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Schnellabschuss beim Wolf: Niedersachsen meldet die ersten zwei Erlegungen – wo und von wem, bleibt sechs Wochen offen

Nach 18 Verfahren ohne Treffer bestätigt das Land zwei per Schnellabschuss erlegte Wölfe. Ort, Zeit und Schützen hält es zurück – selbst die Landesjägerschaft wusste zunächst nichts.

LMLauritz MaaßenWolf, Jagdrecht, Niedersachsen

Zum ersten Mal hat ein Schnellabschuss in Niedersachsen einen Wolf zur Strecke gebracht – genauer: zwei. Mehr als diese Zahl gibt das Land vorerst nicht preis. Wo, wann und von wem die Wölfe erlegt wurden, erfahren Jäger und Öffentlichkeit frühestens sechs Wochen nach dem Rissereignis, das den Abschuss ausgelöst hat.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium bestätigte die beiden Abschüsse am 2. Oktober 2026 auf Nachfrage und vermerkt sie seither in seiner öffentlichen Verfahrensübersicht. Dort stehen zugleich 18 beendete Schnellabschussverfahren aus dem Zeitraum vom 30. April bis 21. September – und keines davon endete mit einem erlegten Wolf. Die beiden Erlegungen stammen also aus Verfahren, die noch nicht veröffentlicht sind.

18 Verfahren ohne Treffer, dann zwei auf einmal

PhaseRechtsgrundlageVerfahrenRadius um den RissortErgebnis
30.04. – 01.08.2026Paragraf 22d Bundesjagdgesetz, zuerst über das alte Landesjagdgesetz10achtmal 1 km, einmal 3 km, einmal eingezäuntes Arealkein Wolf erlegt
04.07. – 21.09.2026Managementplan des Landes83 kmkein Wolf erlegt
bestätigt am 02.10.2026Managementplan des Landesnicht bekanntnicht bekanntzwei Wölfe erlegt

Ein Muster fällt auf: Seit der Managementplan gilt, ordnet das Land drei Kilometer an, zuvor war es meist einer. Der Plan sieht für den Schnellabschuss einen Radius von mindestens drei und höchstens 20 Kilometern vor; freigegeben sind dazu stets alle Reviere, die der Kreis anschneidet, auf ganzer Fläche. Ob die größere Fläche den Ausschlag gegeben hat, lässt sich ohne die Verfahrensdaten nicht sagen.

Den Schnellabschuss führen Jäger in den freigegebenen Revieren aus. Wer die beiden Wölfe in Niedersachsen erlegt hat, ist bisher nicht bekannt. Foto: Adrian Infernus / Unsplash+ License

Warum das Land sechs Wochen schweigt

Die Wartezeit ist kein Sonderfall, sondern Regel: Jedes Schnellabschussverfahren wird erst sechs Wochen nach dem Riss beziehungsweise nach der Freigabe veröffentlicht, ausdrücklich wegen „schutzbedürftiger Interessen Dritter". Auch erfolglose Verfahren erscheinen erst dann. Die genauen Grenzen der Jagdgebiete veröffentlicht das Land nie; die Jagdausübungsberechtigten der betroffenen Reviere werden direkt informiert.

Bemerkenswert ist, wer diesmal nicht informiert war. Die Landesjägerschaft Niedersachsen wusste nach einem Bericht der Fachzeitung Land & Forst zunächst nichts von den Abschüssen; ihr Wolfsbeauftragter verwies darauf, dass Land und Landesjägerschaft bei Wolfsabschüssen eigentlich zusammenarbeiten. Ein Jäger nannte dort als Grund für die Zurückhaltung die Sorge vor Reaktionen radikaler Tierrechtsaktivisten.

Was für Reviere im Schnellabschussgebiet gilt

Ausgelöst wird ein Schnellabschuss, wenn ein von der Landwirtschaftskammer beauftragter Rissgutachter feststellt, dass ein Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Wolf zurückgeht und trotz zumutbarem Herdenschutz eingetreten ist. Ziel ist der schadstiftende Wolf – die Jagd endet aber, sobald im Gebiet irgendein Wolf erlegt ist, spätestens nach sechs Wochen. Eine vorherige Genprobe ist nicht Voraussetzung.

Wenn dein Revier in einem Freigabegebiet liegt

  • Maßgeblich ist die Mitteilung der Jagdbehörde an dich, nicht die öffentliche Liste – die erscheint erst Wochen später.

  • Vor jedem Ansitz klären, ob das Verfahren noch läuft: Mit dem ersten erlegten Wolf im Gebiet erlischt die Freigabe für alle.

  • Erlegung und Totfund eines Wolfs sind nach Paragraf 22d Bundesjagdgesetz anzeigepflichtig – unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

  • Keine Fotos, Ortsangaben oder Streckenberichte in sozialen Medien: Das Land hält diese Daten zum Schutz der Beteiligten bewusst zurück.

Daneben läuft das Interventionsgebiet Werlte in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg, in dem seit dem 6. August ein ganzes Rudel entnommen werden darf. Dort gilt die Jagdzeit vorerst bis zum 31. Oktober; die Landesregierung will sie per Verordnung auf November bis Ende Februar, für Jungwölfe auf Juli bis Ende Februar, umstellen. Landesweit dürfen im Jagdjahr 2026/27 höchstens 27 erwachsene Wölfe entnommen werden.

Heidschnucken bei Neuenkirchen im Heidekreis: Auch hier lief im Sommer ein Schnellabschuss nach einem Riss, vom 21. Juli bis 1. September 2026 – ohne Erlegung. Foto: Oxfordian Kissuth / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Weidetierhalter sehen einen Wendepunkt, Naturschützer eine Fehlsteuerung

Landvolk Niedersachsen

Vizepräsident Jörn Ehlers wertet die Abschüsse als Zeichen, dass der Managementplan greift: „Für unsere Weidetierhalter ist entscheidend, dass auf Wolfsrisse und auffälliges Verhalten endlich schneller und wirksamer reagiert werden kann."

NABU und Landestierschutzverband

Beide Verbände hielten den Kurs des Landes schon zum Start des Managementplans im Juli für falsch gewichtet. Eine Reaktion auf die beiden Abschüsse liegt noch nicht vor. Sie fordern Herdenschutz als vorrangige Maßnahme, kleinere Radien, kürzere Fristen und eine genetische Identifizierung, bevor ein bestimmter Wolf als Schadstifter gilt.

Was erst nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist feststeht

Offen ist, ob beide Wölfe aus einem Verfahren stammen oder aus zwei, in welchen Landkreisen sie fielen und ob einer davon das Tier war, das den Riss verursacht hat. Ob genetische Proben genommen wurden und was sie ergeben, ist ebenfalls nicht bekannt. Eine Stellungnahme der Schützen gibt es nicht. Antworten liefert erst der Eintrag in der Übersicht des Ministeriums, sechs Wochen nach dem jeweiligen Riss beziehungsweise der Freigabe.

Wie das Instrument in den ersten Monaten an seinen eigenen Fristen scheiterte, zeigt unsere Bilanz der ersten 15 Schnellabschüsse. Dass Freigaben auch vor Gericht kippen können, belegen die Verfahren im Oberallgäu und im Lahn-Dill-Kreis. Weitere Urteile und Gesetzesänderungen sammeln wir in der Rubrik Recht.

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Quelle

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