Seit diesem Donnerstag verhandelt das Amtsgericht Ludwigslust einen Jagdunfall, der im Januar 2025 einen 48 Jahre alten Jäger das Leben gekostet hat. Angeklagt ist ein befreundeter Mitjäger, Anfang 50, wegen fahrlässiger Tötung. Zwischen den beiden Hochsitzen lagen rund 200 Meter, es war Abend und bereits dunkel – und genau daran entscheidet sich der Fall.
Worüber in Ludwigslust nicht entschieden wird
Es geht nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor, und dieser Vorwurf fragt nicht, ob jemand einen Menschen treffen wollte. Er fragt, ob der Schuss unter diesen Bedingungen überhaupt hätte fallen dürfen.
Zwei Hochsitze, rund 200 Meter, kein Büchsenlicht
Der Vorfall ereignete sich nach Mitteilung des Amtsgerichts im Januar 2025 bei einer Gemeinschaftsjagd bei Mustin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Beide Männer stammen aus dem Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen und kannten sich; jeder saß auf einem eigenen Hochsitz. Die Kugel traf den 48-Jährigen in den Hals, er war sofort tot.
Ein waffentechnisches Gutachten des Landeskriminalamts ordnete den Schuss der Waffe des Angeklagten zu. Der sagte bei den Ermittlungen aus, er habe geglaubt, auf Wild zu zielen. Damit steht die Frage im Raum, die jeder Ansitzjäger kennt: Was genau hat er gesehen, bevor er abgezogen hat – und hat das gereicht?
Der entscheidende Satz steht nicht im Strafgesetzbuch
§ 222 StGB stellt die fahrlässige Tötung unter Strafe und reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Was im Einzelfall fahrlässig ist, definiert die Norm aber nicht. Dafür schauen Gerichte auf die anerkannten Sorgfaltsregeln des jeweiligen Fachgebiets – bei der Jagd auf die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Deren § 3 formuliert den Maßstab in einem Satz: Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Beim Kugelschuss kommt der ausreichende Kugelfang hinzu. Beides sind Bringschulden des einzelnen Schützen, nicht der Jagdleitung – und sie lassen sich nicht teilen: Wer nicht sicher ansprechen kann, also Wildart, Stück und Umfeld nicht zweifelsfrei erkennt, hat die Antwort bereits. Wie eng Gerichte diesen Maßstab auslegen, zeigt ein Fall aus Baden-Württemberg, in dem schon ein fehlender Kugelfang über den Jagdschein entschied.
Warum die erlaubte Nachtjagd den Maßstab nicht absenkt
Auf Schwarzwild darf in Deutschland auch nachts gejagt werden – das Nachtjagdverbot des Bundesjagdgesetzes nimmt Schwarzwild und Raubwild ausdrücklich aus, während etwa Rehwild tabu bleibt. Seit der Waffenrechtsnovelle 2020 ist außerdem Nachtzieltechnik für die Schwarzwildjagd grundsätzlich zulässig, mit landesrechtlichen Unterschieden. Wer sich über die Grenzen unsicher ist, findet die Systematik in unserer Übersicht dazu, ob Jäger nachts schießen dürfen.
Diese Erlaubnis verschiebt allerdings nur, wann gejagt werden darf – nicht, wie sorgfältig angesprochen werden muss. Ob im konkreten Fall Nachtsicht- oder Wärmebildtechnik im Spiel war, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben von Gericht und Staatsanwaltschaft nicht hervor. Es ist eine der Fragen, die die Beweisaufnahme klären muss.
Was eine Verurteilung über die Strafe hinaus auslöst
Für Jägerinnen und Jäger ist der strafrechtliche Teil oft nicht der folgenreichste. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung berührt die jagdrechtliche und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit – und damit Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Wie das in der Praxis endet, hat ein niedersächsisches Verfahren gezeigt, in dem ein Bewährungsurteil nach einem Jagdunfall weitreichende Folgen für den Verurteilten hatte.
Die Haftungsseite ist dagegen abgesichert: Ohne Jagdhaftpflichtversicherung wird in Deutschland kein Jagdschein ausgegeben. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Deckung von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden – Beträge, die angesichts realer Schadensfälle als Untergrenze gelten und von vielen Verbandsversicherungen deutlich überschritten werden. Fahrlässig verursachte Schäden sind der Regelfall, für den diese Versicherung existiert.
Vor dem nächsten Ansitz abhaken
Standorte aller Mitjäger vor dem Anstellen klären und im Kopf behalten, nicht nur den eigenen.
Schussfelder vorab im Hellen ablaufen und die Richtungen markieren, in die nicht geschossen wird.
Kugelfang prüfen: Bodenerhebung, Bewuchs oder Erdwall hinter dem Stück – ein freier Horizont ist keiner.
Bei Dunkelheit gilt dieselbe Schwelle wie am Tag: Wer nicht sicher anspricht, schießt nicht.
Zweifel am Ablauf vor Jagdbeginn beim Jagdleiter ansprechen, nicht danach.
Drei Termine – und eine Statistik, die es nicht gibt
Das Amtsgericht hat zunächst drei Verhandlungstermine angesetzt; ein Urteil könnte demnach bereits Ende September fallen. Wie das Gericht die Sichtverhältnisse und das Ansprechen bewertet, ist damit offen.
Offen ist auch, wie häufig solche Fälle überhaupt sind. Das Statistische Bundesamt weist Jagdunfälle mit Schusswaffen nicht gesondert aus, und die Todesursachenstatistik unterscheidet nicht nach dem rechtlichen Status einer Waffe. Was bleibt, sind Unfallmeldungen bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und Auswertungen des Deutschen Jagdverbandes, der die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Deutschland derzeit mit rund 384.500 angibt. Eine belastbare bundesweite Quote für tödliche Jagdunfälle lässt sich daraus nicht bilden – wer mit solchen Zahlen argumentiert, sollte das dazusagen.
Für die Jägerprüfung ist der Stoff dahinter Pflichtprogramm: sicheres Ansprechen, Kugelfang, Verhalten auf der Gemeinschaftsjagd. Wer das nicht nur auswendig kann, sondern versteht, warum die Regel so formuliert ist, hat in diesem Verfahren die Erklärung dafür vor Augen. Weitere Entscheidungen und Verfahren sammeln wir laufend in der Rubrik Recht.
Sicher ansprechen, Kugelfang, Verhalten bei Gemeinschaftsjagden: In der kostenlosen Jagdkompass-App findest du diese Themen mit Originalfragen aller Bundesländer – zur Jagdschein-App.
Quelle
Angaben zum Verfahren nach einer Meldung des Tageblatt (dpa) vom 16. September 2026: Ein Versehen? Prozess um tödlichen Schuss auf Jäger startet. Sorgfaltsmaßstab nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Zahlen zu Jägern und zur Datenlage bei Schusswaffen-Todesfällen vom Deutschen Jagdverband. Stand: 17. September 2026.