Selters im Taunus zahlt Jägern künftig 25 Euro für jeden Waschbär, allerdings nur, wenn das Tier in einer zugelassenen Falle gefangen wurde. Die Gemeinde im Landkreis Limburg-Weilburg ist nach Angaben des Landesjagdverbands die erste in Hessen mit einer solchen Waschbär-Prämie. Der Verband sieht darin Anerkennung für die mühsame Fangjagd. Naturschützer bezweifeln, dass mehr Fänge die Kröten und Vögel in der Gemeinde schützen.
Ein SPD-Antrag, einstimmig beschlossen, bezahlt aus dem Forsthaushalt
Die Gemeindevertretung von Selters hat die Prämie am 23. September auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen, wie der Hessische Rundfunk berichtet. Das Geld bekommen die Jagdpächter in den Revieren der Gemeinde. Bedingung ist, dass der Waschbär ordnungsgemäß in einer zugelassenen Falle gefangen und danach fachgerecht entsorgt wurde. Beides muss der Jäger nachweisen. Wie dieser Nachweis aussehen soll, will die Gemeinde erst noch ausarbeiten.
Die Gemeinde spricht selbst nicht von einem Kopfgeld, sondern von einer Aufwandsentschädigung. Fallen beködern, kontrollieren und leeren kostet Zeit und Organisation, und diesen Aufwand haben die Jäger bisher unbezahlt getragen. Begründet wird der Beschluss mit den Schäden: Waschbären beschädigen Dächer und Gärten und setzen Vögeln und Amphibien zu. Die SPD rechnet mit rund 100 Tieren im Jahr, also etwa 2.500 Euro, die aus dem Forsthaushalt kommen sollen.
25 Euro pro Tier: kleine Summe, große Spanne bei den Fangzahlen
Die Summe wirkt klein. Sie hängt aber davon ab, wie viele Tiere tatsächlich in die Fallen gehen, und der Vergleich mit der Landesstrecke zeigt, wie weit die Erwartungen auseinanderliegen können.
| Kennzahl | Wert |
| Prämie je gefangenem Waschbär | 25 Euro |
| Erwartete Fänge in Selters pro Jahr (Schätzung SPD) | rund 100 |
| Jahresbudget bei 100 Tieren | 2.500 Euro |
| Gegenrechnung des NABU bei 400 Tieren | 10.000 Euro |
| Waschbärstrecke Hessen, Jagdjahr 2024/25 | 41.145 |
| Waschbärstrecke Deutschland, Jagdjahr 2024/25 | 284.220 |
| Anteil der Strecke aus Lebendfallen, bundesweit | etwa 4 von 10 |
Eine grobe Rechnung zeigt die Größenordnung: Würde ganz Hessen 25 Euro für jedes Tier aus der Falle zahlen und läge der Fallenanteil dort beim Bundesschnitt, wären bei rund 16.500 Tieren gut 410.000 Euro im Jahr fällig. Das ist ausdrücklich nur ein Rechenbeispiel. Wie viele hessische Waschbären tatsächlich in Fallen gefangen werden, weist keine der zitierten Statistiken aus.
Landesjagdverband lobt, NABU und Tierschutzbund halten dagegen
Für die Prämie
Der Landesjagdverband Hessen begrüßt die Idee als Wertschätzung für die Arbeit der Jäger bei der Waschbärbejagung. Sein stärkstes Argument liegt in der Praxis: Waschbären sind dämmerungs- und nachtaktiv und lassen sich vom Ansitz aus schwer bejagen. Nach einer Auswertung des Deutschen Jagdverbands (DJV) im Monitoringprogramm WILD stammen etwa vier von zehn erlegten Waschbären aus Lebendfallen. Wer mehr Waschbären entnehmen will, kommt an der Fangjagd nicht vorbei.
Gegen die Prämie
Der NABU hält die Wirkung für gering. Durch Jagd lasse sich die Waschbärdichte nicht senken, auch intensive Bejagung habe in vielen Regionen nicht zu weniger Tieren geführt. Der Deutsche Tierschutzbund setzt auf Vorbeugung statt Tötung: Mülltonnen sichern, Gebäude mit Kletterschutz versehen und Tiere sterilisieren und anschließend wieder freilassen.
Rekordstrecke und weitere Ausbreitung: was die Daten hergeben
Beide Seiten können sich auf Zahlen berufen. Laut DJV haben Jäger im Jagdjahr 2024/25 bundesweit 284.220 Waschbären erlegt, etwa doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor und zehnmal so viele wie vor zwanzig Jahren. Gleichzeitig kommt die Art inzwischen in mehr als zwei Dritteln der Reviere vor, in Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sogar in rund 90 Prozent. Eine steigende Strecke, also eine wachsende Zahl erlegter Tiere, ist allerdings kein Bestandszähler. Sie spiegelt mehr Waschbären ebenso wie mehr Jagddruck. Ob die Bejagung die Ausbreitung bremst, lässt sich aus ihr allein nicht ablesen.
