Jagdkompass
RechtArtenschutzrecht

Dürfen Elstern geschossen werden? Ja – Dohlen und Kolkraben nicht

Die Elster ist in elf Bundesländern bejagbar, die Dohle in keinem. Und der einzige Rabenvogel im Bundesjagdgesetz ist ausgerechnet der, den niemand schießen darf.

LMLauritz MaaßenRabenvögel, Elster, Dohle

Ja, Elstern dürfen geschossen werden – aber nur in elf Bundesländern und nur innerhalb der dort festgesetzten Jagdzeit. Dohlen dürfen nirgendwo in Deutschland bejagt werden. Und der Kolkrabe, der als einziger Rabenvogel im Bundesjagdgesetz steht, ist in jedem Land ganzjährig geschont.

Rechtsstand: September 2026. Bundes- und europarechtliche Fundstellen geprüft am 27. September 2026, die Landesverordnungen zuletzt am 31. August 2026.

Drei Arten, drei verschiedene Rechtsebenen

Über die Bejagbarkeit entscheiden drei Ebenen nacheinander – und sie kommen bei Elster, Dohle und Kolkrabe zu drei verschiedenen Ergebnissen.

ArtMaßgebliche NormErgebnis
ElsterAnhang II Teil B der Vogelschutzrichtlinie (für Deutschland benannt), Unterstellung durch Landesrecht nach § 2 Abs. 2 BJagdGbejagbar, wo das Land eine Jagdzeit festsetzt
Dohlein Anhang II Teil B für Deutschland nicht benannt; besonders geschützt nach § 44 Abs. 1 BNatSchGnicht bejagbar; nur Einzelausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
Kolkrabe§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG; in keinem Land eine Jagdzeitjagdbares Wild mit ganzjähriger Schonzeit

Den Rahmen setzt die europäische Vogelschutzrichtlinie: Bejagt werden darf nur, was in Anhang II Teil B für den jeweiligen Mitgliedstaat benannt ist. Für Deutschland sind das Aaskrähe, Elster und Eichelhäher – Dohle und Saatkrähe fehlen dort, wie ein Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages festhält. Erst danach greift nationales Recht: Der Bund führt in § 2 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG allein den Kolkraben als Federwild, also als jagdbare Vogelart, die übrigen Arten unterstellen die Länder über § 2 Abs. 2 BJagdG ihrem eigenen Jagdrecht.

Elster: elf Länder mit Jagdzeit, fünf ohne

Die Elster ist damit ein reiner Landesfall: Ob und wann sie bejagt werden darf, steht in der Jagdzeiten- oder Durchführungsverordnung des Landes.

BundeslandElsterFundstelle
Baden-Württembergjagdbar, mit Jagdzeit§ 10 Abs. 1 DVO JWMG
Bayernjagdbar, mit Jagdzeit§ 19 Abs. 1 AVBayJG
Berlinnicht dem Jagdrecht unterstellt§§ 1, 2 VO über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten
Brandenburgjagdbar, mit Jagdzeit§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BbgJagdDV
Bremennicht dem Jagdrecht unterstellt§§ 1–3 BremJagdZVO
Hamburgjagdbar, ganzjährig geschont§ 2 JagdRglV HA
Hessenjagdbar, mit Jagdzeit§ 2 Abs. 1 Nr. 2 HJagdV
Mecklenburg-Vorpommernjagdbar, mit Jagdzeit§ 1 JagdZVO M-V
Niedersachsenjagdbar, mit Jagdzeit§ 2 Nr. 6 DVO-NJagdG
Nordrhein-Westfalenjagdbar, mit Jagdzeit§ 1 Abs. 1 Nr. 25 LJZeitVO
Rheinland-Pfalzjagdbar, mit Jagdzeit§ 42 LJVO
Saarlandjagdbar, keine Jagdzeit ausgewiesenJagd- und Schonzeitenübersicht der Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Sachsenjagdbar, mit Jagdzeit§ 4 Abs. 1 Nr. 15 SächsJagdVO
Sachsen-Anhaltjagdbar, mit Jagdzeit§ 19 Abs. 1 Nr. 6 LJagdG-DVO
Schleswig-Holsteinjagdbar, Jagdverbot§ 2 LVO über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten
Thüringenjagdbar, mit Jagdzeit§ 2 ThürJZVO

Drei Länder zeigen, dass „jagdbare Art" und „bejagbar" nicht dasselbe sind: In Hamburg ist die Elster jagdbares Wild ohne Jagdzeit und damit ganzjährig geschont, in Schleswig-Holstein steht sie unter einem ausdrücklichen Jagdverbot, im Saarland ist keine Jagdzeit ausgewiesen. Für das Saarland belegt das die Schonzeitenübersicht des Landesjagdverbands, nicht eine eigene Jagdzeitenverordnung; und weil die Länder laufend nachsteuern, gilt vor dem Ansitz der Blick in die aktuelle Fassung. Die konkreten Zeiträume je Land – und dieselbe Aufstellung für Rabenkrähe, Nebelkrähe und Eichelhäher – führt der Jagdzeiten-Überblick zu den Rabenvögeln.

