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Schwarzwild ansprechen: Warum braune Stücke vor schwarzen fallen

Frischling, Überläufer, Bache oder Keiler: Streifen, Schwartenfarbe und Rottenbild verraten die Altersklasse. Die führende Bache mit gestreiften Frischlingen schützt das Bundesjagdgesetz.

LMLorena de MarcoSchwarzwild, Ansprechen, Frischling

Schwarzwild ansprechen heißt zuerst auf Streifen und Farbe achten. Gestreifte Frischlinge sind höchstens vier bis fünf Monate alt, und ihre Bache ist nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz tabu. Braune Stücke ohne Streifen sind meist Frischlinge, schwarze Stücke Überläufer, Bachen oder Keiler. Auf der Drückjagd gilt deshalb die Faustregel des Landesjagdverbands Baden-Württemberg: Frischlinge vor Bachen, braune Stücke vor schwarzen.

Fünf Altersklassen und ihre Erkennungszeichen

Die Jägersprache teilt Schwarzwild nach Lebensjahr und Geschlecht ein. Junge Wildschweine heißen bis zum Alter von einem Jahr Frischlinge, im zweiten Lebensjahr Überläufer, getrennt in Überläuferbache und Überläuferkeiler. Danach heißt das männliche Stück Keiler, das weibliche Bache. Einen starken Keiler ab dem fünften oder sechsten Lebensjahr nennt die Jägersprache Basse oder Hauptschwein.

KlasseAlterWoran du sie erkennst
Frischling, gestreiftbis etwa 4 bis 5 Monatevier bis fünf gelbliche Längsstreifen auf brauner Schwarte
Frischling, braunbis zum Ende des ersten LebensjahrsStreifen verschwunden, Schwarte braun, deutlich kleiner als die Bachen der Rotte
Überläuferzweites Lebensjahrohne Streifen, größer als die Frischlinge der Rotte; Überläuferkeiler verlassen mit etwa 18 Monaten die Rotte
Bacheab dem dritten Lebensjahrführt die Rotte, die erfahrenste Bache ist die Leitbache; bis etwa 150 Kilogramm
Keilerab dem dritten Lebensjahrältere Keiler ziehen meist allein; Gewaff im Unterkiefer, verdickte Schulterpartie (Schild); bis etwa 200 Kilogramm

Die Gewichte sind Durchschnittswerte für Mitteleuropa, wie sie die Wikipedia zum Wildschwein angibt. Beim Keiler werden die Eckzähne des Unterkiefers, das Gewaff, normalerweise 20 Zentimeter lang, von denen höchstens zehn Zentimeter aus dem Kiefer ragen. Das Schild ist eine verdickte, verfilzte Schwarte über den Schultern älterer Keiler, die nach Angaben der Deutschen Wildtier Stiftung als zusätzliche Schutzschicht wirkt.

Die Rotte selbst ist ein Familienverband. Der Fragenkatalog zur Jägerprüfung in Baden-Württemberg hält fest, dass eine erfahrene Leitbache die Rotte führt und diese aus Bachen, Frischlingen und Überläufern besteht. Ältere Keiler sind demnach meist Einzelgänger.

Gestreifte Frischlinge schützen ihre Bache

Bundesrechtlich hat Schwarzwild keine Schonzeit. § 1 Abs. 2 der Bundes-Jagdzeitenverordnung gibt die Jagd auf Schwarzwild ganzjährig frei, ausdrücklich unter dem Vorbehalt von § 22 Abs. 4 BJagdG. Dieser Absatz bestimmt, dass in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen, auch bei Wild ohne Schonzeit. Wer dagegen verstößt, begeht nach § 38 BJagdG eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht ist, bei Fahrlässigkeit mit bis zu einem Jahr. Die Länder können die Jagdzeiten nach § 22 Abs. 1 BJagdG abkürzen.

