Über 670 Millionen Euro pro Jahr: So hoch beziffert eine neue europaweite Erhebung die Kormoran-Schäden in Binnenfischerei, Aquakultur und Angelfischerei. Erstmals sind die Schäden europaweit einheitlich zusammengetragen worden. Die Summe stammt allerdings nicht aus einer unabhängigen Messung, sondern aus den Meldungen genau jener Vereine und Betriebe, die den Vogel reguliert sehen wollen – und wird trotzdem darüber mitentscheiden, ob Europa einen gemeinsamen Managementplan bekommt.
| Kennzahl | EIFAAC-Rahmenwerk (Dezember 2025) | Neue Erhebung (26. August 2026) |
| Gemeldeter Schaden pro Jahr | über 350 Mio. Euro | über 670 Mio. Euro |
| Erfasste Länder | europaweit, ohne Länderaufschlüsselung | 26 |
| Datenbasis | vorhandene Studien und Monitoringdaten | über 300 Organisationen, Meldejahre 2023 und 2024 |
Warum sich die Summe binnen acht Monaten fast verdoppelt hat
Die Erhebung trägt den Titel „European inventory of fish damages caused by cormorant predation" und wurde von der Europäischen Beratungskommission für Binnenfischerei und Aquakultur (EIFAAC) gemeinsam mit dem europäischen Anglerdachverband EAA und dem Aquakulturverband FEAP zusammengetragen; veröffentlicht hat sie in Deutschland der Deutsche Angelfischerverband. Ausgewertet wurden Angaben aus 26 Ländern für die Jahre 2023 und 2024, geliefert von mehr als 300 Organisationen.
Der Sprung gegenüber dem EIFAAC-Rahmenwerk vom Dezember 2025, das noch von gut 350 Millionen Euro ausging, ist deshalb kein Beleg für eine explodierende Vogelzahl. Er ist zuerst ein Erhebungseffekt: Erstmals wurden Schäden flächendeckend bei den betroffenen Betrieben und Vereinen selbst abgefragt, statt sie aus vorhandenen Studien hochzurechnen. Wer breiter fragt, bekommt mehr gemeldet.
Was diese Zahl misst – und was nicht
Die 670 Millionen Euro sind eine Summe gemeldeter Schäden, keine unabhängig geprüfte Bilanz. Erfasst wird, was Betriebe, Vereine und Verbände als Verlust einordnen: ausgefallener Besatz, Ertragseinbußen, Aufwand für Schutzmaßnahmen. Nicht erfasst wird, welcher Anteil dieser Verluste auch ohne Kormorane entstanden wäre – durch Hitze, Niedrigwasser, Gewässerausbau oder fehlende Durchgängigkeit. Eine Kontrollgruppe gibt es nicht, eine Aufschlüsselung nach einzelnen Ländern ist bislang nicht veröffentlicht.
49 Vereine und über 100 Einzelmeldungen aus Deutschland
Der deutsche Beitrag zur Erhebung kam von 49 Angelvereinen und Verbänden, die zusammen über 100 Einzelmeldungen einreichten. Betroffen sind demnach nicht nur wirtschaftlich genutzte Bestände. Genannt werden Salmoniden – die Lachsartigen, also Forelle, Äsche und Verwandte –, Cypriniden als die Karpfenartigen, dazu Barschartige, Störe und der Europäische Aal.
Damit stehen ausgerechnet Arten auf der Liste, die selbst unter Schutz stehen. Der Aal ist an Nord- und Ostsee zeitweise komplett tabu, wie das Aal-Fangverbot mit seinen Schonzeiten zeigt; wie angespannt die Lage vieler Wanderfische ist, macht die Rote Liste der Fische in Hamburg deutlich. Für Angler entsteht daraus eine unangenehme Konstellation: Sie verzichten auf Entnahme, während ein streng geschützter Vogel dieselben Bestände befischt.
180 Kilogramm Fisch pro Vogel: die Rechnung, mit der zehn Staaten in Brüssel argumentieren
Die Zahlen fallen nicht in ein politisches Vakuum. Am 22. Mai 2026 brachte Tschechien im Rat der Europäischen Union einen Vorstoß ein, dem sich Bulgarien, Estland, Finnland, Kroatien, Lettland, Polen, Rumänien, Schweden und die Slowakei anschlossen – zehn Mitgliedstaaten, die eine gemeinsame Linie gegen fischfressende Prädatoren fordern. Ihre Rechnung: Ein ausgewachsener Kormoran frisst rund 180 Kilogramm Fisch im Jahr, bei etwa zwei Millionen Vögeln in Europa summiert sich das auf rund 360.000 Tonnen – eine Größenordnung, die das EIFAAC-Rahmenwerk mit rund 365.000 Tonnen praktisch identisch ansetzt.
