Invasive Arten breiten sich in Deutschland rasant aus – und keine so sichtbar wie die Nutria. Im Jagdjahr 2024/25 wurden bundesweit 131.157 Nutrias erlegt, rund 14.500 mehr als im Vorjahr. In zwanzig Jahren hat sich die Strecke damit fast versiebzehnfacht. Der Sumpfbiber untergräbt Deiche, frisst Ufervegetation kahl und verdrängt heimische Tiere. Gemeinsam mit Waschbär und Marderhund gehört er zu den Neozoen, die Reviere, Landwirtschaft und Hochwasserschutz zunehmend beschäftigen.
Deiche in Gefahr
Nutrias graben meterlange Röhren in Uferböschungen und Deiche. Wo sie sich festsetzen, wird das Hochwasserschutz-Bauwerk von innen destabilisiert – ein Risiko, das mit jeder Hochwasserlage teurer und gefährlicher wird.
Was sind invasive Arten?
Als invasiv gelten gebietsfremde Tiere und Pflanzen (Neozoen bzw. Neophyten), die sich bei uns etablieren und heimische Arten oder Ökosysteme schädigen. Nutria, Waschbär und Marderhund stehen alle drei auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (der sogenannten Unionsliste nach EU-Verordnung 1143/2014). Für gelistete Arten sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ausbreitung einzudämmen – hier kommt die Jägerschaft ins Spiel.
Alle drei kamen nicht von selbst: Die Nutria stammt ursprünglich aus Südamerika und wurde ab den 1920er-Jahren in Pelztierfarmen gehalten, aus denen immer wieder Tiere entkamen. Waschbär und Marderhund gelangten ebenfalls über Pelzzucht und Aussetzungen nach Mitteleuropa. Milde Winter, reiches Nahrungsangebot und fehlende natürliche Regulation haben den Rest besorgt.
| Art | Herkunft | Besonderheit |
| Nutria (Myocastor coypus) | Südamerika | Bis 10 kg, semiaquatisch, gräbt Deiche an |
| Waschbär (Procyon lotor) | Nordamerika | Allesfresser, dringt bis in Städte vor |
| Marderhund (Nyctereutes procyonoides) | Ostasien | Bodenbrüter-Prädator, breitet sich im Nordosten aus |
Aktuelle Zahlen und Verbreitung
Die bundesweite Jagdstrecke der Nutria kennt seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Schwerpunkte sind die wasserreichen Flächenländer – allein in Niedersachsen wurden rund 54.000, in Nordrhein-Westfalen rund 41.000 Tiere erlegt. Die Art folgt den Gewässern und erschließt laufend neue Gebiete.
Wie stark der Anstieg regional ausfällt, zeigt Brandenburg: Von den 1990er-Jahren bis etwa 2015 wurden dort nur rund 200 Nutrias pro Jahr im Rahmen der Gewässerunterhaltung entnommen. Mit der Aufnahme ins Jagdrecht 2019 schnellte die Zahl nach oben; im Jagdjahr 2020/21 wurde mit 7.119 Tieren ein Höchststand erreicht. Zuletzt sind Nutrias laut rbb|24 sogar an der Oder heimisch geworden – während des Oder-Hochwassers 2024 wurden dort erstmals größere Zahlen erlegt.
Wie viele Nutrias inzwischen in Brandenburg leben, weiß laut Stefan Blechschmidt vom Landesamt für Umwelt niemand genau. Vor allem in wasserreichen Gebieten wie dem Havelländischen Luch, dem Spreewald und an der Elbe seien die Tiere flächendeckend vertreten.
Schäden an Natur, Landwirtschaft und Deichen
Der wirtschaftlich brisanteste Schaden entsteht an den Deichen. Durch ihre Grabtätigkeit schwächen Nutrias Böschungen und Hochwasserschutzanlagen. In Brandenburg belaufen sich die Reparaturkosten laut Landesamt für Umwelt schon jetzt auf mehrere Hunderttausend Euro pro Jahr – Tendenz steigend.
Auch ökologisch hinterlassen die Nager Spuren: Sie fressen Schilfgürtel und Ufervegetation kahl, die heimischen Vögeln, Fischen und Amphibien als Lebensraum dienen. Weil Nutrias zudem Großmuscheln fressen, leidet mancherorts die Selbstreinigungskraft und damit die Wasserqualität der Gewässer. In der Landwirtschaft geht es an die Felder am Gewässerrand – Mais gehört zu den bevorzugten Zielen.
Der Waschbär wiederum plündert Gelege von Boden- und Höhlenbrütern und ist in vielen Regionen zum festen Bestandteil der Siedlungsfauna geworden. Der Marderhund, ein dämmerungs- und nachtaktiver Allesfresser, breitet sich vor allem im Nordosten aus und setzt bodenbrütenden Vögeln und Niederwild zu.
Rechtslage und Bejagung
Hier lohnt der genaue Blick, denn die Regelungen sind Ländersache und ändern sich. Grundsätzlich verpflichtet die EU-Unionsliste die Behörden zum Management der Arten; wie das umgesetzt wird, regeln aber die Landesjagdgesetze – mit teils deutlichen Unterschieden.
