Jagdkompass
Wild & NaturArtenschutz

Katzenkastration in Niedersachsen: Ab 5. November kostenlos für Streuner – die Pflicht für Freigänger liegt noch im Entwurf

Über 200.000 Euro für freilebende Hauskatzen, bis voraussichtlich 15. Dezember. Anmelden dürfen nur Tierschutzvereine und Futterstellen – und eine Katzenverordnung ist in Arbeit.

LMLorena de MarcoNiedersachsen, Hauskatze, Katzenkastration

Die Katzenkastration in Niedersachsen startet am 5. November in die nächste Runde: Bis voraussichtlich 15. Dezember lassen Tierschutzvereine, Tierheime und Betreuer von Futterstellen freilebende Hauskatzen in teilnehmenden Tierarztpraxen kostenlos kastrieren. Für Halter von Freigängern bleibt es vorerst ein Appell. Eine Verordnung, die Kastration, Chip und Registrierung vorschreiben soll, liegt aber schon im Entwurf vor.

Mehr als 200.000 Euro, aber kein Geld für jeden Kater

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Aktion am 29. Oktober angekündigt. Das Land gibt knapp 70.000 Euro. Der Landestierschutzverband Niedersachsen im Deutschen Tierschutzbund stockt gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen auf, sodass insgesamt mehr als 200.000 Euro bereitstehen. Federführend begleitet der Landesverband die Aktion; Tierarztpraxen, die mitmachen wollen, bekommen die Unterlagen gesondert.

PunktStand der Aktion 2026
Zeitraum5. November bis voraussichtlich 15. Dezember 2026
Welche Tierefreilebende Hauskatzen (Streunerkatzen), keine Besitzerkatzen
Wer anmeldetTierschutzvereine, Tierheime, ehrenamtliche Futterstellenbetreuer
Kostenkostenfrei in teilnehmenden Tierarztpraxen
Budgetknapp 70.000 Euro Land, insgesamt über 200.000 Euro
Bilanz bisherrund 21.000 kastrierte Streunerkatzen in acht Jahren
Kontaktinfo@tierschutzniedersachsen.de

Das Enddatum ist ausdrücklich nur ein voraussichtliches. Der Bedarf sei so hoch, dass das Geld wie in den Vorjahren schnell aufgebraucht sein könne. Wer eine Kolonie kennt, sollte deshalb in den ersten Tagen handeln.

Streunerkatzen im Revier: so kommt die Kastration in Gang

  • Futterstellen und Kolonien im Revier dem örtlichen Tierschutzverein melden. Selbst anmelden können Jäger nur, wenn sie eine Futterstelle betreuen.

  • Früh melden: Das Budget kann vor dem 15. Dezember erschöpft sein.

  • Eigene Freigänger vor dem ersten Freigang kastrieren und chippen lassen. Die Aktion zahlt dafür nicht.

  • Katze in der Lebendfalle nicht nach der 350-Meter-Regel beurteilen, sondern die Fundbehörde der Gemeinde einschalten.

Erst ein Chip mit Registrierung macht aus einer Katze im Revier eine Katze mit bekanntem Halter. Genau diese Kennzeichnung soll die geplante Katzenverordnung für Freigänger vorschreiben. Foto: Delusion23 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0), https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cat_with_microchip_implant.JPG

Warum die Aktion allein die Streunerzahl nicht senkt

Die Aktion behandelt die Folgen, die Ursache bleibt. Nach Darstellung des Landes tragen unkastrierte Freigänger aus Privathaushalten wesentlich dazu bei, dass die Zahl der Streunerkatzen wächst. Die Landestierschutzbeauftragte Julia Pfeiffer-Schlichting sagt es deutlich: Ohne verbindliche Regeln kämpften Katzenschützer vielerorts „einen kaum zu gewinnenden Kampf“. Sie hält eine landesweite Verordnung mit Pflicht zu Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängern für nötig.

Die Rechtsgrundlage dafür steht im Bund. Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes erlaubt den Landesregierungen, per Verordnung Gebiete festzulegen, in denen der freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt wird und Halter ihre Freigänger kennzeichnen und registrieren lassen müssen. Die Länder können diese Befugnis an andere Behörden weitergeben, etwa an Kommunen.

Hannover, Leineschloss mit Landtag an der Leine: Eine Katzenverordnung nach Paragraf 13b Tierschutzgesetz erlässt die Landesregierung als Rechtsverordnung, ein Landtagsbeschluss ist dafür nicht nötig. Foto: Fred Romero / Wikimedia Commons (CC BY 2.0), https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hannover_-_Leineschloss-Nieders%C3%A4chsischer_Landtag.jpg

Was am Verordnungsentwurf noch offen ist

Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, also in der Prüfung zwischen den Ministerien. Veröffentlicht ist er nicht. Unklar ist deshalb, ob die Pflicht landesweit gelten soll oder nur in Gebieten mit nachgewiesen hoher Katzendichte, wie es Paragraf 13b voraussetzt. Offen sind auch Übergangsfristen, Kontrollen und ein Zeitplan. Das Land erwartet mittelfristig weniger volle Tierheime und geringere Kosten für die Kommunen.

Chip statt Rätselraten: warum die Verordnung den Jagdschutz berührt

Für Jäger zählt vor allem, ob sich der Halter einer Katze feststellen lässt. Seit dem 26. Juni 2026 erlaubt das Niedersächsische Jagdgesetz das Töten einer Hauskatze nur noch, wenn sie wildert, erkennbar verwildert ist und sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhält. Eine lebend gefangene Katze geht dagegen als Fundtier an die Gemeinde. Wie das in der Praxis abläuft, erklärt unser Beitrag zur Katze in der Lebendfalle. Mit Chippflicht wären „verwildert“ und „vermisst“ deutlich leichter zu unterscheiden.

Für Bodenbrüter und Niederwild zählt jede Katze, die sich nicht mehr fortpflanzt. Wie groß der Prädationsdruck freilaufender Hauskatzen ist, ordnet der Beitrag zu verwilderten Hauskatzen und Artenschutz ein. Bei grau getigerten Tieren im Wald lohnt außerdem ein zweiter Blick: Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt in viele Regionen zurück. Weitere Themen rund um Wildtiere stehen in der Rubrik Wild & Natur.

Jagdschutz gehört zur Jägerprüfung: Mit der Jagdkompass-App lernst du Jagdrecht, Wildtierkunde und Naturschutz in kurzen Einheiten und prüfst dein Wissen mit den echten Prüfungsfragen deines Bundeslandes.

Quellen

Zeitraum, Budget, Bilanz und Zitate stammen aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 29. Oktober 2026. Den Wortlaut der Verordnungsermächtigung enthält § 13b Tierschutzgesetz. Die 350-Meter-Regel steht im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 44 vom 25. Juni 2026; die Zuständigkeit der Gemeinden für Fundtiere erläutert das Ministerium unter Umgang mit Fundtieren.

Teilen:WhatsAppFacebookX