Verlangt wird ein europäischer Managementplan mit einheitlichem Monitoring, regionaler Abstimmung und festem Dialog mit den betroffenen Branchen; die Arbeit daran soll gemeinsam mit der EIFAAC beginnen. Der fachliche Rahmen dafür liegt seit Dezember 2025 vor und sieht ein europäisches Datenzentrum, abgestufte Maßnahmen von der Vergrämung bis zur kontrollierten Entnahme sowie Ausgleichsregelungen vor – bei unverändert günstigem Schutzstatus des Kormorans. Eine Entscheidung der Kommission steht bislang aus.
In Bayern und Baden-Württemberg wird längst geschossen
Wer die europäische Debatte für Zukunftsmusik hält, übersieht die Praxis in Deutschland. Beide südlichen Bundesländer arbeiten seit Jahren mit Ausnahmeregelungen zur EU-Vogelschutzrichtlinie, die gezielte Vergrämung und Entnahme unter Auflagen erlauben.
| Land | Brutpaare | Winterbestand | Entnahme pro Jahr |
| Bayern | 499–720 (Höchstwert 720 im Jahr 2023) | rund 6.000–7.500 | im Mittel rund 8.000 (Spanne 3.686–11.061) |
| Baden-Württemberg | 1.849 (2024) | rund 6.000–10.000 | rund 2.000 |
Bayern erlaubt den Abschuss seit 1996, zuletzt verlängert bis 2027, jeweils vom 16. August bis 14. März und im Umkreis von 200 Metern um Gewässer außerhalb von Schutzgebieten. Baden-Württemberg regelt das seit 2010 über eine eigene Kormoranverordnung. Das Bemerkenswerte daran: Trotz dieser Entnahmen schwanken die Brutbestände beider Länder seit Jahren um dasselbe Niveau. Am Bodensee läuft seit Januar 2026 zusätzlich ein dreijähriges Interreg-Projekt zu Fischartenschutz und Kormoranmanagement, das unter anderem Drohnen für das Brutmanagement einsetzt und die Anrainerstaaten koordinieren soll.
Wo der Vogelschutz widerspricht
Der Naturschutzbund NABU hält den Abschüssen entgegen, dass sie die Bestände nicht dauerhaft senken. Verluste würden durch besseren Bruterfolg der verbliebenen Vögel rasch ausgeglichen; um die europäische Population um ein Viertel zu verringern, müssten nach dieser Rechnung jährlich über 100.000 Tiere getötet werden. Eine britische Auswertung von 2013 fand keine Hinweise darauf, dass regionale Bestandsveränderungen mit der Intensität der Abschüsse zusammenhängen.
Hinzu kommt ein Nebeneffekt, der Jäger und Angler gleichermaßen betrifft: Schüsse in Rast- und Mausergebieten stören andere geschützte Wasservögel mit. Der NABU verweist deshalb auf nichtletale Mittel – Überspannung kleiner Teiche bis etwa fünf Hektar, künstliche Fischunterstände, Anwesenheit und akustische Vergrämung. Die Erhebung selbst bewertet diese Gegenposition nicht; sie zählt Schäden, nicht Wirksamkeit von Maßnahmen.
Was Angler von der Zahl haben – und was nicht
Für die Praxis am Wasser ändert sich vorerst nichts: Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster stehen im Fischereirecht der Länder, nicht in einer europäischen Schadensbilanz. Was sich ändert, ist die Beweislage in der politischen Auseinandersetzung. Bislang standen einzelne regionale Studien gegen einzelne regionale Studien – etwa zur Kormoran-Prädation auf Jungdorsche in der Ostsee. Jetzt liegt erstmals eine europaweit einheitlich erhobene Zahl vor.
Ihre Schwäche ist zugleich ihre Aufgabe: Sie bildet ab, wie hoch die Betroffenen ihre Verluste selbst ansetzen. Ob daraus ein Managementplan wird, hängt davon ab, ob die Kommission diese Meldungen als belastbar akzeptiert – und ob sich Fischerei- und Vogelschutzseite auf ein gemeinsames Monitoring einigen. Beides ist offen.
Weitere aktuelle Meldungen zu Fischbeständen, Gewässerschutz und Fangregeln findet ihr in der Rubrik Angeln.
Quellen
Schadenssumme, Länderzahl, Datenbasis und deutscher Anteil: Deutscher Angelfischerverband (DAFV), 26. August 2026. Rahmenwerk, Fischkonsum und Maßnahmenkatalog: EIFAAC – Framework for a European Management Plan for the Great Cormorant. Vorstoß der zehn Mitgliedstaaten: Rat der Europäischen Union, Dokument 9449/26 vom 22. Mai 2026.
Bestands- und Entnahmezahlen: Bayerisches Landesamt für Umwelt – Kormoranmanagement und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg – Kormoran. Naturschutzfachliche Gegenposition: NABU Schleswig-Holstein – Kormoran, Konflikte und Lösungen.
Bildquellen: Kormoran, Theblendermann, CC BY-SA 4.0; Kormoran-Kolonie Geltinger Birk, C.U. Böhnke, CC BY-SA 4.0; Bodensee bei Konstanz, Leonhard Lenz, CC0; Europäischer Aal, Damien Delaunay (Ifremer), CC BY 4.0. Alle Bilder via Wikimedia Commons und für Web verkleinert.