Nach diesem Artikel weißt du, ob dein Hund auf eine Verbandsstöberprüfung gehört, welche der 65 Termine dieser Saison noch vor dir liegen und warum die Wahl zwischen Prüfungsart A und B keine Formalie ist: Sie entscheidet darüber, was der Hund am Prüfungstag leisten muss.
Kurz eingeordnet
Die VStP ist die Leistungsprüfung des Jagdgebrauchshundverbands für den einzeln jagenden Stöberhund – also für den Hund, der auf einer Bewegungsjagd Wild aus der Dickung bringt. Sie ist die einzige Verbandsprüfung, die nur im Rahmen einer echten Jagd abgenommen werden darf. Genau deshalb reicht ihr Zeitfenster vom 1. September bis zum 31. Januar und nicht, wie bei den Zuchtprüfungen, über ein Frühjahrs- oder Herbstwochenende.
Die Saison verteilt sich anders als bei der Vollgebrauchsprüfung
Die Terminliste des Verbands führt für 2026 65 Prüfungen. Anders als bei der Verbandsgebrauchsprüfung, wo sich fast alles auf vier Oktober-Wochenenden drängt, verteilen sie sich über fünf Monate:
| Monat | Termine |
| September 2026 | 8 |
| Oktober 2026 | 21 |
| November 2026 | 17 |
| Dezember 2026 | 13 |
| Januar 2027 | 6 |
Der erste Termin lag am 11. September im Raum Paderborn, der letzte liegt am 31. Januar 2027 im Raum Langenburg. Dazwischen finden sich auch drei Termine zwischen den Jahren: der 27. Dezember in Bayern und zwei am 30. Dezember in Niedersachsen. 48 der 65 Prüfungen fallen auf ein Wochenende, 36 davon auf einen Samstag – der Rest liegt unter der Woche, weil sich die Prüfung nach der Jagd richtet und nicht umgekehrt.
Regional ist das Angebot sehr ungleich. Niedersachsen führt mit 11 Terminen, es folgen Mecklenburg-Vorpommern mit 9 sowie Hessen und Nordrhein-Westfalen mit je 8; Schleswig-Holstein kommt auf 3. In Berlin, Bremen, Hamburg, im Saarland, in Sachsen und in Sachsen-Anhalt findet in dieser Saison keine einzige VStP statt – wer dort wohnt, fährt in jedem Fall über die Landesgrenze.
Auffällig ist die Verteilung auf die Vereine: Der Deutsche Jagdterrier-Club richtet allein 16 der 65 Prüfungen aus, der Klub Kurzhaar Voran neun – und zwar sämtliche neun Termine in Mecklenburg-Vorpommern, alle über denselben Ansprechpartner.
A oder B – die Festlegung gilt ab der Nennung
Die Prüfungsordnung kennt zwei Arten, und der Veranstalter darf auch nur eine davon ausschreiben. In dieser Saison sind 46 Termine für beide Arten offen, 13 nur für B und 6 nur für A.
A – vom Stand geschnallt
Der Hund wird am Stand losgemacht und arbeitet ohne den Führer. Fachwertziffer 8, das höchste Gewicht aller Fächer. Er muss spur- oder fährtenlaut jagen, also am Boden dem Geruch folgend Laut geben, und innerhalb von rund 1,5 Stunden selbstständig zurück sein.
B – vom Führer begleitet
Der Führer geht mit ins Stöbergelände, mindestens drei Richter begleiten das Gespann. Fachwertziffer 5. Mindestens sichtlaut oder laut genügt. Rückkehr: rund 0,5 Stunden bei spur- und fährtenlauten Hunden, rund 0,25 Stunden, wenn der Hund nur sichtlaut oder laut jagt.
Die Unterscheidung wirkt bis ins Gelände. Je Hund müssen mindestens 3 Hektar deckungsreiche Waldeinstände bereitstehen. Mais- und trockene Schilfflächen bis etwa 5 Hektar sind zusätzlich zulässig – aber nur für die Prüfungsart A, nicht als alleiniges Stöbergelände für B. Wer in der Terminliste die Spalte zum Stöbergelände liest, sieht deshalb schon dort, welche Prüfung wo möglich ist.
Was am Prüfungstag bewertet wird
Geprüft wird in fünf Fächern plus der Anschneideprüfung; die Reihenfolge gibt die Jagd vor, nicht die Ordnung.
| Fach | Fachwertziffer | Worum es geht |
| Allgemeiner Gehorsam | 1 | Anleinen, Herankommen auf Ruf oder Pfiff, Ruhe während der Arbeit anderer Hunde |
| Verhalten auf dem Stand | 2 | Führer stehen angeleint als Schützen an der Dickung, Treiber gehen mit Lärm durch, jeder Führer schießt zweimal mit Schrot |
| Leinenführigkeit | 1 | rund 50 m am durchhängenden Riemen mit mehreren Richtungswechseln, danach durch Stangenholz |
| Stöbern | 8 (A) bzw. 5 (B) | mindestens etwa 15 Minuten je Hund, jeder Hund bekommt einen neuen Geländeabschnitt |
| Laut | – | spur-/fährtenlaut 20 Punkte, sichtlaut oder laut 10, waidlaut, stumm oder fraglich 0 |
| Verhalten am Stück | – | frisch erlegtes Schalenwild, Fund innerhalb 5 Minuten, der Führer bleibt mindestens 30 m entfernt und verbirgt sich |
Bewertet wird je Fach mit sehr gut (4) bis nicht genügend (0). Bestanden hat nur, wer in allen Fächern mindestens „genügend" erreicht und die Anschneideprüfung besteht.
