Jagdkompass
Jagdpraxis & Revier

ASP im Barnim: Im Schutzkorridor muss das Schwarzwild komplett raus – und jede Drückjagd braucht fünf Werktage Vorlauf

Nach dem ASP-Fund bei Lunow gilt im Barnim wieder eine Sperrzone II. Im Schutzkorridor ordnet das Veterinäramt die vollständige Entnahme von Schwarzwild an.

LMLauritz MaaßenAfrikanische Schweinepest, Schwarzwild, Brandenburg

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist zurück im Barnim: Ein infiziertes Wildschwein aus dem Hochrisikokorridor an der Oder bei Lunow hat den Landkreis Anfang Oktober wieder zum Sperrgebiet gemacht. Für Jagdausübungsberechtigte zwischen Oderberg, Eberswalde-Nord und Ziethen gelten seitdem Pflichten, die weit über das Melden von Fallwild hinausgehen. Im sogenannten ASP-Schutzkorridor heißt der Auftrag nicht mehr Bejagung, sondern vollständige Entnahme.

Drei Zonen zwischen Oder und B 167

Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Barnim vom 7. Oktober 2026 teilt das Gebiet in drei Bereiche. Sie ist sofort vollziehbar; ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

ZoneGebietKernpflicht für Jäger
Sperrzone II (Hochrisikokorridor)Streifen zwischen Oder und erstem Schutzzaun, Teile der Gemarkungen Lunow und Stolzenhagenkein Wildschwein verlässt die Zone, Fallwild bergen nur Kreispersonal
Sperrzone I (Pufferzone)Parsteinsee, Oderberg, Liepe, Niederfinow, Ziethen vollständig; Teile von Lunow-Stolzenhagen, Hohenfinow und Chorin; Eberswalde nördlich der B 167 und östlich der L 200jedes erlegte Stück beproben und bis zum Befund in der Wildsammelstelle lagern
ASP-Schutzkorridor (innerhalb der Sperrzone I)zwischen erstem Oder-Schutzzaun und dem Zaun entlang der B 158 von Oderberg über Neuendorf und Lüdersdorf bis Gellmersdorfvollständige Entnahme von Schwarzwild, Bewegungsjagden nur auf Antrag

Den genauen Verlauf zeigt die Karte in Anlage 1 der Verfügung. Wer ein Revier an einer Zonengrenze hat, sollte sich nicht auf Gemeindenamen verlassen, sondern die Karte prüfen.

Die Oder bei Lunow-Stolzenhagen: Zwischen Fluss und erstem Schutzzaun liegt der Hochrisikokorridor, in dem das infizierte Wildschwein gefunden wurde. Foto: Birkenhoch / CC BY-SA 4.0 / Wikimedia Commons

Entnahme statt Hege im Schutzkorridor

Wer einen Jagdbezirk ganz oder teilweise im Schutzkorridor hat, dem ordnet das Veterinäramt die vollständige Entnahme beziehungsweise Tötung von Schwarzwild an, ausdrücklich auf Basis des Veterinärrechts und mit jagdlichen Methoden. Anders als bei der normalen Jagd geht es nicht um eine Strecke, sondern darum, im Korridor kein Wildschwein mehr zu haben, das das Virus weitertragen könnte.

Kommt ein Revierinhaber der Anordnung nicht nach, muss er dulden, dass Bundes- oder Landesbedienstete oder beauftragte Personen das Schwarzwild in seinem Revier erlegen. Die Verfügung verlangt außerdem, möglichst störungsarm vorzugehen: Aufgescheuchte Sauen, die womöglich infiziert sind, sollen keine weiten Fluchtstrecken zurücklegen. Das Veterinäramt bietet dafür eine eigene Entnahmeschulung an und auf Wunsch eine Beratung direkt im Revier.

Für die laufende Drückjagdsaison ist eine Regel besonders wichtig: Bewegungsjagden im Schutzkorridor müssen mindestens fünf Werktage vorher schriftlich beim Veterinäramt beantragt werden. Vor dem Anblasen ist eine Zaunkontrolle des Reviers samt Prüfung der Tore Pflicht, und die Tore im Schutzzaun bleiben ohnehin immer geschlossen.

