Das Angelverbot an der Möhnetalsperre zieht ab sofort eine klare Grenze durch den See: Hinter der Linie zwischen den beiden tiefen Buchten darf Richtung Staumauer noch gefahren, aber nicht mehr geangelt werden. Die Sperre schützt eine Belüftungsanlage, die kälteliebenden Fischen im Tiefenwasser einen Sauerstoff-Engpass ersparen soll.
| Regel seit 20. August 2026 | Konkret an der Möhnetalsperre |
| Grenze am Nordufer | erste tiefe Bucht von der Staumauer aus, auf Höhe des Yachtclubs Möhnesee |
| Grenze am Südufer | zweite tiefe Bucht von der Staumauer aus |
| Richtung Staumauer | Überfahren ohne anglerische Tätigkeit bleibt möglich |
| Markierung der Anlage | orange-gelbe Bojen an End- und Zwischenstücken der Sauerstoffleitungen |
Die Sperrgrenze selbst ist eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Buchten. Die Bojen markieren Teile der Anlage, nicht lückenlos den gesamten Grenzverlauf.
Den Ansitz jetzt außerhalb der Anlage planen
Route vor der Ausfahrt prüfen und den staumauernahen Bereich nicht als Angelplatz einplanen.
Ruten eingeholt lassen, wenn die Trennlinie Richtung Staumauer überfahren wird.
Nicht an den orange-gelben Bojen festmachen; sie gehören zur Sauerstoffanlage.
Aktuelle Hinweise kontrollieren, bevor der Sperrbereich nach mehreren Wochen wieder beangelt wird.
Hinter der Buchtenlinie endet der Angelbereich
Der Westdeutsche Rundfunk meldete die sofortige Sperre am 20. August. Der Betreiber verlegt derzeit die perforierten Schläuche, über die später Sauerstoff ins Tiefenwasser gelangt. Die Einschränkung ist damit an die konkrete Betriebsfläche der Anlage gebunden, nicht an den gesamten Möhnesee.
Für die Planung zählt die Trennung zwischen Befahren und Fischen. Die Durchfahrt bleibt möglich, solange keine anglerische Tätigkeit stattfindet. Ein gültiger Erlaubnisschein hebt die temporäre Betriebszone nicht auf.
Die Belüftung öffnet im kalten Tiefenwasser einen Ausweg
In warmen Monaten schichtet sich ein tiefer See. Oben liegt erwärmtes Wasser, darunter eine Übergangszone – die Sprungschicht – und am Grund kaltes Tiefenwasser. Kälteliebende Fischarten halten sich bevorzugt unten auf. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse von abgestorbenem pflanzlichem und tierischem Plankton können die Übergangszone jedoch nahezu sauerstofffrei werden lassen.
Damit entsteht eine Falle: Oberhalb ist das Wasser zu warm, in der bevorzugten Tiefe nimmt der Sauerstoff ab. Nach Angaben des Ruhrverbands wird es kritisch, wenn der Wert unter drei Milligramm pro Liter sinkt. Die perforierten Schläuche bringen deshalb vorsorglich Sauerstoff in das Tiefenwasser. Der Verband betont zugleich, dass dieser saisonale Vorgang nicht mit einer schlechten allgemeinen Wasserqualität gleichzusetzen ist.
Von selbst löst sich die stabile Schichtung erst wieder, wenn kühlere Luft, Herbststürme und stärkere Zuflüsse den Wasserkörper durchmischen. Bis dahin kontrollieren Talsperrenbetrieb, Labor und Fischereimanagement die Sauerstoffwerte. Die Belüftung überbrückt genau diese Zeitspanne, ohne das erwärmte Oberflächenwasser zum Rückzugsraum für Kaltwasserarten zu erklären.
Vier bis sechs Wochen sind eine Prognose, kein Enddatum
Die Belüftung soll voraussichtlich in der Woche ab dem 24. August beginnen. Aus mehrjähriger Erfahrung rechnet der Betreiber mit vier bis sechs Wochen. So lange soll auch das Angelverbot bestehen. Ein fixes Enddatum wurde bislang nicht veröffentlicht. Wer später wieder im Bereich vor der Staumauer angeln will, sollte deshalb den dann aktuellen Hinweis des Betreibers prüfen, statt die Sechs-Wochen-Frist selbst auszurechnen.
Für Angler ist die aktuelle Maßnahme klarer als ein allgemeiner Hitze-Appell: Sie verändert unmittelbar die nutzbare Wasserfläche. Warum ein negativer Pegelwert nicht bedeutet, dass ein Fluss trockenliegt, zeigt der Rheinpegel in Düsseldorf. Wie ein anderer ökologischer Druck auf Fischbestände untersucht wird, ordnet die Kormoran-Studie zu Jungdorsch und Flunder ein. Weitere aktuelle Meldungen zu Gewässern und Fischerei stehen in der Rubrik Angeln.
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Quellen
Aktueller Anlass, Lage der Sperrgrenze und erwartete Dauer: WDR – Angelverbot an der Möhnetalsperre, Wasser wird belüftet, 20. August 2026. Technischer Hintergrund, Drei-Milligramm-Schwelle und Regeln an den Bojen: Ruhrverband – Mitteilung zur Tiefenwasser-Belüftung, 20. August 2026. Allgemeine Nutzungsgrundlagen: Freizeitordnung des Ruhrverbands 2026.
Bildquellen: Luftbild der Möhnetalsperre, PaulT (Gunther Tschuch), CC BY-SA 4.0, für Web verkleinert; Seeseite der Staumauer, Ad Meskens, CC BY-SA 4.0, für Web verkleinert; Schema der Temperaturschichtung, Turbidity.toronto, CC BY-SA 4.0, verkleinert und von PNG in JPEG konvertiert. Alle Bilder via Wikimedia Commons.