Ein Wolf hat im Wildpark Johannismühle bei Baruth/Mark ein achtjähriges Mädchen schwer verletzt. Der Angriff geschah am Mittwochmorgen im Gehege der Polarwölfe, also bei einem gehaltenen Tier und nicht bei einem freilebenden Wolf.
Nach Angaben des Landkreises Teltow-Fläming waren drei Kinder vor der regulären Öffnung bei einem Tierpflegertag mit einer Mitarbeiterin im Gehege. Die Mitarbeiterin verhinderte durch schnelles Eingreifen, dass auch die beiden anderen Mädchen verletzt wurden. Ein Rettungshubschrauber flog die Achtjährige gegen 9.30 Uhr in eine Klinik. Die übrigen Beteiligten werden von der Notfallseelsorge betreut. Laut der Nachrichtenagentur dpa ermittelt die Polizei gegen die Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die untere Naturschutzbehörde und das Veterinäramt haben vor Ort eine tierschutzrechtliche Kontrolle durchgeführt. Bei der letzten Kontrolle am 23. Juli 2025 fanden sie keine sicherheitsrelevanten Mängel. Eine fachliche Einschätzung zum Gesundheitszustand und Verhalten des Wolfs oder der beteiligten Wölfe liegt noch nicht vor. Wie viele Tiere beteiligt waren und was mit ihnen geschieht, ist offen.
Für Jäger ist der Fall rechtlich klar abgegrenzt. Wild im Sinne des Jagdrechts sind nach § 1 Bundesjagdgesetz nur wildlebende Tiere. Ein Tier im Tiergarten ist nach § 960 BGB dagegen nicht herrenlos, sondern gehört dem Halter. Über das Tier entscheiden deshalb Halter und Behörden, nicht der Revierinhaber. Ein Fall mit einem freilebenden Wolf ereignete sich im März in Hamburg: Ein Wolf, der sich in eine Einkaufspassage verirrt hatte, verletzte eine Frau. Sie konnte das Krankenhaus nach kurzer ambulanter Behandlung verlassen.
Weiterlesen: Wie oft Wölfe 2025 tatsächlich Nutztiere gerissen haben, steht in unserer Auswertung der Wolfsrisse. Weitere Meldungen zu Wildtieren in der Rubrik Wild & Natur. Wolfsbiologie und Jagdrecht für die Jägerprüfung lernst du in der Jagdkompass-App.
Quelle
Landkreis Teltow-Fläming: Kind in Wildpark Johannismühle durch Wolf verletzt (28.10.2026). Ermittlungen und Uhrzeit: dpa, zitiert nach inFranken.de (29.10.2026). Hamburg-Fall: DBBW/BUKEA, Pressemitteilung vom 06.04.2026. Rechtsgrundlagen: § 1 BJagdG, § 960 BGB.