Die Trockenheit an der Ruhr hat im Juli 2026 einen Rekord gebrochen: 22 Millimeter Niederschlag fielen im Einzugsgebiet, 77 Prozent weniger als üblich. An 18 von 31 Tagen wäre der Fluss bei Schwerte streckenweise trockengefallen, hätten die Talsperren nicht nachgeschoben. Für Angler und alle, die Gewässer im Revier betreuen, hat das zwei sehr konkrete Folgen – ein behördliches Entnahmeverbot und einen dringenden Appell, Raubfische derzeit gar nicht erst zu beangeln.
Zwei Regeln, die jetzt gelten
Die Wasserentnahme aus Ruhr und Lenne ist im Regierungsbezirk Arnsberg untersagt – Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen.
Zusätzlich gilt eine dringende Empfehlung, das Angeln auf Hecht, Zander und andere Raubfische bis zur Abkühlung vollständig einzustellen. Sie ist keine Verbotsnorm, aber fachlich gut begründet.
Was ist passiert?
Nach der vorläufigen Auswertung des Ruhrverbands war der Juli 2026 einer der beiden trockensten Julimonate seit Beginn der Aufzeichnungen vor 100 Jahren – vermutlich sogar der trockenste überhaupt. Die 22 Millimeter Niederschlag sind kein Ausreißer: Seit Beginn des Abflussjahres im November 2025 fielen in neun Monaten rund 30 Prozent weniger Regen als im langjährigen Mittel. Nur der Februar lag im Normalbereich, der Mai war nass, alle übrigen Monate waren zu trocken.
Das Talsperrensystem musste diese Lücke schließen. An allen 31 Julitagen bestand Zuschusspflicht, damit am Pegel Villigst bei Schwerte die gesetzliche Mindestwasserführung eingehalten wurde. An 18 dieser Tage lagen die Entnahmen sogar so hoch, dass die Ruhr dort ohne Talsperrenwasser vollständig trockengefallen wäre. Rund 31 Millionen Kubikmeter wurden allein im Juli abgestaut; der Füllstand liegt aktuell noch bei etwa 80 Prozent, was rund 380 Millionen Kubikmetern entspricht. Vorstandsvorsitzender Christoph Donner nennt die Zahlen einen Beleg dafür, wie sehr die Trinkwasserversorgung der Region an den Talsperren hängt, sieht die Versorgung für die kommenden Monate aber gesichert.
Das Entnahmeverbot im Detail
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Wasserentnahme aus Ruhr, Lenne und Sieg per Allgemeinverfügung untersagt. Die Regelungen sind am 15. Juli 2026 in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum 30. November 2026.
| Was gilt | Konkret |
| Betroffene Gewässer | Ruhr, Lenne und Sieg im Regierungsbezirk Arnsberg |
| Verbotene Nutzung | Entnahme im Rahmen von Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch |
| Auch untersagt | Kleinmengen, etwa zum Gießen privater Gärten |
| Ausgenommen | Viehtränke und Schöpfen mit Handgefäßen |
| Zeitraum | 15. Juli bis 30. November 2026 |
| Sanktion | Bußgeld bei Verstößen |
Wer Wildäcker, Kirrungen oder Suhlen mit Wasser aus diesen Flüssen versorgt hat, muss also umdisponieren. Das gilt auch für mobile Behälter und Anhängertanks – gerade sie sind ausdrücklich gemeint.
Was bedeutet das für Angler?
Parallel zur Trockenheit kippt in den Stauseen der unteren Ruhr die Sauerstoffbilanz. Dort häufen sich Fischsterben, betroffen sind vor allem große Raubfische wie Hechte. Am Kemnader See wurden bereits Ende Juni verendete Hechte entdeckt.
Der Fischereiexperte des Verbands, Markus Kühlmann, und der Geschäftsführer der Ruhrfischereigenossenschaft, Stefan Jäger, haben deshalb gemeinsam dazu aufgerufen, das Raubfischangeln vorübergehend komplett auszusetzen. Der Grund ist physiologisch, nicht rechtlich:
„Mit steigenden Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt im Gewässer drastisch, während der Stoffwechsel der Fische gleichzeitig auf Hochtouren läuft“, erklärt Kühlmann. „Diese Kombination setzt die Tiere bereits unter extremen Stress, so dass jede zusätzliche Belastung – wie etwa der Drill beim Angeln – für die geschwächten Raubfische tödlich enden kann.“
Entscheidend für die Praxis: Auch schonendes Zurücksetzen rettet einen erschöpften Fisch in dieser Lage oft nicht mehr. Wer untermaßige oder geschonte Raubfische fängt und vorsichtig releast, verschlechtert ihre Überlebenschancen trotzdem. Catch and Release ist hier also kein Ausweg, sondern Teil des Problems.
