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Katze in der Lebendfalle: In Niedersachsen zählt die Fundbehörde, nicht die 350-Meter-Regel

Eine gefangene Katze ist nicht automatisch ein Fall für den Jagdschutz. Niedersachsen trennt Töten im Revier und Übergabe als Fundtier klar.

LMLauritz Maaßen02. September 2026Niedersachsen, Jagdrecht, Katze
Katze in der Lebendfalle: In Niedersachsen zählt die Fundbehörde, nicht die 350-Meter-Regel

Gerät in Niedersachsen eine Katze in eine Lebendfalle, entscheidet nicht die Entfernung zum nächsten Wohnhaus über ihr Schicksal: Das Tier soll zur kommunalen Fundbehörde. Die bekannte 350-Meter-Regel greift nur in einer anderen Situation – bei einer wildernden, erkennbar verwilderten Hauskatze im Jagdrevier.

SituationMaßgebliche Folge
Katze sitzt lebend in einer FalleFundbehörde beziehungsweise Ordnungsamt kontaktieren und Übergabe abstimmen
Hauskatze läuft frei im RevierTöten ist nur zulässig, wenn sie wildert, erkennbar verwildert ist und sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befindet
Herkunft oder Rechtslage ist unklarTier sichern, zuständige Behörde anrufen und keine irreversible Entscheidung treffen

Der Fang beendet nicht die Prüfung, sondern ändert den Rechtsweg

Der aktuelle Streit dreht sich um die Kostenfolge dieser Trennung. Rundblick Niedersachsen berichtete am 27. August 2026, die CDU-Landtagsfraktion warne vor zusätzlichen Katzen in kommunalen Tierheimen. Ausgangspunkt ist die vom Landwirtschaftsministerium bestätigte Vollzugsauslegung, eine lebend gefangene Hauskatze als Fundtier an die Gemeinde abzugeben. Für Jäger liegt die entscheidende Information vor der politischen Debatte: Eine Katze in der Falle darf nicht allein deshalb getötet werden, weil der Fallenstandort außerhalb des 350-Meter-Radius liegt.

Das seit dem 26. Juni 2026 geltende Landesjagdgesetz formuliert drei Voraussetzungen gemeinsam. Nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 dürfen Jagdschutzberechtigte nur wildernde Hauskatzen töten, die erkennbar verwildert sind und sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden. Der Gesetzeswortlaut regelt die bereits gefangene Katze dagegen nicht ausdrücklich. Die Fundtier-Abgabe stützt das Ministerium auf das Fund- und Tierschutzrecht; diese Linie war schon in einem Runderlass vom 11. November 2025 angelegt und wird durch die aktuelle Kostenkontroverse erneut praktisch wichtig.

Hauskatze sitzt in einer Drahtgitter-Lebendfalle
Eine gefangene Hauskatze ist nach der niedersächsischen Vollzugsauslegung als Fundtier zu behandeln. Das Foto zeigt eine TNR-Maßnahme der US-Luftwaffe in Südwestasien und dient als Symbolbild. Foto: Senior Airman Racheal E. Watson / U.S. Air Force, gemeinfrei via Wikimedia Commons, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:USAF_cares_for_a_captured_cat,_in_Asia,_in_2015.jpg

So bleibt der Ablauf nachvollziehbar

  • Fallenstandort, Uhrzeit und Zustand dokumentieren.

  • Fundbehörde oder Ordnungsamt der Gemeinde anrufen und Übergabe, Erreichbarkeit sowie Transportweg abstimmen.

  • Katze tierschutzgerecht sichern und unnötiges Öffnen oder Umsetzen der Falle vermeiden.

  • Nicht allein nach Fellzeichnung oder Verhalten urteilen: Eigentum, Verwilderung und Wildkatzen-Verwechslung lassen sich vor Ort oft nicht sicher klären.

  • Bei abweichender Behördenanweisung Namen und Zeitpunkt notieren. Die kommunale Praxis ist noch nicht landesweit als einheitlicher Ablauf veröffentlicht.

20 Millionen Euro lösen die laufende Kostenfrage nicht automatisch

Niedersachsen hat aus einem auf zehn Jahre angelegten Sondervermögen 20 Millionen Euro für Investitionen in Tierheime und Wildtierauffangstationen vorgesehen. Nach der Haushaltsrede der Landwirtschaftsministerin ist das Geld vor allem für energetische Sanierungen und andere Infrastruktur bestimmt. Die Zuständigkeit für Fundtiere liegt bei den Gemeinden. Damit beantwortet die Förderung nicht automatisch, wer zusätzliche Unterbringungs-, Transport- oder Versorgungskosten in jedem Einzelfall trägt.

Wie viele Katzen durch diese Vollzugslinie tatsächlich zusätzlich bei Kommunen ankommen, ist bislang nicht belastbar veröffentlicht. Ebenso fehlt eine öffentlich zugängliche landesweite Handreichung mit Übergabezeiten und einheitlichen Ansprechpartnern. Genau diese offenen Punkte machen die Kostenwarnung politisch relevant, ändern aber nicht die sichere Grundregel für den Fallensteller: erst die Fundbehörde einbinden, dann handeln.

Wald im Landschaftsschutzgebiet bei Heeßel in Niedersachsen
Niedersachsen umfasst stadtnahe und ländliche Reviere mit unterschiedlichen kommunalen Ansprechpartnern. Das Landschaftsschutzgebiet bei Heeßel im Landkreis Cuxhaven ist ein Ortsmotiv aus dem betroffenen Bundesland, jedoch ohne Bezug zu einem konkreten Katzenfund. Foto: Nightflyer / Wikimedia Commons (CC BY 3.0), https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Niedersachsen,_Hee%C3%9Fel,_Landschaftsschutzgebiet_NIK_2713.JPG

Hauskatze, verwilderte Hauskatze und Wildkatze nicht vermischen

Die Rechtsfrage des aktuellen Falls betrifft Hauskatzen. Die Europäische Wildkatze ist eine eigene, streng geschützte Art; eine sichere Unterscheidung nach einem kurzen Blick ist selbst für Erfahrene schwierig. Unsere Einordnung zur Rückkehr der Wildkatze erklärt die Artmerkmale und Schutzlage. Der Beitrag zu verwilderten Hauskatzen und Artenschutz ordnet dagegen Prädationsdruck, Kastration und Monitoring ein. Weitere aktuelle Entscheidungen stehen in der Rubrik Recht.

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Quellen

Aktueller Anlass ist die Meldung von Rundblick Niedersachsen vom 27. August 2026. Den Wortlaut der drei gemeinsamen Voraussetzungen enthält das Niedersächsische Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 44 vom 25. Juni 2026; die amtliche Übersicht des Landwirtschaftsministeriums erläutert die Novelle. Die Landesjägerschaft Niedersachsen dokumentiert die ministerielle Klarstellung zur Fundtier-Abgabe; das Ministerium erklärt ergänzend die allgemeine Zuständigkeit der Gemeinden für Fundtiere. Zweck und Grenze der 20-Millionen-Euro-Förderung ergeben sich aus der Haushaltsrede des Ministeriums.

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