Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht Südhessen vor der nächsten Rückstufung seiner Sperrzonen. Am 26. Oktober soll der Antrag beim Bundeslandwirtschaftsministerium eingehen, im November könnte die EU-Kommission darüber beraten. Bis dahin zählt in den Revieren jede Drückjagd.
Vom ersten Fall bis zum Antrag in Berlin
Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat den Zeitplan am 15. Oktober veröffentlicht, einen Tag nach einer Dialogveranstaltung im Landratsamt Groß-Gerau. Dort kamen etwa 250 Menschen zusammen, vor allem aus Landwirtschaft und Jägerschaft, dazu Vertreter der Veterinärbehörden. Moderiert hat Staatssekretär Michael Ruhl, der den ASP-Führungsstab des Ministeriums leitet.
| Datum | Schritt |
| 15. Juni 2024 | Erster bestätigter ASP-Fall in Hessen |
| Frühjahr 2026 | Erster gemeinsamer Rückstufungsantrag von Hessen und Rheinland-Pfalz, von den EU-Mitgliedstaaten gebilligt |
| 24. April 2026 | EU-Zustimmung: Zwischen Bingen, Lennebergwald und Mainz wird Sperrzone II B zu Sperrzone I |
| 31. Juli 2026 | Letzter positiver Fund in Hessen, Landkreis Darmstadt-Dieburg |
| 14. Oktober 2026 | Dialogveranstaltung in Groß-Gerau |
| 26. Oktober 2026 | Geplante Einreichung des nächsten Antrags beim Bundesministerium |
| November 2026 | Mögliche Befassung der EU-Kommission |
Seit Juni 2024 wurden in Hessen mehr als 7.000 Wildschweine und Kadaver beprobt, 2.340 davon waren ASP-positiv. Alle Fälle liegen in Südhessen. Die erste Rückstufung im Frühjahr hat große Teile des bisherigen Kerngebiets Beta erfasst. Im Rheingau-Taunus-Kreis und in angrenzenden Flächen fielen Beschränkungen weg, der Hochtaunuskreis ist seitdem ganz aus den Sperrzonen heraus.
Warum der Antrag von den Revieren abhängt
Mehr als zwei Monate ohne neuen Fund reichen allein nicht. Entscheidend für eine weitere Rückstufung ist nach Angaben des Ministeriums, dass die Maßnahmen vor Ort konsequent weiterlaufen: die Suche nach Fallwild, die Überwachung des Wildschweinbestands und die weitere Verringerung der Schwarzwilddichte. Ruhl appellierte deshalb an die private Jägerschaft, in den kommenden Wochen und Monaten nicht nachzulassen. Ausdrücklich nannte er die anstehenden Drückjagden und die Einsätze der Mobilen Entnahme Teams, die aus Berufsjägern bestehen.
Zur Einordnung der Zonen: Sperrzone II umfasst das Gebiet, in dem die ASP bei Wildschweinen nachgewiesen ist. Sperrzone I ist die Pufferzone darum herum, in der kein Nachweis vorliegt. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für Menschen ist sie ungefährlich, für Haus- und Wildschweine verläuft sie fast immer tödlich.
Was Jäger in Südhessen bis zur Entscheidung tun können
Drückjagden in den Sperrzonen mit der zuständigen Veterinärbehörde abstimmen und deren Auflagen für Strecke, Proben und Wildbret einhalten.
Jedes tot aufgefundene Wildschwein sofort dem Veterinäramt des Kreises melden und nicht selbst bergen, wenn der Kreis das nicht ausdrücklich vorsieht.
Erlegtes Schwarzwild aus den Zonen nach den Vorgaben des Kreises beproben lassen. Diese Proben zählen für den Antrag mit.
Schäden an ASP-Zäunen und offene Tore dem Kreis melden.
Hunde in den Waldgebieten der Zonen anleinen, solange der Kreis das anordnet.
Was eine Rückstufung nicht aufhebt
Wer auf ein schnelles Ende der Auflagen hofft, sollte nach Rheinhessen schauen. Dort hat der Kreis Mainz-Bingen nach der EU-Zustimmung im April erklärt, was in der neuen Sperrzone I weiter gilt: die verstärkte Bejagung von Schwarzwild, die vorhandenen Zäune, die Anleinpflicht für Hunde im Wald und das Wegegebot. Zäune und Anleinpflicht sollten mindestens zwölf weitere Monate bestehen bleiben. Das sei nötig, um später mit Aussicht auf Erfolg die Aufhebung auch der Sperrzone I beantragen zu können. Ganz ASP-frei kann die Region dem Kreis zufolge frühestens 2027 werden.
Für Südhessen bedeutet das: Auch ein erfolgreicher Antrag verschiebt die Zonen um eine Stufe, er schafft sie nicht ab. Die Jagd bleibt in den betroffenen Gebieten ein Teil der Seuchenbekämpfung.
Was bis zum 26. Oktober offen ist
Welche Gemeinden und Flächen der neue Antrag genau umfasst, hat das Ministerium noch nicht veröffentlicht. Offen ist auch, wie schnell die EU-Kommission entscheidet und welche Lockerungen die Kreise danach im Einzelnen anordnen. In Mainz-Bingen dauerte die Abstimmung der neuen Regeln nach der EU-Zustimmung rund drei Wochen. Ob Rheinland-Pfalz die dort für September angestrebte Rückstufung der Sperrzone II A rund um das Oppenheimer Wäldchen inzwischen beantragt hat, geht aus den aktuellen Mitteilungen nicht hervor.
Die Nachbarschaft bleibt dabei im Blick. Auch in Baden-Württemberg gelten Sperrzonen um Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis. Wie sich die Schwarzwildstrecke bundesweit entwickelt, zeigt unsere Auswertung der Schwarzwildstrecke 2024/25.
Tierseuchenrecht, Schwarzwild und Bewegungsjagd gehören zum Stoff der Jägerprüfung. Mit der Jagdkompass-App lernst du die Fragen dazu für dein Bundesland. Weitere Beiträge aus dem Revieralltag findest du in der Rubrik Jagdpraxis & Revier.
Quelle
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Pressemitteilung „Nächster Schritt Richtung Rückstufung der Sperrzonen", 15. Oktober 2026.
Zu den Regeln nach einer Rückstufung: Landkreis Mainz-Bingen, „Afrikanische Schweinepest: EU stimmt Lockerungen zwischen Bingen, Lennebergwald und Mainz zu", 24. April 2026.
Stand: 19. Oktober 2026.