Wann eine Bache nicht mehr „notwendig" ist, beantwortet die gemeinsame Empfehlung des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, der Wildforschungsstelle und des Landesjagdverbands Baden-Württemberg zum Muttertierschutz. Die Säugezeit dauere beim Wildschwein drei bis vier Monate, an ihrem Ende verschwinde die Frischlingsstreifung allmählich. Ein Verstoß gegen § 22 Abs. 4 liege nur vor, wenn eine Bache erlegt wird, die noch deutlich gestreifte Frischlinge hat. Im Revier zeigt dir also die Streifung der Frischlinge, ob die Bache unter § 22 Abs. 4 fällt.

Den Begriff „führend" hält die Empfehlung für missverständlich. Führend sei eine Bache fast das ganze Jahr, solange sie ihren Nachwuchs nicht verloren hat. Darüber hinaus empfehlen die drei Stellen, eine Bache auch mit nicht mehr gestreiften Frischlingen zu schonen, wenn keine andere Bache der Rotte die Führung übernehmen kann.

Brauner Frischling ohne Streifen: Die Jugendzeichnung ist verschwunden, das Stück ist also älter als vier bis fünf Monate und von der Milch der Bache unabhängig. Foto: Kemal Berkay Dogan / Unsplash+ License

Einen festen Termin, ab dem alle Bachen bedenkenlos frei sind, gibt es laut der Empfehlung nicht. Schwarzwild frischt über viele Monate verteilt und nicht selten zur Unzeit, außerdem können schon Überläufer Frischlinge haben. Die geringste Gefahr, versehentlich eine Milch gebende Bache zu erlegen, bestehe zwischen Mitte November und Mitte Januar. Diese Wochen seien deshalb der günstigste Zeitraum für Drückjagden auf alle Altersklassen.

Reihenfolge in der Rotte auf der Drückjagd

Für das Fernglas sei die Zeit auf der Drückjagd oft zu kurz, heißt es in den Empfehlungen des Landesjagdverbands Baden-Württemberg zur Bewegungsjagd. Schützen sollen deshalb über die Zieloptik ansprechen können; wer das nicht kann, verzichtet auf den Schuss. Für Schwarzwild gibt der Verband zwei Regeln vor. Grobe Sauen, vermutlich Leitbachen, und einzeln kommende starke Stücke, die nicht eindeutig als Keiler anzusprechen sind, lässt der Schütze laufen. Eine feste Gewichtsgrenze setzt der Verband dabei ausdrücklich nicht. Grundsätzlich gilt: Frischlinge vor Bachen, braune Stücke vor schwarzen.

Für die Rotte, die vor deinem Stand anwechselt, nennt die Muttertierschutz-Empfehlung vier Fälle. Kommt eine Bache mit Frischlingen, werden nur Frischlinge erlegt. Bei einer gemischten Rotte aus mehreren Bachen, Überläufern und Frischlingen ohne Streifen dürfen auch und vorrangig mittelstarke Stücke fallen. Läuft in der gemischten Rotte ein gestreifter Frischling mit, bleibt es bei Frischlingen. Einzelstücke verlangen besondere Vorsicht und genaues Ansprechen.

Gemischtes Rottenbild: Ein großes, dunkles Stück zwischen braunen Jungtieren. Nach der Faustregel des Landesjagdverbands Baden-Württemberg fallen hier zuerst die braunen Stücke. Foto: Haberdoedas / Unsplash+ License

Dass Frischlinge vorrangig fallen, hat einen wildbiologischen Grund. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft führt unter den Leitsätzen von Staatsministerium, Landesjagdverband, Bauernverband und Waldbesitzerverband den ganzjährigen Abschuss von Überläufern und vor allem von Frischlingen auf, ohne Rücksicht auf ihre körperliche Stärke. Die Leitbachen sollen dabei möglichst geschont werden, heißt es dort.

Keiler oder Bache beim einzelnen Stück

Das einzelne starke Stück ist der schwierigste Fall. Ältere Keiler ziehen meist allein, doch auch eine Bache kann kurz vor dem Frischen allein unterwegs sein. Der bayerische Fragenkatalog fragt genau das ab: Die Bache sondere sich vor dem Frischen von der Rotte ab. Ein einzelnes Stück ist also nicht automatisch ein Keiler.

