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Angelverbot an der Möhnetalsperre: Die Buchtenlinie ist jetzt die Grenze

An der Möhnetalsperre gilt nahe der Staumauer ein Angelverbot. Eine Tiefenwasser-Belüftung soll dort ein Fischsterben verhindern.

LMLorena de Marco28. August 2026Möhnetalsperre, Angelverbot, Möhnesee
Angelverbot an der Möhnetalsperre: Die Buchtenlinie ist jetzt die Grenze

Das Angelverbot an der Möhnetalsperre zieht ab sofort eine klare Grenze durch den See: Hinter der Linie zwischen den beiden tiefen Buchten darf Richtung Staumauer noch gefahren, aber nicht mehr geangelt werden. Die Sperre schützt eine Belüftungsanlage, die kälteliebenden Fischen im Tiefenwasser einen Sauerstoff-Engpass ersparen soll.

Regel seit 20. August 2026Konkret an der Möhnetalsperre
Grenze am Nordufererste tiefe Bucht von der Staumauer aus, auf Höhe des Yachtclubs Möhnesee
Grenze am Süduferzweite tiefe Bucht von der Staumauer aus
Richtung StaumauerÜberfahren ohne anglerische Tätigkeit bleibt möglich
Markierung der Anlageorange-gelbe Bojen an End- und Zwischenstücken der Sauerstoffleitungen

Die Sperrgrenze selbst ist eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Buchten. Die Bojen markieren Teile der Anlage, nicht lückenlos den gesamten Grenzverlauf.

Den Ansitz jetzt außerhalb der Anlage planen

  • Route vor der Ausfahrt prüfen und den staumauernahen Bereich nicht als Angelplatz einplanen.

  • Ruten eingeholt lassen, wenn die Trennlinie Richtung Staumauer überfahren wird.

  • Nicht an den orange-gelben Bojen festmachen; sie gehören zur Sauerstoffanlage.

  • Aktuelle Hinweise kontrollieren, bevor der Sperrbereich nach mehreren Wochen wieder beangelt wird.

Hinter der Buchtenlinie endet der Angelbereich

Der Westdeutsche Rundfunk meldete die sofortige Sperre am 20. August. Der Betreiber verlegt derzeit die perforierten Schläuche, über die später Sauerstoff ins Tiefenwasser gelangt. Die Einschränkung ist damit an die konkrete Betriebsfläche der Anlage gebunden, nicht an den gesamten Möhnesee.

Für die Planung zählt die Trennung zwischen Befahren und Fischen. Die Durchfahrt bleibt möglich, solange keine anglerische Tätigkeit stattfindet. Ein gültiger Erlaubnisschein hebt die temporäre Betriebszone nicht auf.

Seeseite der Staumauer der Möhnetalsperre
Die Sperrzone liegt auf der Seeseite vor der Staumauer der Möhnetalsperre. Das Winterfoto zeigt nicht die aktuelle Belüftungsanlage. Foto: Ad Meskens / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0), für Web verkleinert

Die Belüftung öffnet im kalten Tiefenwasser einen Ausweg

In warmen Monaten schichtet sich ein tiefer See. Oben liegt erwärmtes Wasser, darunter eine Übergangszone – die Sprungschicht – und am Grund kaltes Tiefenwasser. Kälteliebende Fischarten halten sich bevorzugt unten auf. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse von abgestorbenem pflanzlichem und tierischem Plankton können die Übergangszone jedoch nahezu sauerstofffrei werden lassen.

Damit entsteht eine Falle: Oberhalb ist das Wasser zu warm, in der bevorzugten Tiefe nimmt der Sauerstoff ab. Nach Angaben des Ruhrverbands wird es kritisch, wenn der Wert unter drei Milligramm pro Liter sinkt. Die perforierten Schläuche bringen deshalb vorsorglich Sauerstoff in das Tiefenwasser. Der Verband betont zugleich, dass dieser saisonale Vorgang nicht mit einer schlechten allgemeinen Wasserqualität gleichzusetzen ist.

Von selbst löst sich die stabile Schichtung erst wieder, wenn kühlere Luft, Herbststürme und stärkere Zuflüsse den Wasserkörper durchmischen. Bis dahin kontrollieren Talsperrenbetrieb, Labor und Fischereimanagement die Sauerstoffwerte. Die Belüftung überbrückt genau diese Zeitspanne, ohne das erwärmte Oberflächenwasser zum Rückzugsraum für Kaltwasserarten zu erklären.

Schema der jahreszeitlichen Temperaturschichtung eines tiefen Sees
Im Sommer trennt die Sprungschicht warmes Oberflächenwasser vom kalten Tiefenwasser; erst kühlere Luft, Wind und stärkere Zuflüsse lösen die stabile Schichtung wieder auf. Allgemeines Schema, nicht die Möhnetalsperre. Grafik: Turbidity.toronto / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0), verkleinert und von PNG in JPEG konvertiert

Vier bis sechs Wochen sind eine Prognose, kein Enddatum

Die Belüftung soll voraussichtlich in der Woche ab dem 24. August beginnen. Aus mehrjähriger Erfahrung rechnet der Betreiber mit vier bis sechs Wochen. So lange soll auch das Angelverbot bestehen. Ein fixes Enddatum wurde bislang nicht veröffentlicht. Wer später wieder im Bereich vor der Staumauer angeln will, sollte deshalb den dann aktuellen Hinweis des Betreibers prüfen, statt die Sechs-Wochen-Frist selbst auszurechnen.

Für Angler ist die aktuelle Maßnahme klarer als ein allgemeiner Hitze-Appell: Sie verändert unmittelbar die nutzbare Wasserfläche. Warum ein negativer Pegelwert nicht bedeutet, dass ein Fluss trockenliegt, zeigt der Rheinpegel in Düsseldorf. Wie ein anderer ökologischer Druck auf Fischbestände untersucht wird, ordnet die Kormoran-Studie zu Jungdorsch und Flunder ein. Weitere aktuelle Meldungen zu Gewässern und Fischerei stehen in der Rubrik Angeln.

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Quellen

Aktueller Anlass, Lage der Sperrgrenze und erwartete Dauer: WDR – Angelverbot an der Möhnetalsperre, Wasser wird belüftet, 20. August 2026. Technischer Hintergrund, Drei-Milligramm-Schwelle und Regeln an den Bojen: Ruhrverband – Mitteilung zur Tiefenwasser-Belüftung, 20. August 2026. Allgemeine Nutzungsgrundlagen: Freizeitordnung des Ruhrverbands 2026.

Bildquellen: Luftbild der Möhnetalsperre, PaulT (Gunther Tschuch), CC BY-SA 4.0, für Web verkleinert; Seeseite der Staumauer, Ad Meskens, CC BY-SA 4.0, für Web verkleinert; Schema der Temperaturschichtung, Turbidity.toronto, CC BY-SA 4.0, verkleinert und von PNG in JPEG konvertiert. Alle Bilder via Wikimedia Commons.

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