Besser belegt ist, was Waschbären an Gewässern anrichten können. Forschende der Goethe-Universität Frankfurt und von Senckenberg haben im Verbundprojekt ZOWIAC Magen- und Kotproben von 108 Waschbären aus Naturschutzgebieten mit Wasserzugang in Hessen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg ausgewertet. In den Mägen fanden sie unter anderem Erdkröten, Teichmolche, Grasfrösche und Ringelnattern. Im hessischen Spessart zählten sie an einem einzigen Tag mehr als 400 gehäutete Kröten an einer Wasserfläche von etwa 2.000 Quadratmetern. Der Waschbär streift die giftige Haut ab, um an das Fleisch zu kommen.
Für die Praxis spricht das dafür, Fallen gezielt an Laichgewässern zu stellen, statt auf eine möglichst hohe Gesamtzahl zu setzen. Ob die Fallen in Selters gerade an solchen Gewässern stehen werden, regelt der Beschluss nach bisherigem Stand nicht.
Was Jagdpächter in Selters für die 25 Euro vorweisen müssen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen haben sich erst im April geändert. Seit dem 1. April 2026 hat der Waschbär nach der neuen Hessischen Jagdverordnung eine ganzjährige Jagdzeit. Der Elterntierschutz gilt weiter: Solange Jungtiere versorgt werden müssen, sind die dafür nötigen Elterntiere tabu. Für die Fallenjagd hat das Land die Kontrollpflicht gelockert. Die tägliche Kontrolle vor Ort darf entfallen, wenn die Falle mit einem betriebssicheren elektronischen Fangmeldesystem ausgestattet ist. Meldet sie einen Fang, muss der Jäger unverzüglich hin.
So sichern Jagdpächter in Selters die Prämie ab
Nur der Fang zählt: Der Beschluss knüpft die 25 Euro an eine zugelassene Falle. Ein beim Ansitz erlegter Waschbär erfüllt diese Bedingung nach dem bisher bekannten Wortlaut nicht.
Jeden Fang festhalten: Datum, Fallenstandort und Entsorgungsweg notieren, bis die Gemeinde die Form des Nachweises festlegt.
Belege vorab erfragen: Bei der Gemeindeverwaltung klären, welche Unterlagen sie für die Auszahlung verlangt und ab wann Anträge möglich sind.
Mit Handschuhen entsorgen: Waschbären können den Waschbärspulwurm übertragen, dessen Eier auch für Menschen gefährlich sind.
Offen sind Nachweis, Obergrenze und Erfolgskontrolle
Mehrere Punkte hat die Gemeinde noch nicht geklärt. Die Form des Nachweises steht aus, und ein Termin, ab dem Anträge möglich sind, ist bisher nicht bekannt. Unklar ist auch, was passiert, wenn deutlich mehr als 100 Waschbären gefangen werden und das Budget nicht reicht. Ob Selters die Wirkung auf Schäden oder Amphibienbestände überhaupt messen will, geht aus den bisherigen Angaben nicht hervor. Damit fehlt vorerst die Grundlage, um den Streit zwischen Jägern und Naturschützern anhand der Ergebnisse in Selters zu entscheiden. Weitere hessische Gemeinden mit einer solchen Prämie kennt der Landesjagdverband bislang nicht.
Fangjagd, Jagdzeiten und Elterntierschutz sind Prüfungsstoff in der Jägerprüfung. Mit Jagdkompass lernst du sie an echten Prüfungsfragen für dein Bundesland. Wie unterschiedlich die Länder die Waschbärjagd regeln, zeigt der Fall Waschbär in der Falle im befriedeten Bezirk in Niedersachsen. Mehr zu invasiven Arten wie Nutria und Waschbär und weitere Praxisthemen findest du in der Rubrik Jagdpraxis & Revier.
Quelle
Zum Beschluss in Selters und zu den Positionen von Landesjagdverband, NABU und Tierschutzbund: hessenschau.de (Hessischer Rundfunk), „25 Euro pro erlegtem Waschbär: Selters zahlt Jägern Kopfgeld" und „Kopfgeld auf Waschbären: Hessische Gemeinde bietet 25 Euro pro Tier", Ende September 2026.
Zur Bundesstrecke und zum Fallenanteil: Deutscher Jagdverband, „Neuer Rekord bei der Waschbär-Jagd", 12. März 2026.
Zur Amphibienstudie: Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, „Maskierte Räuber: Waschbären sind eine Gefahr für heimische Amphibien und Reptilien", 2024.
Zur Jagdzeit und Fallenjagd in Hessen: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, „Hessen modernisiert Jagdrecht zum 1. April 2026", 5. März 2026. Stand: 3. Oktober 2026.