Die Rote Liste der Fische in Hamburg 2026 zeichnet ein geteiltes Bild: 43 Prozent der heimischen Arten gelten als gefährdet, zugleich haben sich Bachneunauge, Groppe und Nase seit 2015 verbessert. Für Angler ist das ein neues Zustandsbild der Gewässer – aber keine neue Fangregel.
| Kennzahl der neuen Bestandsaufnahme | Ergebnis |
| etablierte Fisch- und Rundmaularten | 53 |
| davon heimisch und bewertet | 47 |
| gefährdete heimische Arten | 20 (43 %) |
| schlechter bewertet als 2015 | 14 |
| im Status verbessert | 3 |
| hohe bis sehr hohe Hamburger Verantwortung für Deutschland | 15 |
Vierzehn Arten verlieren, obwohl drei Gewinner sichtbar werden
Die Hamburger Umweltbehörde BUKEA veröffentlichte die dritte Rote Liste der Süßwasserfische und Rundmäuler am 25. August. Ihr auffälligster Befund steckt nicht nur in den 20 gefährdeten Arten: 14 Arten stehen heute schlechter da als in der Erhebung von 2015, während sich lediglich drei verbessert haben. Damit ist die positive Entwicklung einzelner Arten real, aber kein allgemeiner Aufwärtstrend.
Zu den Verlierern zählen nach der ergänzenden Einordnung des NDR unter anderem Stint, Forelle, Hasel, Wels, Barbe und Finte. Der Lachs ist die einzige aktuell bewertete Hamburger Fischart in der Kategorie „vom Aussterben bedroht“. Europäischer Stör und Maifisch gelten dagegen bereits als ausgestorben oder verschollen; für den Stör läuft eine Wiederansiedlung.
Die Zahlen betreffen nicht nur kleine Stadtbäche. Für 15 der 47 heimischen Arten trägt Hamburg eine hohe bis sehr hohe Erhaltungsverantwortung auf Bundesebene. Der Grund ist die Tideelbe: Wanderfische müssen den Hamburger Abschnitt zwischen Nordsee und ihren Laich- oder Aufwuchsgebieten passieren. Ein lokales Hindernis kann deshalb Bestände weit oberhalb der Stadt mitbetreffen.
Bachneunauge und Groppe reagieren auf bessere Bachstrukturen
Bachneunauge, Groppe und Nase wurden besser eingestuft als 2015. Bachneunauge und Groppe gelten nun als ungefährdet. Gerade diese beiden Arten zeigen, warum Gewässerqualität mehr bedeutet als klares Wasser: Sie brauchen passende Strömung, sauerstoffreiche Abschnitte und erreichbare Lebensräume. Wo Querbauwerke passierbar werden und Bäche wieder strukturreicher sind, können getrennte Teilhabitate erneut zusammenwirken.
Die Groppe lebt bodennah und ist keine starke Dauerschwimmerin. Selbst niedrige Abstürze können ihre Ausbreitung bremsen. Das Bachneunauge laicht meist im Flachwasser über sandigem oder kiesigem Grund; sedimentationsfördernde Strukturen wie Schwemmholz schaffen geeignete Larvalhabitate. Verbesserte Durchgängigkeit hilft daher nicht abstrakt „den Fischen“, sondern verbindet konkrete Nahrungs-, Rückzugs- und Laichräume.
Die Tideelbe bleibt Engpass für Stint, Aal und Lachs
Als zentrale Belastungen nennt die Bestandsaufnahme Wanderhindernisse, den historischen Gewässerausbau, Verschmutzungen und steigende Wassertemperaturen. Diese Faktoren wirken je nach Art unterschiedlich. Wanderfische verlieren Verbindungen zwischen Meer und Oberläufen; wärmeres Wasser kann weniger Sauerstoff binden; ausgebaute Ufer bieten weniger flache, strukturreiche Rückzugs- und Aufwuchsflächen.
Hamburg will mit dem Naturschutzgroßprojekt „Hamburg, deine Flussnatur“ natürliche Uferstrukturen wiederherstellen und Laichplätze sichern. Vorgesehen sind mehr als 500 Maßnahmen. Die neue Rote Liste liefert dafür eine Priorisierung, aber noch keinen Wirksamkeitsnachweis für jedes einzelne Vorhaben. Welche Arten langfristig profitieren, wird erst der nächste Vergleich belastbar zeigen.
Was die 43 Prozent aussagen – und was nicht
Die Auswertung beruht auf dem Hamburger Artenkataster bis Ende 2024. Sie beschreibt Gefährdung über einen längeren Zeitraum, nicht den Fischbestand an einem einzelnen Angeltag. Hamburg führt Rote Listen als wissenschaftliche Inventar- und Planungshilfe; Schonzeiten, Entnahmefenster und Fangverbote stehen dagegen im Fischerei- und Angelrecht. Verbindlich bleiben außerdem die Gewässerordnung und die Bedingungen des Erlaubnisscheins.
Für Angler zählt jetzt die Trennung von Bestand und Regel
Ein ungewöhnlich guter Fang widerlegt die Einstufung einer Art ebenso wenig wie ein leerer Angeltag sie beweist. Die Liste bündelt viele Beobachtungen und bewertet langfristige Bestands- und Verbreitungstrends. Genau darin unterscheidet sie sich von einem akuten Fischsterben durch Hitze oder einem einzelnen Pegelwert wie beim Rheinpegel Düsseldorf.
Den Befund am eigenen Gewässer richtig nutzen
Regeln separat prüfen: Rote Liste, Schonzeit und Entnahmevorgabe sind verschiedene Instrumente.
Beobachtungen dokumentieren: Auffällige oder seltene Fänge mit Datum, Ort und Foto an Verein oder zuständige Fischereistelle melden.
Wanderkorridore schützen: Ufervegetation, Flachwasserzonen und strukturreiche Bachabschnitte beim Zugang zum Gewässer schonen.
Langfristig vergleichen: Einzelne Fangtage nicht mit einem belastbaren Bestandstrend verwechseln.
Die Bestandsaufnahme ergänzt damit rechtliche Schutzmaßnahmen wie das Aal-Fangverbot an Nord- und Ostsee, ersetzt sie aber nicht. Sie zeigt, an welchen Arten Gewässerschutz messbar wirkt – und wo die Tideelbe als bundesweit wichtiger Durchgang weiter unter Druck steht.
Weitere aktuelle Meldungen zu Fischbeständen, Gewässerschutz und Fangregeln findet ihr in der Rubrik Angeln.
Quellen
Bestandszahlen, Vergleich zu 2015, Gefährdungsursachen und Maßnahmen: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg (BUKEA), 25. August 2026. Ergänzende Arteneinstufungen und Beispiele: NDR Hamburg, 25. August 2026.
Biologie und Habitatansprüche: Bundesamt für Naturschutz – Bachneunauge und Bundesamt für Naturschutz – Groppe. Zur rechtlichen Einordnung: Hamburgs Definition und Funktion Roter Listen sowie Hamburger Angelrecht und geltende Regelwerke.
Bildquellen: Hamburger Elbe und Stadtsilhouette, Tony Webster, CC BY 2.0; Bachneunauge, Julien Renoult, CC BY 4.0; Groppe, Hans Hillewaert, CC BY-SA 4.0. Alle Bilder via Wikimedia Commons und für Web verkleinert.