Jedes erlegte Stück wartet in der Wildsammelstelle

In der gesamten Pufferzone gilt: Jedes erlegte Wildschwein bekommt sofort eine Wildmarke und einen Wildursprungsschein, also das Begleitdokument, das Herkunft und Erleger festhält. Von jedem Stück wird eine Probe genommen und mit Wildursprungsschein und Untersuchungsantrag in Eberswalde abgegeben. Bis das Ergebnis vorliegt, bleibt der Tierkörper in einer Wildsammelstelle. Erst wenn der negative Befund in der Online-Übersicht des Kreises steht, ist das Wildbret als Lebensmittel freigegeben.

Verendet aufgefundene Sauen sind unverzüglich mit Fundort zu melden, möglichst mit GPS-Daten. Für Fall- und Unfallwild kann eine Fundprämie beantragt werden. Revierinhaber müssen verstärkt nach Kadavern suchen und Suchtrupps, Kadaversuchhunde und Drohnen in ihrem Revier dulden.

In der Pufferzone darf Wildbret erst nach negativem ASP-Befund verwertet werden – bis dahin bleibt jedes erlegte Stück in der Wildsammelstelle. Foto: Danny Kroon / Unsplash+ License

Im Hochrisikokorridor bleibt alles vor Ort

Direkt an der Oder sind die Regeln am strengsten. Wildschweine dürfen aus der Sperrzone II nicht verbracht werden, ihr Fleisch darf die Zone weder als Wildbret noch als Erzeugnis verlassen. Fallwild bergen und beseitigen ausschließlich Leute, die der Kreis bestimmt; Probe und Kennzeichnung bleiben Sache des Jagdausübungsberechtigten. Hunde müssen an die Leine, ausgenommen ausgebildete Jagd- und Hütehunde im Einsatz. Hunde, Ausrüstung und Fahrzeuge, die mit Schwarzwild in Kontakt waren, sind nach Anlage 2 der Verfügung zu reinigen und zu desinfizieren.

Vor der nächsten Drückjagd im Barnim

  • Revierlage auf der Karte (Anlage 1) prüfen: Pufferzone, Schutzkorridor oder Hochrisikokorridor?

  • Liegt das Revier im Schutzkorridor: Bewegungsjagd spätestens fünf Werktage vorher schriftlich beim Veterinäramt beantragen und die Zaunkontrolle einplanen.

  • Wildmarken, Wildursprungsscheine und Probentupfer in ausreichender Zahl besorgen; Transport zur Wildsammelstelle klären.

  • Fallwild sofort melden: fallwildmeldung@kvbarnim.de, Hotline 03334 214 1607.

  • Desinfektion von Hunden, Schuhen und Fahrzeugen nach Anlage 2 vorbereiten.

Wie lange die Zonen gelten

Ein Enddatum hat die Verfügung nicht: Sie gilt, bis der Kreis sie aufhebt. Öffentlich nicht beziffert ist bislang, ob seit dem ersten Fund weitere positive Wildschweine dazugekommen sind; maßgeblich ist die laufend aktualisierte Befundübersicht des Kreises. Offen ist auch, wie lange die vollständige Entnahme im Schutzkorridor durchgehalten werden muss.

Der Barnim kennt die Lage: Die ersten ASP-Funde im Kreis gab es 2020, im Juli 2021 traf es Lunow-Stolzenhagen. Ende Februar 2024 hob der Kreis die Sperrzone II auf; die Verfügung von damals ist mit der neuen außer Kraft. Wie die Nachbarregion zuletzt reagierte, zeigt unser Bericht zum ASP-Ausbruch in der Uckermark. Warum der Druck auf die Schwarzwildbestände ohnehin hoch ist, steht in der Auswertung zur Schwarzwildstrecke 2024/25.

Drückjagd unter Seuchenauflagen? Wie Ansteller, Schützen und Hundeführer eine Bewegungsjagd sicher organisieren, erklärt unser Leitfaden Die Drückjagd: Organisation, Ablauf und Sicherheit. Mehr aus dem Revieralltag findest du in der Rubrik Jagdpraxis & Revier.

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