Die Geflügelpest ist in Schleswig-Holstein zurück, und sie kommt wie in den Vorjahren mit dem Vogelzug. Seit dem 27. Oktober 2026 gilt landesweit wieder eine Allgemeinverfügung zur Biosicherheit, in Nordfriesland müssen seit dem 28. Oktober auf allen Inseln und Halligen sämtliche Hühner, Gänse, Enten und Puten in den Stall. Jäger sind dabei mehr als Zuschauer: Ihre erlegten Enten und Gänse sind ein fester Baustein der Frühwarnung.
Drei Ausbrüche in einer Woche, die meisten Totfunde an der Westküste
Seit dem 21. Oktober wurde die Geflügelpest in drei Hausgeflügelhaltungen festgestellt: in einer Kleinsthaltung auf einer Hallig, in Bark (Kreis Segeberg) und in Wanderup (Kreis Schleswig-Flensburg). Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Subtyp H5N1 bestätigt. Bei Wildvögeln lagen nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums zwei FLI-bestätigte Fälle vor, mehr als 30 weitere Tiere waren im Landeslabor bereits positiv voruntersucht. Befunde gab es aus Nordfriesland, Pinneberg und Stormarn. Ministerin Cornelia Schmachtenberg kündigte an, das Land müsse sich auf ein „schweres Geflügelpestgeschehen" in den kommenden Wochen einstellen.
Der Kreis Nordfriesland beschreibt die Lage an der Küste deutlicher: Mit der Rückkehr der Zugvögel sei die Zahl der Totfunde sprunghaft gestiegen, bei fast allen beprobten Tieren wurde die hochpathogene Form amtlich festgestellt. Die Nationalparkverwaltung meldet seit Mitte Oktober positive Tests bei verschiedenen Gänse- und Entenarten sowie bei Limikolen, also Watvögeln. In früheren Wintern traf es vor allem Weißwangengänse und Pfeifenten, die dort in großer Zahl rasten.
Wo in Schleswig-Holstein welche Pflicht gilt
| Gebiet | Seit | Was gilt |
| Ganz Schleswig-Holstein | 27.10.2026 | Biosicherheit für jede Haltung, auch Hobby: Hände und Schuhe vor dem Stall desinfizieren, stalleigene Schutzkleidung, Fütterung und Tränke für Wildvögel unzugänglich, kein Oberflächenwasser zum Tränken, Bestand beim Veterinäramt registrieren |
| Nordfriesland: alle Inseln und Halligen, 3 km entlang der Küste und größerer Gewässer | 28.10.2026 | Stallpflicht für alle Hühner, Gänse, Enten und Puten, unabhängig von der Bestandsgröße |
| Übriges Nordfriesland | 28.10.2026 | Stallpflicht ab 50 Tieren |
| Sperrzonen um Bark und Wanderup (Schutzzone mind. 3 km, Überwachungszone mind. 10 km, reichen bis Stormarn und in die Ämter Viöl und Mittleres Nordfriesland) | 27.10.2026 | Aufstallung, Verbringungsverbot für lebendes Geflügel, in Segeberg zusätzlich Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen |
Ausnahmen von der Stallpflicht können beim Veterinäramt des Kreises Nordfriesland schriftlich beantragt werden. Die genauen Grenzen zeigen die zoombaren Karten in den Allgemeinverfügungen der Kreise.
Warum die erlegte Ente jetzt eine Tupferprobe wert ist
Neben den Totfunden, dem sogenannten passiven Monitoring, untersucht das Land gezielt gesunde, erlegte Wildvögel. Dieses aktive Monitoring beruht auf EU-Recht und der Wildvogel-Geflügelpest-Monitoringverordnung. Schleswig-Holstein muss seit 2025 mindestens 700 Proben liefern statt zuvor 450, fast die Hälfte davon als Kotproben. Für die erlegten Vögel bedeutet das nach Angaben des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein (LJV): Jeder Kreis in Küstenlage soll mindestens 50 Wildvögel beproben, jeder andere Kreis 30. Hauptzeit sind die Monate September bis Januar.
