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Tödliche Waffenkontrolle in Berngau: 10.000 Routinebesuche im Jahr, meist ohne Polizei – Bayern prüft den Ablauf

Bei einer unangekündigten Aufbewahrungskontrolle in Berngau starben zwei Mitarbeiter des Landratsamts. Nun steht der Ablauf der Routinekontrollen auf dem Prüfstand.

LMLauritz MaaßenWaffenkontrolle, Aufbewahrungskontrolle, Waffenrecht

Zwei Mitarbeiter des Landratsamts Neumarkt wollten in Berngau prüfen, ob ein Mann seine zehn legalen Waffen sicher verwahrt. Beide wurden bei dieser Waffenkontrolle erschossen. Jetzt stellt Bayern eine Praxis auf den Prüfstand, die bisher als Routine galt: rund 10.000 Aufbewahrungskontrollen im Jahr, in der Regel ohne Polizei. Für Jäger und Sportschützen geht es um die Frage, ob und wie sich diese Besuche künftig ändern.

Stand der Informationen

Dieser Artikel gibt den Ermittlungsstand vom 10. Oktober 2026 wieder. Für den 60-jährigen Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. Tatvorwurf, Haftentscheidung und Motiv waren zu diesem Zeitpunkt noch offen.

Vom Klingeln bis zum Zugriff: der Ablauf in Berngau

Nach Angaben, die die Deutsche Presse-Agentur (dpa) von Polizei und Innenministerium zusammengetragen hat, liefen die Ereignisse so ab:

ZeitpunktGeschehen
8. Oktober, gegen 14 UhrEine 54-jährige Mitarbeiterin und ihr 45-jähriger Kollege vom Landratsamt Neumarkt kommen unangekündigt zur Aufbewahrungskontrolle. Anwohner melden Schüsse.
kurz danachDer 60-Jährige ruft selbst den Notruf an, räumt ein, geschossen zu haben, und kündigt Widerstand an. Die Frau wird im Haus, der Mann davor tot aufgefunden.
Nachmittag bis NachtSpezialkräfte umstellen das Haus, auch ein gepanzertes Fahrzeug ist im Einsatz.
9. Oktober, gegen 2:20 UhrZugriff unter Einsatz von Sprengmitteln. Der Mann wird durch Schüsse der Polizei schwer verletzt und festgenommen.

Der Tatverdächtige ist laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Jäger und Sportschütze, in der Waffenbehörde waren zehn Waffen auf ihn eingetragen. Polizeilich war er bisher nicht aufgefallen. Hinweise auf eine extremistische Gesinnung haben weder Staatsschutz noch Verfassungsschutz. Die Kriminalpolizei Regensburg ermittelt unter Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Geprüft wird auch, ob es eine Vorgeschichte zwischen dem Mann und dem Landratsamt gab.

Landrat Martin Meier sprach von der „schrecklichen Tat eines Einzelnen“, durch die das Amt zwei „liebgewonnene und sehr zuverlässige“ Mitarbeiter verloren habe.

Das Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz ist als untere Waffenbehörde für die Kontrollen im Landkreis zuständig – auch für die in Berngau. Foto: DALIBRI / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0 de)

Warum zwei Verwaltungsmitarbeiter allein vor der Tür standen

Unangekündigte Kontrollen sind kein bayerischer Sonderweg, sondern im Waffengesetz angelegt. Nach § 36 Absatz 3 WaffG müssen Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen der Behörde Zutritt zu den Räumen gestatten, in denen Waffen und Munition lagern. Gegen den Willen des Inhabers darf die Behörde Wohnräume allerdings nur betreten, um dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kontrolliert wird in der Regel von Mitarbeitern der unteren Waffenbehörde, also des Landratsamts oder der kreisfreien Stadt.

Eine Polizeibegleitung gab es in Berngau nicht. Herrmann begründet das mit dem Unterschied zwischen Routinebesuch und Entwaffnung. Bei einem früheren Fall, in dem ein Reichsbürger gezielt entwaffnet werden sollte, habe die Polizei die kommunalen Mitarbeiter begleitet. In Berngau gab es nach bisherigem Stand keinen Hinweis auf eine Gefahr. Herrmann betonte, bei den rund 10.000 Kontrollen im Jahr habe es in den vergangenen Jahren keine vergleichbaren Vorfälle gegeben.

Bei der Aufbewahrungskontrolle geht es nicht um die Waffe selbst, sondern darum, ob Waffen und Munition vorschriftsmäßig weggeschlossen sind. Foto: Bennie Bates / Unsplash+ License

Mehr Schutz oder keine Lehre: zwei Lesarten der Tat

Eine breite Debatte über schärfere Waffengesetze ist bislang ausgeblieben. Die Grünen im Landtag verlangen zunächst nur einen Bericht des Innenministers. Gestritten wird eher darüber, ob sich aus der Tat überhaupt eine Regel ableiten lässt.