Für den Keiler sprechen das sichtbare Gewaff, der massige Vorderkörper mit Schild und der Pinsel, das Haarbüschel am Geschlechtsteil unter dem Bauch. Für die Bache spricht das Gesäuge, also die Zitzenreihe am Bauch. Bleibt keines dieser Merkmale eindeutig, greift die Regel des Landesjagdverbands Baden-Württemberg: Das Stück läuft.

Drei Fehler, die zu Fehlabschüssen führen

Der häufigste Fehler ist das Gewicht als Maßstab. Der Fragenkatalog in Baden-Württemberg wertet „Frischlinge unter 10 kg" als falsche Antwort auf die Frage, welche Stücke auf Drückjagden nicht geschossen werden dürfen. Geschützt ist die führende Bache mit gestreiften Frischlingen, und der Katalog verlangt ausdrücklich das Erlegen von Frischlingen ungeachtet ihrer körperlichen Stärke.

Der zweite Fehler ist die Annahme, ein Überläufer könne nicht führen. Laut der Muttertierschutz-Empfehlung haben auch Überläuferbachen bereits Frischlinge. Der bayerische Katalog fügt hinzu, dass im Februar geborene Frischlinge noch im selben Jahr rauschig werden können.

Der dritte Fehler ist der Schuss auf das stärkste Stück der Rotte. Erlegte Leitbachen und führende Stücke nennt der Landesjagdverband Baden-Württemberg ausdrücklich als Fehlabschüsse, die der Jagdleiter beim Streckelegen ansprechen soll.

Das fragt die Prüfung

Der Fragenkatalog des bayerischen Landwirtschaftsministeriums fragt in Sachgebiet 2, in welchem Alter Frischlinge ihre Jugendstreifen verlieren: mit etwa vier bis fünf Monaten. Die Bache säuge die Frischlinge bis etwa zum vierten Monat. Überläuferkeiler sondern sich nach demselben Katalog mit etwa 18 Monaten von der Rotte ab. Sachgebiet 3 fragt, welche Stücke bei Drückjagden auf Schwarzwild nicht geschossen werden dürfen. Richtig ist allein die führende Bache mit gestreiften Frischlingen. Der Katalog in Baden-Württemberg will zusätzlich wissen, welche Stücke aus wildbiologischen Gründen vorrangig zu bejagen sind. Richtig sind die Frischlinge.

Merksätze zum Schwarzwild

  • Streifen am Frischling heißen: Finger weg von der Bache.

  • Braun vor schwarz, Frischling vor Bache, die Leitbache läuft.

  • Ein einzelnes starkes Stück ohne sicheres Keilermerkmal bleibt unbeschossen.

Dieselbe Reihenfolge aus Merkmal, Altersklasse und Gegenprobe gilt beim Ansprechen des Rehbocks. Wie Stände, Freigabe und Sicherheit auf der Gesellschaftsjagd geregelt sind, erklärt der Beitrag zur Organisation der Drückjagd. Die Fährte der Sau mit dem abgedrückten Geäfter zeigt der Artikel Trittsiegel bestimmen, weitere Artporträts sammelt die Rubrik Wild & Natur.

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Quellen

  • Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Wildforschungsstelle und Landesjagdverband Baden-Württemberg: „Zum Muttertierschutz bei Schwarzwild und Rehwild", gemeinsame Empfehlung: zum PDF

  • Landesjagdverband Baden-Württemberg: Empfehlungen zur Bewegungsjagd: zum PDF

  • Bundesjagdgesetz, § 22 Jagd- und Schonzeiten: gesetze-im-internet.de und § 38 Strafvorschriften: gesetze-im-internet.de

  • Verordnung über die Jagdzeiten, § 1: gesetze-im-internet.de

  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Fragenkatalog zur Jägerprüfung, Sachgebiet 2: zum PDF, Sachgebiet 3: zum PDF

  • Landesjagdverband Baden-Württemberg: Prüfungsfragen und Antworten, 1. und 3. Prüfungsfach, Fassung vom 12. Juli 2021: Fach 1, Fach 3

  • Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft: LWF aktuell 35, „Schwarzwild in Bayern": zum PDF

  • Wikipedia: Wildschwein: zum Artikel

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