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Waffenrecht-Evaluierung: Das BMI fragt nach einer Zahlengrenze für Jagd-Langwaffen

Der Fragebogen des Bundesinnenministeriums fragt nicht mehr, ob Jäger eine Obergrenze für Langwaffen bekommen, sondern wo sie liegen soll. Frist: 30. September.

LMLauritz Maaßen17. August 2026Waffenrecht, Waffengesetz, Jagdschein
Waffenrecht-Evaluierung: Das BMI fragt nach einer Zahlengrenze für Jagd-Langwaffen

Die Evaluierung des Waffenrechts ist in ihre entscheidende Runde gegangen. Für Jäger steht im Fragebogen des Bundesinnenministeriums eine Frage, die es so bisher nicht gab – nämlich nicht, ob die Zahl der Langwaffen in Jägerhand begrenzt wird, sondern bei welcher Zahl. Antworten müssen bis zum 30. September vorliegen.

Versandt hat das Bundesministerium des Innern das Papier am 4. August 2026 – an die betroffenen Verbände, die Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder sowie an BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei, Bundesverwaltungsamt, Generalzolldirektion, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und die Fachliche Leitstelle des Nationalen Waffenregisters. Die eingehenden Rückmeldungen sollen anschließend veröffentlicht werden. Es ist die zweite Beteiligungsrunde; die erste hatte im Frühjahr so viele Zuschriften erzeugt, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht zu halten war.

Warum die Frage nach der Zahl neu ist

Für den Inhaber eines Jahresjagdscheins gilt bisher: Beim Erwerb von Langwaffen wird kein Bedürfnis geprüft, und § 13 WaffG kennt keine zahlenmäßige Obergrenze. Das hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Ausarbeitung von 2026 ausdrücklich festgehalten. Bei Kurzwaffen ist die Lage anders: Bis zur zweiten jagdlichen Kurzwaffe entfällt die Prüfung, ab der dritten findet sie statt.

Der Fragebogen greift diese Ausarbeitung auf und dreht die Fragestellung. Er erkundigt sich nach der üblichen Waffenzahl, nach der tatsächlich benötigten Zahl und nach der Grenze zum „extremen Einzelfall". Aus der ersten Beteiligungsrunde referiert er, eine zweistellige Anzahl sei noch akzeptabel, eine dreistellige unter Sicherheitsaspekten problematisch. Dann fragt er, ob eine absolute gesetzliche Höchstgrenze „etwa im mittleren zweistelligen Bereich" sachgerecht wäre.

Damit verschiebt sich die Debatte: Wer eine Zahl nennt, hat die Kontingentierung als Prinzip bereits akzeptiert. Der Bund der Militär- und Polizeischützen, der den Fragebogen ausgewertet hat, will deshalb keine Zahl liefern. Sein Präsident David Brandenburger begründet das damit, eine Zahl im Gesetz ersetze keine Gefahrenabwehr; das für jede einzelne Waffe geführte Bedürfnisverfahren sei das wirksamere Regulativ. Der Deutsche Jagdverband argumentiert seit Monaten in dieselbe Richtung und verweist auf illegale Waffen als das eigentliche Sicherheitsproblem.

Der Dienstsitz des Bundesministeriums des Innern an der Spree in Berlin-Moabit
Dienstsitz des Bundesinnenministeriums am Spreebogen in Berlin-Moabit: Von hier ging der Evaluierungs-Fragebogen am 4. August an Verbände, Länder und Sicherheitsbehörden. Foto: Manecke / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Von der Bedürfnisprüfung bis zur Armbrust

Die Zahlenfrage ist der auffälligste, aber nicht der einzige Punkt mit Jagdbezug. Diese Vorschläge betreffen Jäger und Sportschützen unmittelbar:

VorschlagNormWas sich ändern würde
Bedürfnis- und Zuverlässigkeitsprüfung zusammenlegen§ 4 Abs. 3 und 4 WaffGBedürfnisprüfung künftig alle drei statt alle fünf Jahre
Eignungsbeurteilung an Gutachter verlagern§ 6 WaffG, § 4 Abs. 1 AWaffVPsychologisches Gutachten auf Kosten des Erlaubnisinhabers
Aufbewahrungsnachweis vor dem Jagdschein§ 36 WaffGNachweis eines ordnungsgemäßen Schranks als Erteilungsvoraussetzung
Erlaubnispflicht für Armbrüsteu. a. § 42a Abs. 1 WaffGArmbrust erlaubnispflichtig, Führen im Alltag verboten
Verankerungspflicht für leichte Waffenschränke§ 36 WaffG, §§ 13, 14 AWaffVBodenverankerung unterhalb eines Mindestgewichts, Zukunft der Klassen A und B offen
Jagdscheine ins Nationale WaffenregisterNWRGEintragung des Jagdscheins, erweiterte Zugriffsrechte

