Im Kreis Herzogtum Lauenburg hat eine Wildkamera mehrere junge Wildkatzen aufgenommen – der erste Hinweis darauf, dass sich die Europäische Wildkatze in Schleswig-Holstein fortpflanzt. Das Bundesland galt seit dem Mittelalter als wildkatzenfrei. Für Jägerinnen und Jäger im Süden des Landes ändert der Fund etwas Handfestes: Schleswig-Holstein erlaubt den Abschuss von Katzen, die weiter als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden. Wo Wildkatzen Junge führen, hängt an dieser Regel nun eine Artbestimmung, die selbst Fachleute selten auf den ersten Blick schaffen.
Mehrere Jungtiere, vermutlich mit Mutter
Die Bilder stammen von einem Jäger, der in seinem Revier im Lauenburgischen eine Wildkamera betreibt. Wie der Landesjagdverband Schleswig-Holstein am 23. Oktober 2026 mitteilte, zeigen sie mehrere Jungtiere und vermutlich auch das Muttertier; eindeutig zuordnen lasse sich die erwachsene Katze allerdings nicht. Bewertet hat die Aufnahmen der Forstzoologe Dr. Norman Stier von der Technischen Universität Dresden. Er stufte sie als fachlich bestätigte Wildkatzen-Hinweise ein.
Verbandsgeschäftsführer Marcus Börner nennt die Aufnahmen einen „bemerkenswerten Hinweis darauf, dass die Wildkatze nicht nur nach Schleswig-Holstein zurückkehrt, sondern sich hier möglicherweise bereits erfolgreich fortpflanzt". Das „möglicherweise" ist ernst gemeint – dazu gleich mehr.
Vom Wildzaun zur Wildkamera: zwei Funde, zwei Beweisstufen
Der Weg der Wildkatze in den Norden lässt sich an zwei Ereignissen ablesen. Im Januar 2026 meldete das Landesamt für Umwelt (LfU) den ersten genetischen Nachweis in Schleswig-Holstein. Jäger Jan Haberkamm hatte im selben Kreis eine Katze aus einem Knotengitterzaun befreit; die Haare, die das Tier am Zaun zurückließ, untersuchte das Senckenberg-Institut in Gelnhausen. Ergebnis: Europäische Wildkatze. LfU-Sprecher Martin Schmidt sprach damals von einem „echten Meilenstein für die Art". Bis dahin lag das nördlichste genetisch belegte Vorkommen in der Lüneburger Heide, die Elbe galt als Barriere.
Die neuen Bilder sind ein anderer Beleg als die Haarprobe. Im deutschen Monitoring von Luchs und Wildkatze werden Hinweise nach den sogenannten SCALP-Kriterien eingestuft, benannt nach einem Alpen-Luchsprojekt:
| Kategorie | Bedeutung | Typische Belege |
| C1 – eindeutiger Nachweis | Art sicher belegt | Genetik aus Haaren, Kot oder Gewebe; untersuchter Totfund |
| C2 – bestätigter Hinweis | von Fachleuten geprüft und anerkannt | Fotos oder Videos, die ein Experte als Wildkatze bestimmt |
| C3 – unbestätigter Hinweis | nicht überprüfbar | Sichtbeobachtung ohne Beleg, unscharfe Kamerabilder |
Der Zaunfund vom Januar ist damit ein C1-Nachweis, die Wildkamerabilder vom Oktober sind C2. Man kann sich den Unterschied wie bei einer Ermittlung vorstellen: Die Haarprobe ist die DNA-Spur am Tatort, das geprüfte Foto die glaubwürdige Aussage einer Zeugin, die den Täter gut gesehen hat. Beides zählt, aber nur eines hält jeder Gegenprüfung stand. Das erklärt die vorsichtige Wortwahl: Ein Foto kann eine Wildkatze sehr wahrscheinlich machen, eine Kreuzung mit der Hauskatze schließt es aber nicht aus. Sicher wird die Fortpflanzung erst, wenn Genetik aus derselben Gegend Jungtiere oder ein Muttertier belegt. Dafür ist nach dem Zaunfund das erste Lockstock-Monitoring im Land angelaufen: Holzpflöcke, die mit Baldrian besprüht werden. Katzen reiben sich daran und hinterlassen Haare, ohne gestört zu werden.
Wo die 200-Meter-Regel auf Wildkatzen trifft
Die Wildkatze unterliegt dem Jagdrecht, hat aber keine Jagdzeit. Sie ist ganzjährig geschont und nach EU-Recht zusätzlich streng geschützt. Eine erlegte Wildkatze ist deshalb kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen Jagd- und Naturschutzrecht.
Gleichzeitig gibt das Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein Jagdschutzberechtigten in § 21 eine Befugnis, die andere Länder abgeschafft haben: Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden, gelten als wildernd und dürfen getötet werden. Ein Nachweis, dass die Katze tatsächlich Wild nachstellt, ist nicht nötig. Wie häufig das geschieht, zeigt der Landesjagdbericht für das Jagdjahr 2023/24, über den t-online berichtete: 2.580 Katzen, davon 660 allein im Kreis Nordfriesland. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben den Katzenabschuss dagegen verboten.
