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Jugendjagdschein: ab 16 Jahren, nur in Begleitung — und ab 8,50 Euro

Der Jugendjagdschein gilt von 16 bis 18 und kostet je nach Bundesland 8,50 bis 82 Euro. Er erlaubt weniger als der Jahresjagdschein: keine eigene Waffe, keine Gesellschaftsjagd.

LMLauritz Maaßen21. September 2026Jugendjagdschein, Jagdschein, Jagdrecht
Jugendjagdschein: ab 16 Jahren, nur in Begleitung — und ab 8,50 Euro

Den Jugendjagdschein bekommt, wer 16 ist und noch nicht 18 — einen anderen Jagdschein gibt es in diesem Alter nicht. Die Verwaltungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen 8,50 und rund 82 Euro im Jagdjahr. Erlaubt ist damit weniger, als viele erwarten: keine eigene Waffe, keine Gesellschaftsjagd, kein Ansitz ohne Begleitung.

Die Altersgrenze steht in § 16 Abs. 1 BJagdG: Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Darunter ist jeder Jagdschein zu versagen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG). Die Gebühr dagegen ist Landesrecht — daher die Spanne.

Rechtsstand: September 2026, Fundstellen geprüft am 18. September 2026.

Was der Jugendjagdschein im eigenen Bundesland kostet

BundeslandGebühr JugendjagdscheinJagdabgabeFundstelle
Baden-Württemberg41–82 € (Kreis setzt fest)50 € je Jagdjahr§§ 27, 28 JWMG; JagdAbgV
Bayern37,50 € (25 € + 12,50 €)im Betrag enthaltenArt. 28 BayJG; Kostenverzeichnis zum BayKG
Berlinkein eigener Jugendtarif veröffentlicht (Jahresjagdschein 50 €)25,50 € je JahrUmweltschutzgebührenordnung; JagdAbgV
BrandenburgRahmen 10–80 €, untere Jagdbehörde setzt fest25 € je JagdjahrTarifstelle 6.2 GebOLandw; § 2 BbgJagdDV
Bremennicht veröffentlichtein Drittel der JagdscheingebührTarifziffer 54 UmwKostV; Art. 19 Abs. 3 LJagdG
Hamburgnicht veröffentlichtnicht veröffentlicht§ 2 JagdGebO HA
Hessen18 €18 € (stets in Höhe der Gebühr)§ 16 HJagdG
Mecklenburg-Vorpommern20 € (1 Jahr) / 30 € (2 Jahre)befreit§ 16 LJagdG M-V; Nr. 3.3 JagdGebVO
Niedersachsen15 €jaNr. 100.1.4.1.3 AllGO; § 22 NJagdG
Nordrhein-Westfalen25 / 35 / 40 € (1 / 2 / 3 Jahre)seit 1.1.2019 entfallenAVwGebO NRW, Tarifstelle Jagdscheine
Rheinland-Pfalz8,50 € (1 Jahr) / 13,50 € (2 Jahre)42,50 € bzw. 67,50 €Besonderes Gebührenverzeichnis der Jagdverwaltung
Saarlandnicht veröffentlichtja§§ 44–46 DVO zum SJG
Sachsen20 €10 € je Jagdjahr10. SächsKVZ, lfd. Nr. 56; § 1 SächsJagdVO
Sachsen-Anhalt40 € (1 Jahr) / 60 € (2 Jahre)im Betrag enthalten§ 22 LJagdG; Anlage 2 LJagdG-DVO
Schleswig-Holstein20 €höchstens das Doppelte der Gebühr§ 16 LJagdG; JagdAbgV
Thüringennicht veröffentlichthöchstens das Doppelte der Gebühr§§ 26, 27 ThJG; GebOLandw

Vier Länder veröffentlichen den Jugendtarif nicht zentral — dort nennt die untere Jagdbehörde den Betrag auf Anfrage. Und die Gebühr ist nur die halbe Rechnung: Baden-Württemberg verlangt zusätzlich 50 Euro Jagdabgabe, Rheinland-Pfalz das Fünffache der Gebühr, während Mecklenburg-Vorpommern Jugendliche ausdrücklich befreit und Nordrhein-Westfalen die Abgabe 2019 ganz gestrichen hat.

Die Begleitperson ist keine Empfehlung, sondern Tatbestandsmerkmal

Der Jugendjagdschein berechtigt zur Jagd „nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson", und diese Begleitperson muss jagdlich erfahren sein (§ 16 Abs. 2 BJagdG). Schriftlich heißt schriftlich: Eine mündliche Absprache am Revierparkplatz erfüllt die Vorschrift nicht.

Mehrere Personen in wetterfester Jagdkleidung stehen mit einem hellen Retriever auf einer trockenen Wiese zusammen.
Treiben, Drückjagd, Ansitzdrückjagd: An Gesellschaftsjagden darf ein Jugendjagdschein-Inhaber nach § 16 Abs. 3 BJagdG nicht teilnehmen — auch nicht als Schütze auf einem eigenen Stand. Foto: Getty Images / Unsplash+ License

Dazu kommt die zweite Schranke: Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden (§ 16 Abs. 3 BJagdG). Damit fällt genau die Jagdform aus, in der viele Reviere im Herbst und Winter den Großteil ihrer Strecke machen.

