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Fischbergung in Niedersachsen: Eilverfahren für Elektrofischerei gilt bis 31. Oktober 2026

Trockenfallende Bäche und extremes Niedrigwasser: Für Notfall-Fischbergungen gilt in Niedersachsen ein vereinfachtes Verfahren. Was Vereine dafür anzeigen müssen.

LMLorena de Marco26. August 2026Fischbergung, Elektrofischerei, Niedersachsen
Fischbergung in Niedersachsen: Eilverfahren für Elektrofischerei gilt bis 31. Oktober 2026

Wer in Niedersachsen eine Fischbergung aus einem trockenfallenden Bach oder einem umkippenden Tümpel plant, kommt seit dem Hochsommer 2026 deutlich schneller an die nötige Erlaubnis: Für Elektrofischerei in Notlagen gilt ein vereinfachtes Antrags- und Genehmigungsverfahren, befristet bis zum 31. Oktober 2026. Die Erlaubnis gilt bereits mit der Anzeige als vorläufig erteilt – ein Freibrief ist sie deshalb nicht.

Kein Ersatz für Genehmigungen

Das Eilverfahren greift ausschließlich in Notsituationen. Es ersetzt weder die Anzeige noch die fachlichen Anforderungen an Gerät und Personal – und es befreit ausdrücklich nicht generell von genehmigungspflichtigen Tatbeständen. Wer ohne Anzeige elektrofischt, handelt weiterhin ordnungswidrig.

Was ist passiert?

Elektrofischerei ist in Niedersachsen doppelt reguliert: Sie braucht eine Genehmigung nach § 10 Abs. 1 Binnenfischereiordnung und zusätzlich eine Ausnahme nach § 6 Binnenfischereiordnung, weil beim Bergen zwangsläufig ganzjährig geschützte und untermaßige Fische mit ins Netz gehen. Ein reguläres Verfahren dauert – und ein Bach, der an einem Samstagnachmittag trockenfällt, wartet nicht.

Das LAVES hat deshalb im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein vereinfachtes Verfahren in Kraft gesetzt. Grundlage ist eine Information des Fischereikundlichen Dienstes vom 30. Juli 2026. Kern der Regelung: Die Genehmigung samt Ausnahme vom Fangverbot gilt mit der vorherigen Anzeige vorläufig und unter Widerrufsvorbehalt als erteilt. Das Verfahren läuft ab sofort und endet am 31. Oktober 2026.

Der Anlass ist an vielen Gewässern zu besichtigen. Der Anglerverband Niedersachsen meldete Anfang August aus mehreren Regionen trockenfallende Bäche und Gräben sowie extremes Niedrigwasser in kleinen Flüssen und Kanälen; landesweit fehlten im Juli rund 40 Prozent des üblichen Niederschlags, im Westen bis zu 75 Prozent. Anfragen nach Bergungen und Hinweise auf Fischsterben liefen dort zeitgleich ein.

Schmaler, von Gehölzen beschatteter Quellbach der Wümme bei Bispingen-Haverbeck
Quellbach der Wümme bei Bispingen-Haverbeck in der Lüneburger Heide: Solche schmalen Salmonidengewässer trocknen im Sommer zuerst aus. Foto: C. Löser / Wikimedia Commons (CC BY 3.0 DE)

So läuft das vereinfachte Verfahren

SchrittWas konkret zu tun ist
1. Anzeige vorabIn jedem Fall vor der Aktion per E-Mail an das Dezernat Binnenfischerei (dezernat34@laves.niedersachsen.de)
2. Anruf werktagsMontag bis Freitag, 8 bis 15 Uhr, zusätzlich telefonisch melden
3. Angaben liefernVerein, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Datum, Gewässer, ggf. Zielfischarten, Namen der zugelassenen Anodenführerinnen und Anodenführer
4. Gerät nachweisenHersteller, Typ und Gerätenummer des Elektrofischereigeräts, gültige Prüfbescheinigung, ausreichende Haftpflichtversicherung
5. Formular nutzenAntragsmuster „Elektrofischerei e-Form" des Fischereikundlichen Dienstes verwenden
6. Protokoll nachreichenFormlos Arten, Mengen, Größenklassen und Verbleib dokumentieren – spätestens vier Wochen nach der Bergung

Ein Punkt wird in der Praxis gern übersehen: Wer geborgene Fische in ein anderes Gewässer umsetzt, braucht vorab die Zustimmung des dortigen Fischereiberechtigten oder Fischereipächters. Das ergibt sich aus § 40 Abs. 1 des Niedersächsischen Fischereigesetzes und gilt auch dann, wenn die Rettungsaktion noch so eilig ist.