Jagdlich spricht wenig für einen solchen Abschuss, selbst wenn man nur auf das Niederwild schaut. Die Wildkatze ernährt sich überwiegend von Mäusen und anderen Kleinsäugern; Junghasen, Fasanenküken oder Gelege spielen in ihrer Nahrung eine untergeordnete Rolle. Die Regel zielt auf freilaufende Hauskatzen, die ganzjährig und in weit höherer Dichte jagen.
Bisher war das Verwechslungsrisiko in Schleswig-Holstein eine theoretische Frage, weil es keine Wildkatzen gab. Im Kreis Herzogtum Lauenburg ist es das nicht mehr. Junge Wildkatzen, die im Herbst selbstständig werden und neue Streifgebiete suchen, sehen einer getigerten Hauskatze zum Verwechseln ähnlich – besonders in der Dämmerung, durch das Zielfernrohr oder im Wärmebild.
Woran man eine Wildkatze anspricht – und wo das Ansprechen endet
Die Merkmale gehören zum Prüfungsstoff der Wildtierkunde. Im Revier helfen sie, eine Katze als möglicherweise wild einzustufen, nicht aber, sie sicher zu bestimmen.
| Merkmal | Wildkatze | Getigerte Hauskatze |
| Schwanz | buschig, wie abgeschnitten, schwarzes stumpfes Ende | dünner, spitz zulaufend |
| Schwanzringe | wenige, deutlich getrennte dunkle Ringe | oft verwaschen oder ineinanderlaufend |
| Rückenstrich | dunkler Strich endet an der Schwanzwurzel | läuft häufig auf den Schwanz über |
| Fellzeichnung | verwaschen, wenig Kontrast, gelblich-grau | meist kontrastreiche Streifen oder Tupfen |
| Nasenspiegel | hell, fleischfarben | variabel, oft dunkler |
| Gestalt | wirkt durch dichtes Fell kräftiger | schlanker |
Keines dieser Merkmale schließt einen Hybriden aus. Für den Jagdschutz folgt daraus eine einfache Konsequenz: Die Befugnis aus § 21 erlaubt nur den Abschuss von Hauskatzen. Wer nicht sicher ist, dass er keine Wildkatze vor sich hat, hat keine Grundlage für den Schuss.
Für Reviere im Kreis Herzogtum Lauenburg und angrenzend
Katzen auf Distanz konsequent ansprechen; bei Zweifel nicht schießen. Ein verwaschen gezeichnetes Stück mit buschigem, stumpfem Schwanz gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Wildkatze.
Wildkamerabilder von katzenartigen Tieren aufbewahren und mit Datum und Standort an das Wildtier-Kataster Schleswig-Holstein oder die Kreisjägerschaft melden.
Totfunde, etwa nach Wildunfällen, nicht entsorgen, sondern melden: Ein Kadaver liefert einen C1-Nachweis.
Katzen in Fallen grundsätzlich lebend fangen und freilassen, solange die Art nicht zweifelsfrei feststeht.
Begehungsscheininhaber über die neue Lage informieren, denn auch sie können zum Jagdschutz befugt sein.
Was der Fund noch nicht beantwortet
Offen ist zunächst, ob es sich um reine Wildkatzen handelt. Erst Genetik kann klären, ob die Jungtiere von einer Wildkatze stammen und ob Hauskatzen eingekreuzt sind. Unklar ist auch, wie viele Wildkatzen inzwischen nördlich der Elbe leben und auf welchem Weg sie die bisherige Barriere überwunden haben.
Ungeklärt ist schließlich die politische Frage. 2024 sah das Landwirtschaftsministerium keinen Anlass, die 200-Meter-Regel zu ändern. Ob sich daran mit einem Wildkatzen-Vorkommen etwas ändert, etwa durch Ausnahmegebiete oder eine Empfehlung der Jägerschaft, ist bislang nicht bekannt.
Die nächste belastbare Antwort dürften die Haarproben aus dem Lockstock-Monitoring liefern. Zeigen sie mehrere verschiedene Wildkatzen im Lauenburgischen, wäre die Rückkehr nicht mehr ein Einzelgänger-Ereignis, sondern der Beginn einer Population am Nordrand des Verbreitungsgebiets. Wer die gesamte Ausbreitung in Deutschland nachlesen will, findet sie im Beitrag zum Comeback der Wildkatze in Deutschland. Warum verwilderte Hauskatzen dem Artenschutz zusetzen, steht im Beitrag zur DJV-Position zum Weltkatzentag. Wie unterschiedlich die Länder mit gefangenen Katzen umgehen, zeigt der Fall der Katze in der Lebendfalle in Niedersachsen.
Wildkatze, Luchs oder Hauskatze? Die Unterscheidung heimischer Beutegreifer ist fester Bestandteil der Jägerprüfung. In der Jagdkompass-App trainierst du Merkmale, Schutzstatus und Jagdzeiten mit Prüfungsfragen für dein Bundesland. Weitere Meldungen aus der Wildbiologie findest du unter Wild & Natur.
Quelle
Landesjagdverband Schleswig-Holstein: Monitoring der Jägerschaft: Wildkatzen-Nachwuchs in Schleswig-Holstein nachgewiesen (23.10.2026)
BUND / Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein: Wildkatze nach Jahrhunderten zurück im hohen Norden (Januar 2026)
KORA: SCALP-Kategorien
Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein, § 21 Abs. 1 Nr. 2 (Befugnisse der Jagdschutzberechtigten)
t-online: 2.580 Katzen erschossen in Schleswig-Holstein (29.11.2024)
Stand: 24.10.2026