Das Bleischrotverbot für Jagd und Sportschießen hat seine letzte politische Hürde genommen: Am 8. Oktober fand im EU-Parlament keiner der beiden Einsprüche eine Mehrheit. Wer mit der Flinte jagt, weiß damit, dass Bleischrot verschwindet – an welchem Tag genau, entscheidet erst die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Zwei Einsprüche, keine Mehrheit
Eingebracht hatten die Einsprüche Abgeordnete der Fraktionen der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) und der Patrioten für Europa. Im Plenum in Straßburg verfehlten beide die nötige Mehrheit, wie die Deutsche Presse-Agentur dpa berichtet. Das Parlament konnte die Beschränkung nach REACH, der europäischen Chemikalienverordnung, nur als Ganzes stoppen oder passieren lassen – inhaltlich ändern durfte es sie nicht. Die Prüffrist endete nach Angaben des europäischen Jagdverbands FACE am 10. Oktober.
Inhaltlich bleibt es bei dem Text, dem die Mitgliedstaaten im Juni im REACH-Ausschuss zugestimmt hatten. Was genau verboten wird, welche Patronen ausgenommen sind und was Stahlschrot für ältere Flinten bedeutet, steht in unserem Artikel zum Ausschussbeschluss. Kurz gefasst: Nach sieben Jahren dürfen Jäger keine Schrotpatronen mit einem Bleianteil von mindestens einem Prozent mehr verwenden und auch nicht auf dem Weg zur Jagd mitführen. Büchsenpatronen, Kurzwaffenmunition und Flintenlaufgeschosse fallen nicht unter die Regel.
Warum heute noch niemand den Stichtag kennt
Die sieben Jahre laufen nicht ab dem Parlamentsvotum. Zuerst erlässt die EU-Kommission die Verordnung förmlich und veröffentlicht sie im Amtsblatt. Am zwanzigsten Tag danach tritt sie in Kraft, und erst ab diesem Tag zählt die Übergangsfrist. FACE rechnet mit der Veröffentlichung in den kommenden Wochen. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich ein späterer Amtsblatt-Termin auf das Ende der Frist durchschlägt:
| Veröffentlichung im Amtsblatt (angenommen) | Inkrafttreten (20. Tag danach) | Bleischrot bei der Jagd verboten ab |
| 30. Oktober 2026 | 19. November 2026 | 19. November 2033 |
| 30. November 2026 | 20. Dezember 2026 | 20. Dezember 2033 |
| 15. Januar 2027 | 4. Februar 2027 | 4. Februar 2034 |
Die Daten sind Rechenbeispiele, keine amtlichen Termine. Sie zeigen aber eines: Der Stichtag fällt sehr wahrscheinlich mitten in eine Jagdsaison. Wer im Spätherbst 2033 auf Drückjagden oder an den Entenstrich geht, sollte sich nicht darauf verlassen, die alten Patronen bis Saisonende aufbrauchen zu dürfen.
Schießstände haben eine Ausnahme – mit Auflagen
Für Sportschützen und das jagdliche Übungsschießen bleibt Blei unter Bedingungen erlaubt: Schrote mit 1,9 bis 2,6 Millimetern Durchmesser dürfen auf Ständen im Freien weiter verschossen werden. Der Betreiber muss dafür das Blei zurückhalten, das verschossene Schrot mindestens alle drei Jahre zurückgewinnen und Boden sowie Wasser überwachen. Das Problem liegt auf der anderen Seite: Nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) ist bleifreies Schrot auf den meisten Ständen bislang gar nicht zugelassen. Der Verband begrüßt die sieben Jahre als nötige Vorbereitungszeit, verlangt aber öffentliche Förderung und schnellere Genehmigungen für den Umbau der Anlagen.
Bis zum Stichtag sinnvoll
Feuchtgebiete schon jetzt beachten: Dort ist Bleischrot seit Februar 2023 EU-weit verboten, einschließlich einer 100-Meter-Pufferzone.
Keine Bleischrot-Vorräte für die Zeit nach 2033 anlegen: Ab dem Stichtag ist bereits das Mitführen zur Jagd untersagt.
Beim nächsten Flintenkauf auf das Stahlschrot-Beschusszeichen achten und die passende Schrotgröße für bleifreie Munition neu wählen.
Beim eigenen Schießstand nachfragen, ob und wann er bleifreies Schrot zulässt.
Angelblei läuft in einem eigenen Verfahren
Blei in Angelgeräten regelt die Kommission in einem getrennten Rechtsakt. Auch dort ist ein Einspruch bereits gescheitert: Im Juli stimmte das Parlament mit 455 zu 197 Stimmen bei sieben Enthaltungen gegen den Versuch, die Beschränkung zu stoppen. Fristen und Gewichtsgrenzen für Angler stehen in jenem Rechtsakt; die Bleischrot-Regel sagt über Senkbleie nichts aus.
Was noch offen ist
Unklar ist neben dem genauen Datum, wie Deutschland Verstöße ahndet. REACH verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame Sanktionen selbst festzulegen. Wer kontrolliert, welche Bußgelder drohen und wie Jagdbehörden mit Restbeständen umgehen, ist bislang nicht bekannt. Ebenfalls offen bleibt, ob Bund und Länder den Umbau der Schießstände finanziell unterstützen. Büchsenmunition mit Bleikern ist nicht Teil dieser Beschränkung. Naturschutzverbände kündigten an, sich weiter für ein Ende bleihaltiger Büchsengeschosse einzusetzen.
Munitionsrecht ist Prüfungsstoff. Bleiverbote, Schrotgrößen und Beschusszeichen fragt die Jägerprüfung im Fach Waffenkunde regelmäßig ab. Grundlagen zu Flinten und Büchsen findest du in unserem Überblick über Arten von Büchsen, Flinten und Kombinierten, weitere Urteile und Gesetzesänderungen in der Rubrik Recht.
Quelle
Parlamentsabstimmung vom 8. Oktober 2026, Fristen und Ablauf bis zum Inkrafttreten nach der Meldung der dpa (via news.de). Einreicher der Einsprüche, Ende der Prüffrist und erwartete Veröffentlichung nach FACE, ergänzt durch BirdLife International. Regelungsinhalt, Schießstand-Ausnahme und DJV-Position nach dem Landesjagdverband Hessen. Einspruch zu Blei in Angelgeräten nach Agence Europe. Stand: 11. Oktober 2026.