Konkret jetzt tun
Auf Hecht, Zander und Wels an Ruhr und Ruhrstauseen bis zur Wetterabkühlung verzichten.
Kein Wasser aus Ruhr, Lenne oder Sieg entnehmen – auch nicht eimerweise per Fahrzeug oder Tank.
Vor jedem Ansitz die Gewässerordnung des Vereins und aktuelle Aushänge prüfen; Pächter dürfen strenger regeln als das Gesetz.
Tote Fische und Sauerstoffnot dem Gewässerwart oder der unteren Fischereibehörde melden, statt selbst umzusetzen.
Auf Friedfisch oder frühe Morgenstunden ausweichen, wenn es unbedingt ans Wasser gehen soll.
Was Reviere und Jäger davon haben
Auch ohne Angelkarte ist die Lage relevant, sobald zum Revier Bäche, Teiche oder Tränken gehören. Sinkende Pegel bedeuten wärmeres, sauerstoffärmeres Wasser, konzentriertere Nährstoffe und ein höheres Risiko für Blaualgenblüten – ein Thema, das im Sommer regelmäßig Jagdhunde trifft. Wildtränken, die aus einem betroffenen Fluss befüllt wurden, brauchen jetzt eine andere Quelle. Und Schwarzwild verlagert sich bei ausbleibenden Suhlen oft näher an die verbliebenen Gewässer, was für die Ansitzplanung durchaus etwas hergibt.
Hintergrund: warum Wärme Fischen den Sauerstoff nimmt
Warmes Wasser kann physikalisch weniger Sauerstoff lösen als kaltes. Gleichzeitig steigt bei wechselwarmen Tieren der Stoffwechsel mit der Temperatur – der Bedarf wächst also genau dann, wenn das Angebot sinkt.
Große Individuen geraten zuerst in Not: Ihr Verhältnis von Körpermasse zu Kiemenfläche ist ungünstiger als bei kleinen Fischen. Deshalb treiben bei Hitzeereignissen typischerweise die kapitalen Hechte zuerst auf, nicht die Jungfische.
Häufige Fragen
Ist das Raubfischangeln an der Ruhr jetzt verboten?
Nein. Es handelt sich um eine dringende Empfehlung von Ruhrfischereigenossenschaft und Wasserwirtschaftsverband, nicht um eine Verbotsnorm. Rechtlich verbindlich ist dagegen das Entnahmeverbot für Wasser. Einzelne Vereine oder Pächter können darüber hinaus eigene, strengere Regeln für ihre Gewässerstrecken erlassen.
Darf ich mit dem Eimer Wasser aus der Ruhr schöpfen?
Das Schöpfen mit Handgefäßen ist von der Allgemeinverfügung ausgenommen, ebenso die Viehtränke. Alles darüber hinaus – Pumpen, Kanister, Tanks, Anhänger – fällt unter das Verbot und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wie lange gilt das Ganze?
Das Entnahmeverbot ist bis zum 30. November 2026 befristet. Der Appell zum Angelverzicht endet früher oder später: Er gilt, bis die Wassertemperaturen mit kühlerer Witterung wieder sinken. Ein festes Datum gibt es dafür nicht – hier lohnt der Blick auf die Meldungen des zuständigen Verbands.
Prüfungsrelevant und praxisnah: Gewässerökologie, Fischereirecht und der Umgang mit Hitzestress gehören in vielen Bundesländern zum Prüfungsstoff. Mit der Jagdkompass-App lernst du diese Themen mit über 2.500 Fragen – kostenlos und offline. Weitere aktuelle Meldungen findest du in unserer Rubrik Nachrichten, etwa zum Fischsterben in Sachsen und an der Agger, zu Blaualgen und Jagdhunden an der Donau sowie zu dem, was Hitzewellen für Tiere, Wald und Pflanzen bedeuten.
Quelle
Ruhrverband, Pressemitteilung vom 7. August 2026: Extreme Trockenheit: 22 Millimeter Niederschlag fielen im Juli an der Ruhr sowie Pressemitteilung vom 30. Juli 2026: Hohe Wassertemperaturen: Bitte das Angeln von Raubfischen temporär einstellen.
Zum Entnahmeverbot: Bezirksregierung Arnsberg untersagt Wasserentnahme im Regierungsbezirk.