Bei Riedenburg im Landkreis Kelheim sind seit Anfang 2025 fünf Rehe illegal getötet worden, drei davon nach vorläufigem Ermittlungsstand mit einem Pfeil. Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei und sucht Zeugen.
Angezeigt hat die Fälle der Pächter des betroffenen Reviers am Dienstag, 27. Oktober, bei der Polizeiinspektion Kelheim. Die Taten verteilen sich auf rund 22 Monate, vom 1. Januar 2025 bis zum 15. Oktober 2026. Die beiden übrigen Rehe wurden mit einer Schusswaffe erlegt. Wo im Revier die Tiere lagen, ob Wildbret fehlte und ob die Ermittler von einem oder mehreren Tätern ausgehen, ist nicht bekannt. Offen ist auch, ob die Pfeile von einem Bogen stammen.
Geprüft werden Verstöße gegen das Strafgesetzbuch, das Bayerische Jagdgesetz und das Tierschutzgesetz. Für Jagdwilderei nach § 292 StGB drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Geschieht die Tat „in nicht weidmännischer Weise", in der Schonzeit oder zur Nachtzeit, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor: drei Monate bis fünf Jahre. Ob die Justiz das hier annimmt, ist offen.
Eindeutig ist die Rechtslage beim Pfeil: § 19 des Bundesjagdgesetzes verbietet, mit Bolzen oder Pfeilen auf Schalenwild zu schießen, auch als Fangschuss. Rehwild zählt zum Schalenwild, also zum paarhufigen Wild. Das Verbot gilt für jeden, auch für Jäger mit gültigem Jagdschein.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Kelheim unter (0 94 41) 50 42 0 entgegen.
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Quelle
Ermittlungen, Zeitraum und Tötungsart: dpa / Schwäbische Zeitung, 28.10.2026
Anzeige durch den Jagdpächter und Hinweistelefon der Polizeiinspektion Kelheim: Kelheim Today, 28.10.2026
Strafrahmen: § 292 StGB – Jagdwilderei
Verbot von Pfeilen und Bolzen auf Schalenwild: § 19 Bundesjagdgesetz