Schutzkonzepte für den Außendienst

Die Gewerkschaft Verdi in der Oberpfalz fordert, den Schutz für Beschäftigte im Außendienst „konsequent zu überprüfen“. Ihr stärkstes Argument: Die Kontrolleure stehen regelmäßig vor Menschen, die Schusswaffen griffbereit im Haus haben. Ein Restrisiko lässt sich nicht ausschließen; aus dieser Sicht muss die Organisation der Besuche es so klein wie möglich halten.

Eine Einzeltat ohne Regelungslücke

Der Bayerische Sportschützenbund sieht keinen Ansatzpunkt im Recht. Geschäftsführer Alexander Heidel sagte, eine derartige Einzeltat sei „mit keinem Gesetz der Welt zu verhindern“. Was die Behörde kontrolliere, sei gesetzlich genau geregelt. Hinter diesem Argument steht die Sorge, dass rechtstreue Waffenbesitzer für die Tat eines Einzelnen in Haftung genommen werden.

Das Innenministerium bewegt sich zwischen beiden Positionen. Herrmann will die Abläufe mit den Kreisverwaltungsbehörden „durchsprechen“, sieht nach eigenen Worten aber noch „keine Hinweise darauf“, was man künftig anders machen könne.

Was sich für Waffenbesitzer ändern könnte – und was nicht

An der Kontrollpflicht selbst wird nicht gerüttelt. Sie steht im Bundesrecht, und kein Beteiligter hat gefordert, sie abzuschaffen. Denkbar sind Änderungen in der Durchführung, über die bislang niemand entschieden hat:

  • Behörden könnten vor jedem Termin stärker prüfen, ob es Konflikte mit dem Waffenbesitzer gab, etwa offene Widerrufsverfahren oder Streit um Gebühren.

  • Kontrollen könnten häufiger angekündigt oder in Einzelfällen mit Polizei durchgeführt werden.

  • Die Zahl der Kontrollen könnte sinken, wenn die Behörden mehr Personal pro Besuch einsetzen.

Welche dieser Varianten kommt, ob überhaupt eine kommt und ob andere Bundesländer nachziehen, ist offen. Auf Bundesebene läuft parallel die Evaluierung des Waffenrechts, in der Verbände gerade ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Ob Berngau dort eine Rolle spielt, ist nicht absehbar.

Wenn die Waffenbehörde klingelt

  • Ausweis zeigen lassen und Namen notieren. Echte Kontrolleure weisen sich als Mitarbeiter der Waffenbehörde aus.

  • Ruhig bleiben und den Raum mit dem Waffenschrank zeigen. Waffen dabei nicht in die Hand nehmen, wenn niemand danach fragt.

  • Passt der Termin gerade nicht, einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren, statt die Tür zu schließen. Wer den Zutritt wiederholt ohne Grund verweigert, riskiert Folgen für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

  • Schrankklasse und Unterlagen griffbereit halten. Was zur Verankerung des Waffenschranks gilt, lohnt sich vorher zu prüfen.

Was noch niemand weiß

Das Motiv des 60-Jährigen ist ungeklärt. Nach seiner Behandlung im Krankenhaus soll ein Ermittlungsrichter entscheiden, ob er in Untersuchungshaft kommt oder psychiatrisch untergebracht wird. Wie die Staatsanwaltschaft die Tat rechtlich einordnet, war zum Stand dieses Artikels nicht bekannt. Ebenso offen ist, ob der Mann bei früheren Kontrollen auffällig geworden war und ob das Landratsamt Hinweise auf eine Gefahr hätte erkennen können. Erst diese Antworten werden zeigen, ob die Debatte über den Ablauf der Kontrollen eine Lücke betrifft oder ein Fall bleibt, den keine Vorschrift verhindert hätte.

Wie eng Zuverlässigkeit und Waffenerlaubnis zusammenhängen, zeigt auch der Fall eines Jägers, der statt Wildschweinen Rinder erschoss und dafür seine Erlaubnis verlor.

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Quelle

Tatablauf, Angaben zu Opfern und Tatverdächtigem, Reaktionen von Landrat, Verdi, BSSB und Grünen nach Meldungen der dpa vom 9. Oktober 2026, veröffentlicht unter anderem im Tagesspiegel und bei t-online (Aussagen von Innenminister Herrmann). Ermittlungsstand, fehlende polizeiliche Vorgeschichte und anstehende Haftentscheidung nach nordbayern.de vom 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 36 WaffG. Bilder: Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0 und CC BY-SA 2.0 de), Unsplash+.

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