Die Elster ist die einzige der drei Arten mit echtem Jagdwert: In elf Ländern gilt eine Jagdzeit, in fünf nicht. Foto: Alexis Lours / Wikimedia Commons (CC BY 4.0).

Warum der Kolkrabe im Gesetz steht und trotzdem nicht fällt

Der Kolkrabe ist seit 1935 Federwild – der einzige Rabenvogel, den das Bundesjagdgesetz führt. Praktische Folgen hat das keine: Kein Land setzt für ihn eine Jagdzeit fest, und ohne Jagdzeit gilt ganzjährige Schonzeit. Das Wildtierportal des Bayerischen Staatsministeriums nennt eine illegale Tötung eine Straftat. Der Eintrag ist eine Zuständigkeitsregel, keine Freigabe.

Relevant wird das, weil der Bestand wächst: Um 1930 war die Art in weiten Teilen Deutschlands ausgerottet, heute brüten allein in Bayern rund 1.200 bis 1.500 Paare, in Nordrhein-Westfalen 380 bis 460 – längst auch im Flachland.

Der Risikofall ist die Verwechslung mit der bejagbaren Rabenkrähe. Mit 54 bis 67 Zentimetern Körperlänge und 115 bis 130 Zentimetern Spannweite ist der Kolkrabe fast doppelt so groß, sein Schnabel klobig und gekrümmt, die Kehlfedern stehen struppig ab. Im Flug entscheidet der Stoß, also der Schwanz: keilförmig beim Kolkraben, gerade abgeschnitten bei der Krähe. Dazu der Ruf, tief und mit gerolltem „r" statt hellem Krächzen. Dieselbe Merkmalslogik üben die Beiträge zu den Greifvögeln und zum Flugbild von Habicht und Mäusebussard.

Der keilförmige Stoß ist das sicherste Merkmal von unten – die Rabenkrähe zeigt ein gerade abgeschnittenes Stoßende. Aufnahme aus dem Wartburgkreis in Thüringen. Foto: GerritR / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Die Dohle fehlt in Anhang II – und das endet nicht an der Reviergrenze

Bei der Dohle gibt es keinen Landesfall: Weil Deutschland sie in Anhang II Teil B nicht benannt hat, kann kein Land ihr eine Jagdzeit geben. Sie ist besonders geschützt, § 44 Abs. 1 BNatSchG verbietet Nachstellen, Fangen, Verletzen und Töten. Dasselbe gilt für die Saatkrähe.

Bleibt die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Sie erteilt die Naturschutzbehörde, nicht die Jagdbehörde, und nur aus den dort genannten Gründen – etwa zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden. Dazu zwei Grenzen: keine zumutbare Alternative, und der Erhaltungszustand der Population darf sich nicht verschlechtern. Ohne diesen Bescheid deckt der Jagdschein den Schuss nicht.

Grauer Nacken, dunkle Kappe, helles Auge: Die Dohle ist im Feld gut anzusprechen – und in ganz Deutschland nicht bejagbar. Foto: Anil Öztas / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Vor dem Schuss auf einen Rabenvogel

  • Art sicher ansprechen: Stoßform, Schnabel und Größe entscheiden, nicht die Farbe.

  • Landesverordnung des Reviers prüfen – nicht die des Nachbarlands, in dem man sonst jagt.

  • Jagdzeit und örtliche Einschränkungen abgleichen; einige Länder nehmen Naturschutzgebiete aus.

  • Für Dohle und Saatkrähe einen Ausnahmebescheid der Naturschutzbehörde einholen oder den Schuss unterlassen.

Das fragt die Prüfung

Gefragt wird, welche Rabenvögel dem Jagdrecht unterliegen. Die Antwort trennt Bundes- und Landesebene: bundesweit allein der Kolkrabe, alle übrigen Arten nur dort, wo das Landesrecht sie unterstellt hat. Merksatz: Im Bundesjagdgesetz steht genau der Rabenvogel, den man nicht schießen darf.

In der Jagdkompass-App ist der Fragenkatalog deines Bundeslands nach Jagd- und Artenschutzrecht sortiert; die Fehlerstatistik zeigt, welche Arten du noch verwechselst. Weitere Rechtsfragen sammelt die Rubrik Recht.

Quelle

Rechtsgrundlagen der Rabenvogelbejagung und Anhang II Teil B der Vogelschutzrichtlinie: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 5 - 3000 - 051/24. Schutzstatus, Merkmale und Bestand des Kolkraben: Wildtierportal Bayern und NABU Nordrhein-Westfalen. Jagdzeiten und Rechtsgrundlage in Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Zugriffsverbote und Ausnahmen im Artenschutz: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin. Gesetzestexte: § 2 BJagdG · § 44 BNatSchG · § 45 BNatSchG.

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