Warum die Gewässer jetzt kippen

Hohe Wassertemperaturen sind für viele heimische Arten gefährlicher als der reine Wassermangel. Sauerstoffwerte können noch im grünen Bereich liegen, während Kreislauf und Organe der Fische bereits versagen. Besonders empfindlich sind kälteliebende Fließgewässerarten.

Bachforelle im klaren Wasser eines Fließgewässers
Für die Bachforelle wird es oberhalb von etwa 18 °C kritisch – sie gehört zu den ersten Verlierern eines heißen Sommers. Foto: Gilles San Martin / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)
ArtKritisch ab etwa
Bachforelle18 °C
Äsche20 °C
Hecht23 °C
Barsch25 °C
Zander28 °C
Wels30 °C

Was bedeutet das für Angler und Vereine?

Für die tägliche Angelei ändert das Eilverfahren nichts – es richtet sich an Vereine und Fischereiberechtigte, die im Notfall handeln müssen. Wer aber Gewässer bewirtschaftet, sollte die Abläufe jetzt klären und nicht erst, wenn der Bach schon steht.

Jetzt vorbereiten statt improvisieren

  • Zuständigkeiten im Verein festlegen: Wer zeigt an, wer führt die Anode, wer schreibt das Protokoll?

  • Prüfbescheinigung des Elektrofischereigeräts und Haftpflichtdeckung auf Gültigkeit kontrollieren.

  • Zielgewässer für Umsetzungen vorab abstimmen und die Zustimmung des Fischereiberechtigten schriftlich sichern.

  • Kleine, unbeschattete Bäche in der Hitzeperiode regelmäßig kontrollieren – sie kippen zuerst und werden am seltensten gemeldet.

  • Bei Unsicherheit lieber früh anzeigen: Die vorläufige Genehmigung entsteht erst mit der Anzeige, nicht mit dem guten Willen.

Hintergrund: Schatten ist der wirksamste Hitzeschutz

Wie stark Ufergehölze wirken, zeigen Messungen aus dem Wümme-Einzugsgebiet von Ende Juni 2026. Salmonidenbäche ohne ausreichende Beschattung – oft mit Mühlen- oder Fischteichen im Oberlauf – erreichten dort teilweise über 25 °C. Beschattete Abschnitte ohne Anbindung an Stauteiche lagen bis zu zehn Grad darunter; die Ruschwede kam auf 15,9 °C. Für Koppe, Elritze, Quappe und Bachforelle ist das der Unterschied zwischen Lebensraum und Todeszone.

Äsche mit ausgeprägter Rückenflosse in einem Fließgewässer
Die Äsche steht in der Temperaturskala direkt hinter der Bachforelle – beschattete Oberläufe sind für sie überlebenswichtig. Foto: Netty3979 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Kurzfristig

Bergen und Umsetzen rettet einzelne Bestände, ist aber Notfallmedizin. Jede Aktion bedeutet Stress für die Fische und funktioniert nur, wenn das Zielgewässer stabil ist.

Langfristig

Beschattung, durchgängige Fließstrecken und weniger Rückstau senken die Wassertemperatur dauerhaft – und zahlen zugleich auf die Ziele von FFH- und Wasserrahmenrichtlinie ein.

Ähnliche Belastungen zeigen sich derzeit bundesweit: von Fischsterben an der Agger und in Sachsen über Blaualgenblüten in der Donau bis zu den Folgen der Hitze für Tiere, Wald und Pflanzen.

Häufige Fragen

Darf ich als einzelner Angler Fische aus einem austrocknenden Bach retten?

Elektrofischerei ist Vereinen und Berechtigten mit zugelassenem Personal und geprüftem Gerät vorbehalten. Wer eine kritische Stelle entdeckt, meldet sie an den Fischereiberechtigten oder den zuständigen Verein – nicht mit dem Kescher improvisieren.

Gilt die vorläufige Genehmigung sofort?

Ja, sie entsteht mit der ordnungsgemäßen Anzeige und steht unter Widerrufsvorbehalt. Fehlt die Anzeige, fehlt die Genehmigung.

Was passiert nach dem 31. Oktober 2026?

Dann läuft das Eilverfahren aus und es gilt wieder das reguläre Antrags- und Genehmigungsverfahren. Ob es verlängert wird, hängt an der Witterung und an der Entscheidung der Fischereibehörde.

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Quelle

Vereinfachtes Antrags- und Genehmigungsverfahren für Fischbergungen mittels Elektrofischerei, Information des Fischereikundlichen Dienstes vom 30. Juli 2026: LAVES – Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Angaben zu Niederschlagsdefizit, Gewässerlage und den Temperaturmessungen im Wümme-Einzugsgebiet: Anglerverband Niedersachsen e. V..

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