Warum auf den Jugendjagdschein keine Waffenbesitzkarte folgt

Eine waffenrechtliche Erlaubnis setzt das vollendete 18. Lebensjahr voraus (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WaffG). Für Jugendjagdschein-Inhaber sagt das Waffengesetz es noch einmal ausdrücklich: Eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird ihnen nicht erteilt (§ 13 Abs. 7 WaffG). Erlaubt ist nur der vorübergehende Umgang — Erwerb, Besitz, Führen und Schießen ohne Erlaubnis für die Dauer der Jagdausübung. Die Büchse gehört also der Begleitperson, und sie geht nach dem Ansitz wieder in deren Schrank.

Von hinten fotografierte Person mit orangefarbener Warnweste und geschulterter Büchse auf einem Feld.
Die geführte Waffe bleibt fremdes Eigentum: Bis zum 18. Geburtstag gibt es keine eigene Waffenbesitzkarte, nur den vorübergehenden Umgang nach § 13 Abs. 7 WaffG. Foto: Matthew Maaskant / Unsplash+ License

Der kleinste Posten ist die Gebühr

Vor dem Schein steht dieselbe Jägerprüfung wie für Erwachsene — schriftlich, mündlich-praktisch und mit Schießprüfung, deren mangelhafte Leistung sich nicht durch andere Prüfungsteile ausgleichen lässt (§ 15 Abs. 5 BJagdG). Allein die Prüfungsgebühr liegt in Niedersachsen bei 180 Euro, dazu kommen Vorbereitungslehrgang und die Jagdhaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG). Wie sich die Gesamtrechnung zusammensetzt, steht in unserer Übersicht zu den Jagdschein-Kosten; den Weg von der Anmeldung bis zur Prüfung beschreibt der Guide zum Jagdschein.

Wann man zur Prüfung antreten darf, entscheidet ebenfalls das Land: Sachsen lässt bereits 15-Jährige zum Anmeldeschluss zu (§ 13 SächsJagdVO), Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls ab 15, sofern das Alter sechs Monate vor Prüfungsbeginn erreicht ist (§ 6 JägerPVO M-V). Brandenburg verlangt dagegen die vollendeten 16 Jahre vor Prüfungsbeginn (§ 2 Abs. 7 Nr. 2 JPO). Früher bestehen heißt aber nicht früher jagen — den Schein selbst gibt es bundesweit erst mit 16.

Vor dem Antrag zu klären

  • Gebühr und Jagdabgabe bei der unteren Jagdbehörde des Wohnsitzkreises erfragen, nicht beim Nachbarkreis.

  • Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und die schriftliche Beauftragung der Aufsichtsperson getrennt vorbereiten.

  • Jagdhaftpflicht vor dem Antrag abschließen — ohne Nachweis wird der Schein versagt.

  • Prüfen, welche Laufzeit das Land anbietet: ein, zwei oder drei Jagdjahre.

Häufige Fragen zum Jugendjagdschein

Muss die Begleitperson selbst einen Jagdschein haben?

Das Bundesjagdgesetz verlangt nur, dass sie „jagdlich erfahren" ist, und definiert den Begriff nicht. Ausdrücklich geregelt ist dagegen die schriftliche Beauftragung durch den Erziehungsberechtigten. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, entscheidet die untere Jagdbehörde.

Darf ein Jugendjagdschein-Inhaber am jagdlichen Schießtraining teilnehmen?

Ja. § 13 Abs. 7 WaffG nennt neben der Jagdausübung ausdrücklich das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe. Auch dort gilt der Umgang nur für die Dauer der Veranstaltung.

Die Prüfung, die vor dem Jugendjagdschein steht, ist dieselbe wie bei den Erwachsenen. Im Jagdkompass lernst du mit dem Fragenkatalog deines eigenen Bundeslands, siehst im Prüfungsmodus, wie du unter Zeitdruck stehst, und erkennst in der Fehlerstatistik, welches Fach dich noch Punkte kostet. Was nach bestandener Prüfung ansteht, steht in unseren ersten Schritten nach dem Jagdschein; wie viele Waffen später auf die grüne Karte dürfen, klärt der Beitrag zur Waffenbesitzkarte. Weitere Rechtsfragen sammelt die Rubrik Recht.

Quelle

Bundesjagdgesetz (§§ 15, 16, 17) und Waffengesetz (§§ 4, 13), Gesetze im Internet · Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Jagdschein und Jägerprüfung · Stadt Essen, Gebühren für Jagdscheine · Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Allgemeine Gebührenordnung · Freistaat Sachsen, Sächsische Jagdverordnung und Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis · Land Brandenburg, Jägerprüfungsordnung und GebOLandw · Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Jagdabgabe

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