Ein Beispiel für den Wandel: In Brandenburg unterlag die Nutria bis zum 31. Mai 2024 dem Jagdrecht und durfte mit Jagdschein ganzjährig bejagt werden. Seit dem 1. Juni 2024 zählt sie dort nicht mehr zu den jagdbaren Wildarten – über eine Sonderregelung dürfen Jäger und die von der Wasserwirtschaft beauftragten Bisam- und Nutriajäger die Tiere aber weiterhin entnehmen. Für Waschbär und Marderhund gilt in den meisten Bundesländern eine Jagdzeit; Elternschonzeiten und Fallenrecht unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.
Vor dem Ansitz: Landesrecht prüfen
Ob eine Art dem Jagdrecht unterliegt, welche Jagd- und Schonzeiten gelten und ob Lebendfallen erlaubt sind, steht im jeweiligen Landesjagdgesetz. Prüfe die Regelung deines Bundeslandes, bevor du Neozoen bejagst – und dokumentiere die Strecke für die Statistik.
Was bedeutet das für Jäger?
Für Revierinhaber sind invasive Arten längst mehr als eine Randnotiz: Sie sind Teil des Artenschutzes. Wer Nutria, Waschbär und Marderhund konsequent bejagt, schützt Deiche, Gelege heimischer Vögel und die Ufervegetation. Die Praxis ist allerdings anspruchsvoll.
Praxis-Tipps für den Revierinhaber
Fallenjagd im Sommer: Bei hoher Vegetation ist die Nutria mit der Büchse kaum anzusprechen. Erlaubte Lebendfallen an Wechseln und Gewässerläufen sind dann oft effektiver.
Büchse im Winter: Bei kahler Deckung und Schnee gelingt der sichere Schuss am Wasser am besten – wildernde Nager verraten sich durch Fraßspuren und Röhren.
Nicht anfüttern: Kirrung und Futterreste erhöhen die Vermehrungsrate. Was Wildschweine anlockt, füttert auch Nutria und Waschbär durch.
Kooperation suchen: Sprich dich mit Gewässerunterhaltungsverband, unterer Jagdbehörde und Landwirten ab – gemeinsames Management an Deichen und Gewässern wirkt.
Strecke melden: Deine Meldung fließt in die Jagdstatistik ein und macht die Ausbreitung erst sichtbar.
Wichtig bleibt: Nutrias haben durchaus natürliche Feinde – Fuchs, Nerz, Wolf, Greifvögel und der Fischotter erbeuten vor allem Jungtiere, strenge Winter dezimieren die Bestände zusätzlich. Doch die hohe Reproduktionsrate gleicht diese Verluste rasch wieder aus. Ohne jagdliche Regulierung kippt das Verhältnis zugunsten der Neozoen.
Häufige Fragen
Woran erkennt man eine Nutria im Revier?
Die Nutria ist mit bis zu 10 kg und rund 65 cm Körperlänge deutlich größer als eine Bisamratte und kleiner als ein Biber. Das sicherste Kennzeichen sind die orangefarbenen Nagezähne und der drehrunde, spärlich behaarte Schwanz – beim Biber ist er breit und abgeflacht, beim Bisam seitlich zusammengedrückt. Dazu kommen die weißen Tasthaare an der Schnauze und die kräftigen Schwimmhäute an den Hinterpfoten.
Warum sind Nutrias so ein Problem für Deiche?
Nutrias graben zum Bau ihrer Wohnröhren tief in Uferböschungen und Deichkörper. Dieses Röhrensystem schwächt das Bauwerk von innen und kann bei Hochwasser zu Durchbrüchen führen. Die Reparatur ist teuer – und der Hochwasserschutz betrifft die Allgemeinheit.
Darf ich Nutria, Waschbär und Marderhund einfach bejagen?
Das hängt vom Bundesland ab. Alle drei stehen auf der EU-Unionsliste, doch ob sie dem Jagdrecht unterliegen und welche Jagd- oder Schonzeiten gelten, regelt das jeweilige Landesjagdgesetz. Vor der Bejagung immer die aktuelle Landesregelung prüfen.
Sind invasive Arten Prüfungsstoff für den Jagdschein?
Ja. Neozoen, ihre ökologischen Auswirkungen und der rechtliche Umgang mit invasiven Arten gehören zur Wildbiologie und zum Jagdrecht – klassische Prüfungsthemen in der Jägerprüfung.
Fit für die Jägerprüfung: Wildbiologie, Neozoen und Jagdrecht sind fester Prüfungsstoff. Mit der Jagdkompass App lernst du alle prüfungsrelevanten Themen – kostenlos und offline. Weitere Meldungen findest du in unserer Rubrik Nachrichten.
Quellen
Diese Meldung basiert auf der bundesweiten Jagdstatistik zur Nutria-Strecke im Jagdjahr 2024/25 sowie auf einem Bericht von rbb|24 (Dezember 2025) mit Einordnungen von Stefan Blechschmidt vom Landesamt für Umwelt Brandenburg. Rechtsangaben sind Ländersache und können sich ändern – maßgeblich ist das jeweilige Landesjagdgesetz. Redaktionell aufbereitet für die Jagdkompass-Leserschaft.