Die Wilden Tage in Schleswig-Holstein gehen im September in eine neue Runde, und diesmal steht das Rehwild im Mittelpunkt. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Am 1. September öffnet im Land die Jagdzeit auf Ricken und Kitze – die Jägerschaft erklärt ihre Arbeit also genau dann, wenn sie sichtbar wird.
Zu den Aktionen laden der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) und die Kreisjägerschaften gemeinsam ein. An verschiedenen Orten im Land zeigen Jägerinnen und Jäger, wie heimische Wildtiere leben und was Jagd praktisch bedeutet; die Angebote unterscheiden sich je nach Veranstaltungsort. Ausdrücklich angesprochen sind Familien und Menschen, die mit dem Thema bisher wenig zu tun hatten. LJV-Präsident Hans Wörmcke beschreibt den Zweck als Gelegenheit, Rehwild und andere heimische Arten kennenzulernen und direkt mit denen zu sprechen, die täglich mit Wildtieren zu tun haben.
Der 1. September verschiebt die Arbeit im Revier
Für Jägerinnen und Jäger fällt die Aktionsreihe mit einem harten Datum zusammen. Die Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten (JagdZV SH) setzt für Ricken und Kitze den 1. September als Beginn – nach der Blattzeit im Juli und August verschiebt sich der Schwerpunkt damit vom Bock auf das weibliche Wild und die Kitze.
| Rehwild in Schleswig-Holstein | Jagdzeit |
| Böcke | 1. Mai – 31. Januar |
| Schmalrehe | 1. Mai – 31. Mai und 1. September – 31. Januar |
| Ricken | 1. September – 31. Januar |
| Kitze | 1. September – 31. Januar |
Wer die Rehbrunft und ihre Folgen für das Jagdjahr nachlesen will, findet die Einordnung in unserem Beitrag zur Blattzeit beim Rehbock.
Warum das Reh das schwierigere Schauobjekt ist
Rehwild gehört zu den häufigsten Schalenwildarten im Land und lebt vom Waldgebiet über die offene Feldflur bis an den Rand von Siedlungen. Genau das macht es zum dankbaren Thema für Öffentlichkeitsarbeit – und zum missverständlichen: Wer Rehe regelmäßig am Ortsrand sieht, hält den Bestand schnell für gesichert und die Bejagung für überflüssig. Die Kreisjägerschaften setzen deshalb bei Lebensweise und Lebensraum an, bevor es um die Aufgaben der Jagd geht.
Für Jagdschein-Anwärterinnen und -Anwärter ist der Besuch mehr als Anschauung: Ansprechen, Altersklassen und Lebensraumansprüche des Rehwilds gehören zum Pflichtstoff der Jägerprüfung. Eine Übersicht dazu steht in unserer Einführung in das Schalenwild.
Konkret jetzt tun
Vor der Anfahrt die landesweite Terminübersicht des Verbands prüfen – Programm und Uhrzeiten legt jede Kreisjägerschaft selbst fest.
Wer mitarbeiten will, meldet sich direkt bei der Kreisjägerschaft vor Ort als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer.
Ab dem 1. September das Ansprechen von Ricke und Kitz auffrischen, bevor der erste Ansitz auf weibliches Rehwild ansteht.
Für Familienbesuche gilt: Termine mit Naturerlebnismobil oder Hundevorführung eignen sich besser für Kinder als reine Vortragsformate.
Was noch offen ist
Die Einzeltermine hat der Verband bislang nur als landesweite Übersicht veröffentlicht; eine vollständige, maschinenlesbare Liste mit Orten und Uhrzeiten liegt nicht vor. Wie viele Kreisjägerschaften sich beteiligen und ob alle Angebote das Rehwild-Thema aufgreifen, ist ebenfalls nicht ausgewiesen. Wer einen konkreten Termin ansteuern will, kommt um die Nachfrage vor Ort derzeit nicht herum.
Die Reihe steht nicht allein: Schleswig-Holstein liefert seit Monaten Wildthemen, die weit über die Jägerschaft hinaus interessieren – vom besenderten Rothirsch bis zum ersten Goldschakal-Revierpaar im Land. Die Wilden Tage sind der Versuch, diese Aufmerksamkeit an einem Tisch mit Publikum einzulösen. Weitere Termine aus der Branche sammeln wir laufend in der Rubrik Messen & Veranstaltungen.
Du bereitest dich gerade auf die Jägerprüfung vor? In der Jagdkompass-App lernst du Wildkunde, Jagdrecht und Waffenkunde mit den amtlichen Fragen deines Bundeslandes – kostenlos und offline.
Quelle
Angaben zur Aktionsreihe: Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V., Mitteilung vom 26. August 2026 (ljv-sh.de). Jagdzeiten nach der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten (JagdZV SH 2019), veröffentlicht im Landesrecht Schleswig-Holstein. Stand: 28. August 2026.