviere hineinreichen.
Welche Tiere betroffen sind
Empfänglich für das Virus sind alle Wiederkäuer. Neben den Hauptwirten Rind, Schaf und Ziege zählt das FLI ausdrücklich auch Wildwiederkäuer sowie Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas dazu. Für Jäger relevant ist damit vor allem das heimische Schalenwild.
| Empfänglich | Nicht empfänglich |
| Rotwild, Damwild, Rehwild, Muffelwild | Schwarzwild (Nichtwiederkäuer) |
| Rind, Schaf, Ziege | Federwild, Raubwild |
| Lama, Alpaka | Der Mensch |
Wie stark sich die Seuche im Wildbestand auswirkt, ist schwer zu beziffern – anders als bei Nutztieren gibt es für Wild kein flächendeckendes Monitoring. Schafe zeigen die namensgebenden Symptome am deutlichsten; bei anderen Arten verlaufen Infektionen oft milder oder unbemerkt.
Was bedeutet das für Jäger?
Für die Praxis im Revier zählt vor allem, kranke Stücke zu erkennen und richtig zu handeln. Typische Anzeichen einer Blauzungeninfektion bei Wiederkäuern sind Fieber, Schwellungen und Ödeme im Kopfbereich, eine entzündete, teils bläulich verfärbte Zunge, vermehrter Speichelfluss, Lahmheit und Fressunlust.
Konkret jetzt tun
Auffällig kranke, schwache oder verendete Wiederkäuer im Revier dokumentieren und dem zuständigen Veterinäramt melden – die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig.
In Restriktionszonen die behördlichen Verbringungs- und Transportregeln für Wildkörper beachten; im Zweifel beim Veterinäramt nachfragen.
Krankes Wild gehört nicht in die Wildbretvermarktung: Bei Merkmalen einer Erkrankung ist das Stück ein bedenkliches Lebensmittel und darf nicht in Verkehr gebracht werden.
Auf Mückenschutz achten – die übertragenden Gnitzen sind vor allem in der Dämmerung aktiv.
Wichtig für die Einordnung gegenüber Jagdgästen und Abnehmern: Die Blauzungenkrankheit ist keine Zoonose. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar, und das Fleisch gesunder Tiere ist unbedenklich. Die Zurückhaltung bei erkennbar krankem Wild folgt der allgemeinen Wildbrethygiene, nicht einem Infektionsrisiko für den Verbraucher.
Hintergrund: Überträger und Impfung
Der Überträger
Übertragen wird das Virus nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch blutsaugende Gnitzen der Gattung Culicoides – winzige Mücken, die in der warmen Jahreshälfte aktiv sind. Milde Winter und lange Sommer begünstigen ihre Ausbreitung.
Die Vorbeuge
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hatte im März 2025 die dringende Empfehlung wiederholt, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 impfen zu lassen. Für Nutztierhalter ist das die zentrale Schutzmaßnahme.
Auf EU-Ebene hat sich der rechtliche Status der Seuche zuletzt verändert: Nach Berichten aus dem Agrarsektor wird die Blauzungenkrankheit im EU-Tiergesundheitsrecht zum 15. Juli 2026 von einer Krankheit der Kategorien C, D und E auf D und E herabgestuft; die bisherige Kategorie C, die vor allem dem Schutz seuchenfreier Gebiete diente, entfällt. Das soll den Tierhandel entlasten. Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung hängt von den EU-Vorgaben ab.
Häufige Fragen
Kann ich mich beim Aufbrechen mit der Blauzungenkrankheit anstecken?
Nein. Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar. Beim Aufbrechen gelten selbstverständlich weiterhin die üblichen Hygieneregeln, aber ein Blauzungen-Risiko besteht für den Menschen nicht.
Darf ich Wild aus einer Restriktionszone transportieren?
Innerhalb von Restriktionszonen können besondere Auflagen für das Verbringen von Tieren und tierischen Produkten gelten. Für erlegtes Wild sollte man die aktuellen Vorgaben des zuständigen Veterinäramts erfragen, bevor man Wildkörper über Zonengrenzen bewegt.
Woran erkenne ich ein betroffenes Stück?
An Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, entzündeter oder verfärbter Zunge, Speichelfluss, Lahmheit und deutlich gestörtem Allgemeinbefinden. Solche Stücke gehören gemeldet und nicht in die Vermarktung.
Bleib bei Wildkrankheiten und Jagdrecht auf dem Laufenden. Tierseuchen sind fester Bestandteil der Jagdprüfung – mit der Jagdkompass-App lernst du Wildkrankheiten, Meldepflichten und Wildbrethygiene gezielt für deinen Jagdschein. Mehr aktuelle Meldungen findest du in der Kategorie Nachrichten, etwa zur Tuberkulose bei Wildtieren oder zu invasiven Arten in Deutschland.
Quelle
Fachliche Grundlage zur Tierseuchenlage: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – Informationen zur Blauzungenkrankheit. Ergänzt um Angaben der zuständigen Landesbehörden und der StIKo Vet. Zur FLI-Seite