Beim Jagdunfall bei Warburg im Kreis Höxter liegen rund acht Monate nach dem Tod eines 23-jährigen Jägers zwei Gutachten vor. Sie sprechen dafür, dass ein Querschläger tödlich traf – die Staatsanwaltschaft Paderborn ermittelt trotzdem weiter wegen fahrlässiger Tötung. Der Grund liegt nicht in der Flugbahn des Geschosses, sondern in den Sichtverhältnissen.
Was der Befund nicht bedeutet
Ein Querschläger ist kein Freispruch. Er beantwortet nur die Frage, ob jemand direkt auf einen Menschen gezielt hat. Ob der Schuss überhaupt hätte fallen dürfen, ist eine davon getrennte Frage – und genau die ist im Verfahren offen.
Ein Schuss vom Nachbar-Hochsitz, ein Treffer in die Schulter
Im Januar 2026 starb ein 23-jähriger Jäger aus dem Kreis Paderborn auf einem Hochsitz bei Warburg-Nörde. Die Obduktion ergab, dass ihn ein Projektil in die Schulter tödlich verletzte. Abgegeben wurde der Schuss nach ersten Ermittlerangaben von einem nahe gelegenen Hochsitz, auf dem sich ein 22-jähriger Schütze und zwei Begleiter befanden. Beide Beteiligten verfügten über eine Jagderlaubnis. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt haben die Ermittler von Anfang an ausgeschlossen; zwei Zeugen und ein ausgewerteter Chatverlauf stützen die Darstellung, dass der Schütze ein Wildschwein vor sich vermutete. Der 22-Jährige selbst schweigt bislang.
| Zeitpunkt | Stand der Aufarbeitung |
| Januar 2026 | Tödlicher Schuss bei Warburg-Nörde, Obduktion: Treffer in die Schulter |
| Juli 2026 | Staatsanwaltschaft: Opfer wurde nicht vom vollständigen Projektil getroffen |
| August 2026 | Zwei Gutachten liegen vor, Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung laufen weiter |
Woran die Gutachter den Querschläger festmachen
Bei dem im Körper gefundenen Projektil handelt es sich vermutlich um einen Querschläger, teilte die Staatsanwaltschaft Paderborn der Deutschen Presse-Agentur mit. Zwei Details stützen diesen Schluss. Erstens fanden die Sachverständigen an dem Geschossteil keine biologischen Spuren – ein direkter Weg vom Lauf in den Körper hätte andere Befunde erwarten lassen. Zweitens passt das Wundbild nicht zu einem regulären Treffer: Jagdgeschosse sind darauf ausgelegt, sich beim Auftreffen zu verformen oder in Teile zu zerlegen und dabei eine großflächige Wunde zu reißen, damit das Wild schnell verendet. Im Körper des Opfers steckte dagegen nur ein Geschossteil in einem kleinen Schusskanal.
Erstellt wurden die beiden Gutachten vom Landeskriminalamt und von der DEVA, einem unabhängigen Prüfinstitut für Waffen, Munition und Ballistik.
Die Sicht wiegt schwerer als die Flugbahn
Der entlastende Teil des Befundes endet an dieser Stelle. Die DEVA-Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass die damaligen schlechten Sichtverhältnisse gegen eine Schussabgabe gesprochen hätten. Deshalb wird weiter wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB ermittelt, sagte Staatsanwältin Kathrin Lohmeier.
Juristisch ist das folgerichtig. Fahrlässigkeit knüpft nicht an das Ziel an, das jemand treffen wollte, sondern an die Sorgfalt, die er hätte einhalten müssen. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) formuliert das für die Praxis eindeutig: Ein Schuss darf erst fallen, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Ausdrücklich genannt ist dort auch die Gefährdung durch Geschosse oder Geschossteile, die von Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder vom Wildkörper abprallen. Der Querschläger ist im Regelwerk also kein unvorhersehbarer Zufall, sondern ein einkalkuliertes Risiko, das der Schütze mitverantwortet.
