Die Aalschonzeit 2026 rückt näher: Ab dem 1. September ist der Fang des Europäischen Aals in den deutschen Nordseegewässern verboten, ab dem 15. September folgt die Ostsee. Für Angler ist das vor allem eine Erinnerung an eine Regel, die im Meer längst das ganze Jahr über gilt – und ein guter Anlass, die Vorschriften am eigenen Heimatgewässer zu prüfen.
Kurz gefasst
Die Freizeitfischerei auf Aal ist in allen deutschen Meeres- und angrenzenden Brackgewässern ganzjährig verboten. Wer beim Angeln versehentlich einen Aal hakt, muss ihn sofort und schonend zurücksetzen.
Was ist passiert?
Zum Schutz des stark gefährdeten Europäischen Aals hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) eine Schonzeit für 2026/2027 festgelegt. Grundlage sind die Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Thünen-Instituts. In den deutschen Nordseegewässern und angrenzenden Brackgewässern gilt vom 1. September 2026 bis 28. Februar 2027 ein umfassendes Aalfangverbot. Für die Ostsee greift eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis 15. März 2027. Damit werden die Regelungen der vergangenen beiden Jahre fortgeschrieben.
Für die berufliche Fischerei bleibt ein schmales Zeitfenster: Das EU-Recht erlaubt, den Fang während der Hauptwanderzeit für 30 Tage zuzulassen. Deutschland hat den Monat August 2026 von der Nordsee-Schonzeit ausgenommen – ab September schließt sich dieses Fenster wieder.
Die wichtigsten Termine im Überblick
| Gewässer | Schonzeit 2026/2027 | Gilt für |
| Nordsee & Brackgewässer | 1. September 2026 – 28. Februar 2027 | Fischerei (Monat August ausgenommen) |
| Ostsee | 15. September 2026 – 15. März 2027 | EU-weit einheitlich |
| Angeln im Meer | ganzjährig | dauerhaftes Fangverbot |
Die einheitliche Ostsee-Regelung trägt der besonderen Lage des Beckens Rechnung: Auf ihrer Wanderung Richtung Laichgebiet müssen die Aale die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren. Ein abgestimmter Schutz sorgt zugleich für gleiche Bedingungen in den Anrainerstaaten.
Was bedeutet das für Angler?
Am Meer ändert sich für die Freizeitfischerei nichts: Der Aalfang war und bleibt dort verboten. Wichtiger ist der Blick aufs Binnengewässer. Denn dort ist das Angeln auf Aal grundsätzlich weiter möglich – aber nach den Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Schonzeiten, Mindestmaße und teils Fangbegrenzungen unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich immer wieder. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor dem Ansitz die aktuelle Fischereiverordnung seines Landes und die Regeln des Gewässerbewirtschafters.
Konkret jetzt tun
Am Meer und in Brackgewässern keinen Aal entnehmen – Beifang sofort schonend zurücksetzen.
Vor dem Aalangeln im Binnengewässer die aktuelle Schonzeit, das Mindestmaß und mögliche Fangbegrenzungen des Bundeslandes prüfen.
Fänge und entnommene Aale sauber im Fangbuch dokumentieren, wo das vorgeschrieben ist.
Auf sichere Wiederherstellung der Durchgängigkeit achten: Reusen und Ansitzstellen nicht an Wehren oder Turbinen platzieren, die Wanderfische gefährden.
Warum der Aal so streng geschützt wird
Der Europäische Aal bildet in ganz Europa einen einzigen, gemeinsamen Bestand – und dessen Erhaltungszustand ist seit Jahren kritisch. Der Nachwuchs, der als Glasaal aus dem Atlantik in die Flussmündungen einwandert, ist über die Jahrzehnte auf einen kleinen Bruchteil früherer Mengen eingebrochen.
Die Ursachen sind vielfältig. Neben der Fischerei zählen der Verlust und die Verschlechterung von Lebensräumen sowie die Querverbauung von Flüssen dazu. Schutz zielt besonders auf die laichbereiten Blankaale, die sich über Tausende Kilometer zu ihren Laichgebieten in der Sargassosee aufmachen. Die Meeres-Schonzeiten sollen genau diese Wanderung absichern.
Auch im Binnenland gefragt
Ein großer Teil des Aalschutzes entscheidet sich fernab der Küste: Die Bundesländer steuern ihn über ihre Aalbewirtschaftungspläne. Als besonders wirksam gilt, Fließgewässer wieder durchgängig zu machen – etwa an Wehren und Wasserkraftanlagen, an denen abwandernde Aale sonst verenden.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 überhaupt noch auf Aal angeln?
Im Meer und in angrenzenden Brackgewässern nicht – dort ist der Aalfang für Angler ganzjährig verboten. In vielen Binnengewässern ist das Aalangeln dagegen weiter erlaubt, sofern die landesrechtliche Schonzeit vorbei ist und Mindestmaß sowie eventuelle Fangbegrenzungen eingehalten werden.
Was mache ich mit einem versehentlich gefangenen Aal?
Einen als Beifang gehakten Aal im Sperrgebiet vorsichtig abhaken und sofort zurücksetzen. Je schonender der Umgang, desto größer die Überlebenschance des Fisches.
Gilt die Schonzeit jedes Jahr gleich?
Nicht zwingend. Die Meeres-Schonzeiten werden regelmäßig neu festgelegt; für 2026/2027 setzt man die bewährten Zeiträume fort. Ende 2026 wird auf EU-Ebene zudem der Rahmen für künftige Schutzmaßnahmen neu bestimmt.
Bleib auf dem Laufenden. Neue Schonzeiten, Fangregeln und Urteile ändern sich schnell – in unseren Nachrichten ordnen wir ein, was für Angler, Jäger und Naturfreunde wirklich zählt. Wie hart Artenschutz auch andere Bereiche trifft, zeigen unsere Beiträge zum Auerhuhn im Schwarzwald, zum EU-Bleiverbot in der Munition und zu den Elchen in Brandenburg.
Quelle
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): „Schutz bedrohter Aale: BMLEH legt Aalschonzeit in der Nordsee fest", Pressemitteilung Nr. 39/2026. Zur Mitteilung. Wissenschaftliche Grundlage: Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) und Thünen-Institut.