Woran Hunde tatsächlich scheitern
Anschneider bestehen nicht – unabhängig davon, wie gut die Stöberarbeit war.
Stumme und waidlaute Hunde bestehen nicht, ebenso Hunde, die ständig überpassioniert Laut geben.
Ist der Laut als „fraglich" eingetragen, gilt der Hund als nicht durchgeprüft – das ist kein Durchfallen, aber auch kein Zeugnis.
Hunde, die gesucht werden müssen, bestehen nicht, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Findet der Hund wegen Wildmangels kein Wild, gilt er ebenfalls als nicht durchgeprüft: Ohne Wildberührung in Verbindung mit Laut ist die Prüfung nicht zu bestehen.
Wer überhaupt genannt werden darf
Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 15 Monate alt sein und bis zum Nennschluss Schussfestigkeit und Laut nachgewiesen haben – über das Zeugnis einer Anlagen- oder Gebrauchsprüfung oder das Formblatt 23b. Der Führer braucht einen eigenen gültigen Jagdschein, der Eigentümer muss Mitglied in einem JGHV-Verein sein, und je Führer sind höchstens zwei Hunde zugelassen. Heiße Hündinnen dürfen nicht geprüft werden.
Auf dem Platz gilt: Dressurhalsbänder und deren Attrappen sind verboten, Ortungsgeräte ausdrücklich zulässig, eine Warnhalsung oder -weste am Hund Pflicht. Einer Richtergruppe dürfen höchstens vier Hunde zugeteilt werden, und in jeder Gruppe müssen durchgehend mindestens drei Verbandsrichter sitzen.
Drei Sätze zum Merken
Die Prüfungsart legst du bei der Nennung fest – danach ändert sich nichts mehr.
Ohne Schussfestigkeits- und Lautnachweis bis zum Nennschluss ist die Nennung wertlos.
Ein Hund darf auf Verbandsprüfungen höchstens zweimal geführt werden; ein dritter Anlauf existiert nicht.
Was die Terminliste nicht beantwortet
Die Liste nennt Bundesland, Verein, Prüfungsart, Datum, Ort und einen Ansprechpartner mit Telefonnummer – mehr nicht. Kein Meldeschluss, kein Nenngeld, keine Uhrzeit, kein Treffpunkt. Nur 11 der 65 Zeilen tragen eine Postleitzahl, der Rest begnügt sich mit Raumangaben wie „Raum Ebrach"; eine niedersächsische Zeile nennt statt eines Orts gleich die Privatanschrift des Ansprechpartners. Der Weg führt also in jedem Fall über den Anruf.
Beim Lesen lohnt Genauigkeit: Ein bayerischer Termin am 17. Oktober in Mähring steht zweimal identisch in der Liste – das ist eine Doppelzeile, keine zwei Prüfungen. Die beiden niedersächsischen Einträge vom 30. Dezember sehen ähnlich aus, sind es aber nicht: Dort trennt der Verein A und B in zwei Zeilen.
Wer selbst ausrichten will, sollte früh planen: Die Ausschreibung muss spätestens acht Wochen vor der Prüfung beim Stammbuchführer liegen, und eine Prüfung darf nicht auf weniger als drei Hunde beschränkt werden. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen – schriftlich, mit Begründung und 50 Euro Gebühr, bis spätestens eine halbe Stunde nach der Preisverteilung.
Wer besteht, bekommt das Leistungszeichen „St" mit Punktzahl und Prüfungsart als Anlage zur Ahnentafel. Wie die andere große Herbstprüfung getaktet ist, steht in unserer Übersicht zur Verbandsgebrauchsprüfung 2026. Was auf Hundehalter abseits der Prüfungen zukommt, zeigt der Fall der Hundesteuer-Kontrollen in Münster und Köln. Für alle, die gerade erst anfangen: die ersten Schritte nach dem Jagdschein. Weitere Termine sammeln wir in der Rubrik Messen & Veranstaltungen.
Quelle
Termine, Vereine, Prüfungsarten und Orte nach der Terminliste VStP 2026 des Jagdgebrauchshundverbands (Dateistand 8. September 2026); die Auszählung nach Monaten, Ländern, Vereinen und Wochentagen wurde für diesen Artikel selbst vorgenommen, abgerufen am 20. September 2026. Fächer, Fachwertziffern, Laut-Bewertung, Zeiten, Geländegrößen, Zulassung und Einspruchsgebühr nach der Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO), beschlossen von der Hauptversammlung am 23. März 2025 und gültig seit dem 1. September 2025.