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Afrikanische Schweinepest zurück in Brandenburg: Krisenstab verschärft Bekämpfung

Nach über einem Jahr ohne Fall ist die Afrikanische Schweinepest in der Uckermark zurück. Der Krisenstab zieht Zäune, Bejagung und Biosicherheit an – das müssen Jäger jetzt wissen.

09. Juli 2026Afrikanische Schweinepest, ASP, Schwarzwild
Afrikanische Schweinepest zurück in Brandenburg: Krisenstab verschärft Bekämpfung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist zurück in Brandenburg: Nach mehr als einem Jahr ohne bestätigten Fall wurde das Virus Anfang Juli 2026 erneut bei Wildschweinen in der Uckermark nachgewiesen. Der Landeskrisenstab zieht die Bekämpfung jetzt spürbar an – und für Jägerinnen und Jäger in der Region heißt das: aufmerksam bleiben und mitziehen.

Wichtig für alle Jäger in der Region

ASP-Schutzzäune dürfen nicht beschädigt werden, Tore müssen geschlossen bleiben. Ein einziges offenes Tor kann den mühsam gehaltenen Schutzkorridor durchlässig machen.

Was ist passiert?

Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einem verendeten Wildschwein aus der Uckermark einen ASP-Verdachtsfall bestätigt; ein zweiter Fund wird noch untersucht. Beide Stücke lagen innerhalb der Sperrzone II südlich von Schwedt/Oder, im Bereich Stützkow/Neu Galow nahe der deutsch-polnischen Grenze – also mitten im bestehenden, vollständig eingezäunten ASP-Schutzkorridor.

Der letzte bestätigte ASP-Fall in Brandenburg lag zu diesem Zeitpunkt über ein Jahr zurück (14. Mai 2025). Die Behörden gehen davon aus, dass das Virus über zuwandernde Wildschweine aus infizierten Gebieten in Polen eingetragen wurde, und stufen den Seuchendruck weiterhin als hoch ein.

Laut Dr. Stephan Nickisch, Leiter des Landeskrisenstabs, zeigen die Schutzmaßnahmen Wirkung: Beide Funde lägen innerhalb des vollständig eingezäunten Schutzkorridors – genau dort, wo das Virus abgefangen werden soll.

Sofortmaßnahmen des Krisenstabs

Der Krisenstab hat die Bekämpfung unmittelbar hochgefahren:

MaßnahmeZiel
Großflächige Kadaversuche mit Suchhunden und DrohnenVerendete Wildschweine schnell finden und beproben
Verstärkte Bejagung und seuchenbedingte EntnahmeWildschweindichte im Korridor senken
Erhöhte Biosicherheit in SchweinehaltungenEintrag in Hausschweinbestände verhindern
Unterstützung durch den LandestierseuchendienstBetriebe und Reviere vor Ort begleiten

Was bedeutet das für Jäger?

Für die Schwarzwildbejagung im betroffenen Raum ändert sich damit einiges. Wer im oder am Schutzkorridor jagt, wird eng in die Seuchenbekämpfung eingebunden – von der Kadaversuche bis zur Beprobung erlegter Stücke.

Konkret jetzt tun

  • Auffällige oder verendete Wildschweine sofort dem zuständigen Veterinäramt melden – nicht selbst umsetzen.

  • Beim Aufbrechen Einweghandschuhe tragen und Aufbruch nicht in der freien Landschaft belassen.

  • Fahrzeuge, Stiefel und Ausrüstung nach dem Ansitz gründlich reinigen und desinfizieren.

  • Schutzzäune respektieren: keine Durchlässe schaffen, Tore konsequent schließen.

Hintergrund: So gefährlich ist die ASP

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich verläuft. Sie ist anzeigepflichtig – aber ein reines Tierseuchengeschehen.

Ein einzelnes Wildschwein steht wachsam auf freiem Boden
Schwarzwild ist der Hauptträger der ASP: Über zuwandernde Wildschweine gelangt das Virus in neue Regionen. Foto: Ed van Duijn / Unsplash

Für Schwarz- und Hausschweine

Nahezu 100 % Sterblichkeit. Es gibt keine Impfung und keine Therapie. Ein Ausbruch in einem Hausschweinbestand bedeutet die Tötung des gesamten Bestands.

Für den Menschen

Ungefährlich. Die ASP ist für Menschen und andere Tierarten nicht ansteckbar – die wirtschaftlichen Folgen für Landwirtschaft und Jagd sind jedoch enorm.

Die Sperrzone II ist die Kernzone rund um bestätigte Wildschwein-Fälle: Hier gelten verschärfte Auflagen für Bejagung, Kadaversuche und den Umgang mit erlegtem Wild, um das Virus räumlich einzugrenzen.

Häufige Fragen

Ist Wildbret aus dem Sperrgebiet noch verwertbar?

Erlegtes Schwarzwild aus einer Sperrzone unterliegt strengen Auflagen und muss vor jeder Verwertung negativ auf ASP beprobt sein. Ohne Freigabe des Veterinäramts darf das Wildbret nicht in den Verkehr.

Was mache ich, wenn ich ein totes Wildschwein finde?

Fundort notieren, den Kadaver nicht bewegen und umgehend das zuständige Veterinär- oder Ordnungsamt informieren. Anschließend Schuhe, Kleidung und Fahrzeug reinigen.

Wie kommt die ASP nach Deutschland?

Über infizierte Wildschweine, die einwandern, sowie über den Menschen – etwa durch weggeworfene, virushaltige Fleischerzeugnisse. Deshalb ist Biosicherheit so entscheidend.

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Quelle

Diese Meldung basiert auf einem Bericht von agrarheute (08.07.2026). Redaktionell aufbereitet für die Jagdkompass-Leserschaft.

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