Genommen werden die Proben von den Jagdausübungsberechtigten selbst, als kombinierter Rachen- und Kloakentupfer. Tupfer, Begleitscheine und Rücklauf ans Landeslabor laufen über das jeweilige Veterinäramt. Geeignet sind inzwischen alle in Schleswig-Holstein bejagten Federwildarten, neben Enten und Gänsen also auch Rabenkrähe, Ringeltaube, Fasan und Waldschnepfe. Der Wert liegt im gesunden Tier: Ein positiver Tupfer von einer munter erlegten Stockente zeigt, dass das Virus zirkuliert, bevor die ersten Kadaver am Deich liegen.
Für Jäger in Schleswig-Holstein: das jetzt tun
Beim Veterinäramt des Kreises nach Tupfer-Sets für das aktive Monitoring fragen und erlegtes Federwild beproben.
Tote oder auffällige Wasser- und Greifvögel nicht anfassen und nicht bergen. Funde im Nationalpark und auf Landesschutzdeichen der Nationalparkverwaltung melden, sonst dem Ordnungs- oder Veterinäramt. Auf Föhr und Amrum sammeln Bauhof und Ordnungsamt die Strände selbst ab.
Den Hund an der Küste anleinen und von Kadavern fernhalten.
Wer selbst Geflügel hält: Stallpflicht prüfen und Revierkleidung und Stiefel nicht im eigenen Stall tragen.
Totfunde zusätzlich im Tierfund-Kataster erfassen, das der LJV stärker für die Früherkennung nutzen will.
Was die Verfügungen für die Federwildjagd offenlassen
Die Geflügelpest-Verordnung erlaubt der zuständigen Behörde, im Sperrbezirk um einen Ausbruchsbetrieb die Jagd auf Federwild zu untersagen, wenn die Seuchenbekämpfung das erfordert (§ 21 Abs. 4 GeflPestSchV). Ob die aktuellen Verfügungen um Bark und Wanderup davon Gebrauch machen, geht aus den veröffentlichten Kurzfassungen nicht hervor. Wer dort jagt, sollte die vollständige Allgemeinverfügung lesen oder beim Veterinäramt nachfragen, bevor er zur Entenjagd ansetzt. Offen ist auch, wie lange die Stallpflicht gilt: Die Verfügungen laufen bis auf Widerruf. Im vergangenen Seuchenjahr hob Nordfriesland die Stallpflicht erst im Frühjahr schrittweise auf.
Prüfungsbezug: Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, und die Frage nach dem richtigen Verhalten bei Totfunden gehört zum Standardstoff im Fach Wildkrankheiten. Den allgemeinen Hintergrund zur Krankheit bei Wildvögeln fasst unser Beitrag Vogelgrippe bei Wildvögeln 2026 zusammen, die Grundlagen der Übertragungswege die Einführung in Wildkrankheiten. Wo der Hund am Wasser arbeitet und damit Kadavern am nächsten kommt, zeigt der Überblick zu den Einsatzgebieten von Jagdhunden.
Tierseuchen und Wildkrankheiten sind Prüfungsstoff: Die Jagdkompass-App bringt den Fragenkatalog aller Bundesländer aufs Handy – kostenlos und ohne Werbung. Weitere Meldungen aus dem Revier sammeln wir in der Rubrik Jagdpraxis & Revier.
Quelle
Lage, Rechtsgrundlage und Hinweise zu Wildvögeln: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz – Geflügelpest
Ausbrüche, Wildvogelbefunde, Sperrzonen und Zitat der Ministerin: agronews, 27.10.2026
Stallpflicht und Überwachungszone in Nordfriesland: Kreis Nordfriesland via Gemeinde Sylt, 27.10.2026
Nachweise im Wattenmeer und Meldewege: Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, 22.10.2026
Verhalten bei Totfunden auf Föhr und Amrum: Amt Föhr-Amrum, 30.10.2026
Aktives Wildvogelmonitoring 2026: Landesjagdverband Schleswig-Holstein, 07.09.2026 und Aufruf vom 27.10.2026
Jagdverbot im Sperrbezirk: § 21 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV)
Stand: 2. November 2026. Maßgeblich sind die Allgemeinverfügungen der Kreise und die Angaben der Veterinärbehörden.