Dazu kommt die Ansprechpflicht. Wer nicht sicher ansprechen kann – also Wildart, Alter, Geschlecht und Umfeld zweifelsfrei erkennt –, darf nicht schießen. Das folgt aus den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit, auf die § 1 Abs. 3 BJagdG die Jagdausübung verpflichtet. Bei schlechter Sicht schrumpft der Handlungsspielraum damit auf eine einzige zulässige Entscheidung: Finger gerade lassen.
Was der Fall für den Ansitz in Sichtweite bedeutet
Zwei besetzte Hochsitze in Schussentfernung sind im Revieralltag Normalität, vor allem auf Sauen. Riskant wird die Konstellation, wenn jeder für sich entscheidet und niemand weiß, wo der andere tatsächlich sitzt.
Vor dem gemeinsamen Ansitz klären
Standorte gegenseitig benennen und auf der Revierkarte markieren – nicht nur „hinten am Waldrand".
Schussfelder verbindlich festlegen und Richtungen ausschließen, in denen ein anderer Stand liegt.
Kugelfang für jede freigegebene Richtung prüfen: Erdhang oder ansteigendes Gelände, nicht der freie Horizont.
Eine Abbruchgrenze für die Sicht vereinbaren: Wenn das Zielfernrohr die Wildart nicht mehr sicher zeigt, ist der Ansitz beendet.
Ankunft und Abbau kurz durchgeben, damit niemand als Wild angesprochen wird.
Offen bleibt, wie der Schuss zustande kam
Die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen. Ob Anklage erhoben wird, ist bislang nicht entschieden, und für den 22-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Ungeklärt ist auch, woran das Geschoss abgelenkt wurde und wie weit die beiden Stände tatsächlich auseinanderlagen – dazu liegen keine öffentlichen Angaben vor. Weil der Beschuldigte schweigt, stützt sich die Rekonstruktion auf Zeugenaussagen, den Chatverlauf und die Ballistik.
Dieser Beitrag ordnet den Ermittlungsstand ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Verfahren nach einem Jagdunfall
Bleibt der Jagdschein während eines laufenden Verfahrens gültig?
Er wird nicht automatisch ungültig. Die Waffen- und Jagdbehörde prüft aber die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und kann Erlaubnisse vorläufig einziehen, wenn sie eine Gefahr sieht. Kommt es zu einer Verurteilung, ist der Entzug der Regelfall.
Zahlt die Jagdhaftpflicht bei einer fahrlässigen Tötung?
Die Jagdhaftpflicht deckt fahrlässig verursachte Personenschäden ab – deshalb ist sie nach § 17 BJagdG Voraussetzung für den Jagdschein. Die gesetzliche Mindestsumme liegt bei 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; vorsätzliches Handeln ist ausgeschlossen. Bei schweren Personenschäden ist die Mindestsumme schnell zu knapp bemessen.
Sicherheit im Revier ist Prüfungsstoff, nicht Kür. Kugelfang, Ansprechen und die UVV Jagd gehören zu den Themen, die in der Jägerprüfung regelmäßig abgefragt werden – mit der Jagdkompass-App trainierst du sie kostenlos anhand der Originalfragen. Wie ein Gericht einen vergleichbaren Fall bereits entschieden hat, zeigt das Bewährungsurteil nach dem Jagdunfall in Barßel. Warum der Kugelfang über den Jagdschein entscheiden kann, steht in unserer Analyse zur Schusssicherheit im Revier; die Sicherheitsregeln für Gesellschaftsjagden fasst der Beitrag zur Organisation von Drückjagden zusammen. Weitere aktuelle Entscheidungen sammeln wir in der Rubrik Recht.
Quelle
Angaben der Staatsanwaltschaft Paderborn nach Berichten der Deutschen Presse-Agentur, veröffentlicht in der Westdeutschen Zeitung am 20. August 2026. Ergänzende Ermittlungsdetails: Radio Hochstift, 16. Juli 2026. Rechtsgrundlagen: § 17 BJagdG sowie die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) der SVLFG. Stand: 21. August 2026.