Auch der Nachwuchs im Schießsport steht im Fragebogen: Die Altersgrenzen des § 27 Abs. 3 WaffG sollen möglicherweise auf zehn beziehungsweise zwölf Jahre sinken – allerdings nur, wenn die Verbände Mitgliederzahlen nach Altersgruppen und ein „praktisches Bedürfnis" belegen. Bewerten sollen den Vorschlag dann Psychologenverbände, Sicherheitsbehörden und Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

Ausgeklammert hat das Ministerium ausgerechnet den Punkt, der Behörden wie Erlaubnisinhabern gleichermaßen Arbeit ersparen würde: Die Digitalisierung, insbesondere die elektronische Waffenbesitzkarte, läuft in einem gesonderten Verfahren ohne veröffentlichten Zeitplan.

Zwei Waffenschränke, einer geöffnet mit Halterungen für Langwaffen
Aufbewahrung nach § 36 WaffG: Zur Debatte stehen eine Verankerungspflicht für leichte Schränke und ein Aufbewahrungsnachweis schon vor der Erteilung des Jagdscheins. Foto: IssueLips / Wikimedia Commons (Public domain)

Das können Jäger und Schützen jetzt tun

  • Fälle dokumentieren, in denen das Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 3 WaffG – in der Regel höchstens zwei Waffen in sechs Monaten – einen Nachlass blockiert hat.

  • Aufbewahrungskontrollen festhalten, die über das Erforderliche hinausgingen, mit Datum und Behörde.

  • Diese Fälle bis Mitte September an den eigenen Landesjagdverband oder Schießsportverband melden – nur über die Verbände fließen sie in die Antworten an das Ministerium ein.

  • Den eigenen Waffenschrank prüfen: Klasse, Gewicht, Verankerung. Steht die Verankerungspflicht, betrifft sie vor allem leichte Schränke.

Vom Fragebogen bis zum Gesetz ist es weit

Ein Referentenentwurf liegt nicht vor, und der Fragebogen ist kein Gesetzestext – er sammelt Positionen. Wie das Ministerium die Rückmeldungen gewichtet, ist offen; ebenso, ob die Zahlengrenze überhaupt in einen Entwurf wandert. Sicher ist nur der Fahrplan: Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Waffenrecht auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse fortzuentwickeln. Bis dahin gilt das Waffengesetz unverändert – einschließlich der Rechtsprechung, die Jägern bei Langwaffen weiterhin keine Zahlenschranke setzt.

Wer sich gerade auf die Jägerprüfung vorbereitet, sollte den Unterschied kennen, um den es hier geht: Das Bedürfnisprinzip verlangt für jede Waffe einen nachvollziehbaren Grund und prüft ihn behördlich. Eine Kontingentierung ersetzt diese Einzelfallprüfung durch eine feste Zahl. Beide Wege sind Prüfungsstoff im Fach Waffenrecht – welcher davon künftig gilt, entscheidet sich in den kommenden Monaten.

Häufige Fragen zur Waffenrechts-Evaluierung

Ändert sich durch den Fragebogen sofort etwas an meiner WBK?

Nein. Der Fragebogen ist Teil eines Beteiligungsverfahrens. Bestehende Waffenbesitzkarten, Kontingente und Prüfintervalle bleiben unverändert, bis der Bundestag ein Änderungsgesetz beschließt.

Kann ich als Einzelperson auf den Fragebogen antworten?

Nicht direkt. Angeschrieben sind Verbände, Länder und Behörden. Der Weg für Einzelmitglieder führt über den Landesverband, der die Fälle bündelt.

Betrifft die mögliche Obergrenze auch geerbte Waffen?

Das ist offen. Der Fragebogen behandelt Nachlässe an anderer Stelle, nämlich beim Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 3 WaffG. Wie eine Höchstgrenze mit Erbfällen zusammenspielen würde, ist nicht ausformuliert.

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Quelle

Bundesministerium des Innern, Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland und Evaluierung zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz · Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 7 – 3000 – 042/26 · Bund der Militär- und Polizeischützen e. V., Auswertung des BMI-Fragebogens vom 4. August 2026 · Deutscher Schützenbund, Waffenrecht: Evaluierung verzögert sich · Gesetzestexte: WaffG und AWaffV

Stand: 14. August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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